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   BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90   

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https://dejure.org/1991,22797
BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90 (https://dejure.org/1991,22797)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 5 AZR 7/90 (https://dejure.org/1991,22797)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 5 AZR 7/90 (https://dejure.org/1991,22797)
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  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, was die Parteien, hätten sie die spätere Entwicklung vorausgesehen, nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der übrigen Vertragsbestimmungen vereinbart hätten (§ 157 BGB; vgl. BAG Urteil vom 2. September 1965 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZPO. zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, daß Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern können, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind ( BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut ( BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    In gleicher Weise ist der Senat verfahren in seiner (ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen ) Entscheidung vom 25. Juli 1990 (5 AZR 394/89 -).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut ( BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60

    Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Die Anpassung ist dann geboten, wenn der Vertrag selbst keine Regelung darüber enthält, wie bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist, und wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist ( BGH Urteil vom 29. September 1961 - V ZR 136/60 (Celle) - NJW 1962, 29, 30, m.w.N.).
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Darüber hinaus hat der Senat die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch in einem Fall angewandt, bei dem bestimmte Vergütungsteile eines Chefarztes infolge Änderung der Gebührenordnung für Ärzte zurückgingen (vgl. Urteil vom 3. Mai 1989, BAGE 62, 11 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist nach § 157 BGB zu erwägen, wenn zu einem bestimmten Punkt eine Vereinbarung der Parteien nicht getroffen ist oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f.; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 515/78

    Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Ob überhaupt eine Vertragslücke entstanden ist, kann das Revisionsgericht beantworten ( BAGE 37, 26, 28 f. = AP Nr. 8 zu § 75 HGB, zu I 2 der Gründe).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist nach § 157 BGB zu erwägen, wenn zu einem bestimmten Punkt eine Vereinbarung der Parteien nicht getroffen ist oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f.; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

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