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   BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00   

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https://dejure.org/2001,37827
BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00 (https://dejure.org/2001,37827)
BAG, Entscheidung vom 29.11.2001 - 4 AZR 737/00 (https://dejure.org/2001,37827)
BAG, Entscheidung vom 29. November 2001 - 4 AZR 737/00 (https://dejure.org/2001,37827)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Der von dem Kläger der Parallelsache - 4 AZR 736/00 - gefertigten Aufstellung über dessen Arbeitszeiten sei zu entnehmen, daß dessen Tätigkeit in der Zentrale von 1990 bis 1997 stets über 50 % seiner Gesamtarbeitszeit gelegen habe.

    Insbesondere folge aus den vom Kläger in Bezug genommenen - inhaltlich streitigen - Aufzeichnungen in der Parallelsache - 4 AZR 736/00 - nicht, daß der Kläger innerhalb der tariflichen sechsjährigen Bewährungszeit zumindest mit der Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit als Rettungsassistent in der Rettungsleitstelle beschäftigt gewesen sei.

    Weitere Widersprüche ergeben sich bei Mitberücksichtigung der diesbezüglichen Feststellungen im Berufungsurteil in der Parallelsache - 4 AZR 736/00 -, auf die der Kläger hinsichtlich seiner Einsatzzeiten verweist.

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 4 Sa 2512/98
    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Schliemann, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Dr. Wolter, die ehrenamtlichen Richter Kiefer und Görgens für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Juni 2000 - 4 Sa 2512/98 - aufgehoben.
  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Andererseits stellt der Bereitschaftsdienst keine nur durch Ruhepausen unterbrochene Vollarbeitsleistung dar (BAG 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12 m it Anm. von Scheuring).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Sie betrifft allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst iSd. öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Arbeitszeit ist (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrIG § 11 Nr. 50 = EzA BUrIG § 11 Nr. 48; Senat 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 10 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 4).
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Sie betrifft allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst iSd. öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Arbeitszeit ist (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrIG § 11 Nr. 50 = EzA BUrIG § 11 Nr. 48; Senat 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 10 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 4).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Derartige tarifliche Regelungen sind rechtlich unbedenklich möglich (25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218, 238 mwN).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache - C-303/98 - Simap (AP EWG-Richtlinie Nr. 93/104 Nr. 2 = EzA ArbZG § 7 Nr. 1) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 737/00
    Derartige tarifliche Regelungen sind rechtlich unbedenklich möglich (25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218, 238 mwN).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • KAG Hamburg, 15.01.2016 - I MAVO 15/15
    42 Die Nennung einer Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder, wie hier, auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist im Regelfall lediglich als Wissenserklärung, nicht als Willenserklärung zu verstehen (vgl. BAG vom 15.06.2011- 4 AZR 737/00-zitiert n. juris Rn. 16, 17).
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