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   BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74   

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https://dejure.org/1975,1040
BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74 (https://dejure.org/1975,1040)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1975 - 2 AZB 58/74 (https://dejure.org/1975,1040)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 (https://dejure.org/1975,1040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70

    Versäumnisurteil - Einspruch - Mündliche Verhandlung - Unschlüssige Klage

    Auszug aus BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74
    D ie e r n e u te S c h lü s s ig k e its p r ü f u n g s o l l das G e r ic h t d av o r bew ahren, an e i n e r a l s u n r i c h t i g e rk a n n te n E n tsc h e id u n g f e s t z u h a l t e n ( v g l. BAG 23, 92 [993 = AP I r . 3 zu § 34-5 ZPO u n te r 7 d e r G ründe) .
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Soweit in dem Beschluß des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1975 in AP ZPO § 513 Nr. 6 mit Anmerkung Vollkommer eine von der hier vertretenen abweichende Meinung geäußert wird, nötigt dies nicht zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Weiter wird gegen die hier vertretene Ansicht geltend gemacht, sie widerspreche in hohem Maße der prozessualen Billigkeit und Gerechtigkeit (Vollkommer Anm. AP § 513 ZPO Nr. 6; ähnlich OLG Stuttgart MDR 1976, 51, 52; Neumann-Duesberg, Burckhardt, Fuchs aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; Hoyer aaO S. 166), der Prozeßverlust nach nur einmaliger verschuldeter Säumnis erscheine als unverhältnismäßige und damit ungerechte Sanktion (Vollkommer aaO), eine derart einschneidende Rechtsfolge sei nur bei zweimaliger aufeinanderfolgender schuldhafter Säumnis angezeigt und auch vom Gesetzgeber gewollt (Vollkommer, Hoyer aaO); schließlich wird in diesem Zusammenhang angeführt, die durch gerichtliche Verfahrensfehler erlangte Rechtsposition des Gegners sei nicht schutzwürdig (OLG Stuttgart aaO; Vollkommer aaO unter AP § 345 ZPO Nr. 3; Neumann/Duesberg aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783) [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77].

    Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift ist insoweit unergiebig (insoweit zutreffend Vollkommer AP § 513 ZPO Nr. 6).

    Das ist jedoch nicht der Fall (ebenso Bundesarbeitsgericht AP § 513 ZPO Nr. 6).

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob vor Erlaß des sogenannten zweiten Versäumnisurteils die Schlüssigkeit der Klage erneut (vgl. § 331 Abs. 2 ZPO) zu prüfen ist, und ob auch mit der Berufung gemäß § 513 Abs. 2 ZPO geltend gemacht werden kann, die erstinstanzlichen Versäumnisurteile hätten mangels Schlüssigkeit des Klagevorbringens nicht ergehen dürfen (dafür u. a. BAG - 3. Senat - in BAGE 23, 92 = NJW 1971, 1198 ff. mit zustimmender Anmerkung Vollkommer in AP Nr. 3 zu § 345 ZPO und BAGE 25, 475 = NJW 1974, 1103 f. mit zustimmender Anmerkung Grunsky in AP Nr. 4 zu § 345 ZPO; Braun ZZP 93, 443, 459 f, 464 f, 471; Vollkommer Anmerkung AP § 513 ZPO Nr. 6 und ZZP 94, 91 f.; Zöller/Schneider, ZPO § 513 Rdn. 6; Thomas/Putzo, ZPO § 345 Rdn. 1 d; dagegen u. a. Rosenberg/Schwab, § 108 VI; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 345 Anm. 1 B, § 513 Anm. 2 B; Thomas/Putzo, § 513 Anm. 2 c; vgl. auch BAG - 2. Senat - in AP § 513 Nr. 6).

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil i.S. von § 345 ZPO ist nicht deswegen statthaft, weil ein Fall der Versäumung allein bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat (BAG Urteil vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) angenommen habe, nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO sei nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils, nicht aber eine materiell-rechtliche Überprüfung möglich, könne dem der zu entscheidende Fall nicht gleichgestellt werden, da dort der Richter das Versäumnisurteil erlassen habe.

    Eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1975 (- 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) hat der Bundesgerichtshof nicht gesehen, weil Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach vorausgegangenem Mahnverfahren war, sondern die Frage, ob die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil darauf gestützt werden könne, daß ein Fall der Versäumung bei Erlaß eines ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen habe.

  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar entschieden, daß nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils möglich sei; eine fehlende Säumnis im Verhandlungstermin vor Erlaß des ersten Versäumnisurteils könne deshalb das Rechtsmittel der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil bei Säumnis im Einspruchstermin nach § 513 Abs. 2 ZPO nicht rechtfertigen (AP ZPO § 513 Nr. 6; ebenso LAG Nürnberg NJW 1976, 2231; Breetzke JZ 1952, 268; J. Lehmann JZ 1958, 691; Blunck NJW 1971, 2040; Rosenberg/Schwab ZPR 12. Aufl. § 136 I 1 Fn. 3; Grunsky in Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 11; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 35. Aufl. § 513 Anm. 2; Thomas/Putzo ZPO 10. Aufl. § 513 Anm. 2 c; a.A. Neumann/Duesberg JZ 1951, 140; Burckhardt JZ 1958, 471; Vollkommer Anm. AP ZPO § 513 Nr. 6; vgl. ferner OLG Stuttgart MDR 1976, 51; Erlanger LZ 1931, 492; Stoll DJZ 1934, 307 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 18.09.1992 - 15 Sa 738/92

    Prüfung des zweiten Versäumnisurteils auch auf gesetzmäßiges Ergehen des ersten

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  • BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93

    Unterzeichnung der Rechtsmittelbelehrung

    Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil i. S. von § 345 ZPO ist nicht schon deswegen statthaft, weil ein Fall der Versäumung allein bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat (BAG Beschluß vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO).
  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    So verneint der BGH (NJW 1991, 43) auch ausdrücklich eine Divergenz zu der Entscheidung des BAG vom 30. Januar 1975 (AP Nr. 6 zu § 513 ZPO), weil Gegenstand der Entscheidung des BAG nicht die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach vorausgegangenem Mahnverfahren war, sondern die Frage, ob die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil darauf gestützt werden konnte, dass ein Fall der Versäumung bei Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen habe.
  • LAG Hessen, 31.08.1992 - 16 Sa 1424/91

    Baugewerbe; Sozialkasse; Auskunftsklage; Versäumnisurteil; Berufung

    Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann jedoch nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von BAG (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 513 ZPO) und BGH (vgl. BGHZ 97, 341) nicht darauf gestützt werden, daß bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe, weil die in § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannte Säumnis sich nur auf die Situation bei Erlaß des zweiten Versäumnisurteils bezieht.
  • LAG Köln, 15.03.1996 - 11 (13) Sa 1221/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: Urteilsverfahren - Anordnung des persönlichen

    Danach kann offenbleiben, ob im Verfahren nach § 513 Abs. 2 ZPO, wonach das Berufungsgericht nur zu prüfen hat, ob im Einspruchstermin ein Fall der Versäumung vorgelegen hat, die Säumigkeit beim I. Versäumnisurteil überhaupt zur Überprüfung gestellt werden kann (dagegen BAG, Urteil vom 30.01.1975 - 2 AZR 58/74 in AP Nr. 6 zu § 513 ZPO und die h.M., vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 53 Aufl., § 513 Rdn. 5 m.w.N.; anders z.B. LAG Frankfurt; Urteil vom 18.09.1992 - 15 Sa 738/92 in NZA 1993, 816).
  • LAG Hessen, 19.04.1988 - 5 Sa 1007/87

    Verspätetes Erscheinen am Gerichtstermin durch Stau auf der Autobahn;

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