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   BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90   

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BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 (https://dejure.org/1991,3586)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 (https://dejure.org/1991,3586)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 (https://dejure.org/1991,3586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen - Tarifvertragliche Fälligkeit im Sinne einer Ausschlussfristenbestimmung - Zeitmoment bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81

    Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
    Das Landesarbeitsgericht hat die Bedeutung des von ihm herangezogenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 1983 (BAGE 43, 198 = AP Nr. 6 zu § 10 AÜG) verkannt.

    Aus dem Sinn und Zweck tarifvertraglicher Verfallfristen und weiteren tarifrechtlichen Erwägungen hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die tarifvertragliche Fälligkeit im Sinne der Ausschlußfristenbestimmung des § 16 BRTV-Bau trete erst ein, wenn der Entleiher seine Schuldnerstellung gegenüber dem Arbeitnehmer eingeräumt habe (BAGE 43, 198, 202 ff. = AP Nr. 6 zu § 10 AÜG, unter II 3 der Gründe).

  • BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
    Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v.).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 AZR 578/88

    Befristeter Arbeitsvertrag: Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
    Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
    Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9 a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; offengelassen von BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 26) .
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den (Fort-)Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59; offengelassen von BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47) .

    Ob Dispositionen des Arbeitnehmers über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem Vertragsarbeitgeber überhaupt das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment begründen können, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu III 2 der Gründe) .

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    a) Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat zwar das Umstandsmoment auf Grund eines ähnlichen Sachverhalts als erfüllt angesehen (30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 2 a der Gründe; offen gelassen zuletzt von BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 -Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei

    Das Recht eines Arbeitnehmers, sich darauf zu berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zu stehen, kann wie jedes andere Recht verwirken (wie BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; BAG 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG; einschränkend BAG 18.02.2003 - 2 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG).

    Dies gilt auch für das Recht eines Arbeitnehmers, sich darauf zu berufen, dass zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG i. V. m. § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt (BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; BAG 19.03.2003 - 7 AZR 269/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG; LAG Köln 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 - EzAÜG § 9 AÜG Nr. 13; a. A. LAG Düsseldorf 18.03.2004 - 13 (3) Sa 1431/02 - unveröffentlicht; offengelassen von BAG 18.02.2003 - 3 AZR 160/02 - a. a. O.).

    Der Zeitraum von mehr als zwei Jahren genügt für das Zeitmoment der Verwirkung (vgl. drei Monate: BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; ein Jahr: LAG Köln 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 - a. a. O.).

    Damit hat er einen Umstand gesetzt, auf den die Beklagte vertrauen durfte und vertraut hat, nämlich den, dass er selbst nicht sie, sondern die Nebenintervenientin als seine Arbeitgeberin angesehen hat (vgl. BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 2 a der Gründe; offengelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 26, DB 2007, 1034).

    Der Senat hat zwar das Umstandsmoment auf Grund eines ähnlichen Sachverhalts als erfüllt angesehen (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59; offengelassen von BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 25) .
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Es ist schon zweifelhaft, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor unstreitig - als ein solches - begründet worden ist (ebenfalls kritisch dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44; zur Möglichkeit einer Verwirkung des Rechts, sich auf die Entstehung eines nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; dies bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) .
  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Gerade weil Kollegen der Klägerin gleich gelagerte Ansprüche gerichtlich geltend machten, musste die Beklagte damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen würden, ihrerseits Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; aA wohl BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    aa) Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu B II 2 a der Gründe; offengelassen von BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 26, DB 2007, 1034; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114).

    Der Senat hat zwar das Umstandsmoment auf Grund eines ähnlichen Sachverhalts als erfüllt angesehen (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05

    Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2006 - 13 Sa 549/05

    Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06

    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht -

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

  • ArbG Stuttgart, 05.11.2014 - 11 Ca 8426/13

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Versuchsfahrer - Mechaniker - Werkvertrag

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - 10 Sa 637/11

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit Entleiherbetrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 3 Sa 67/16

    Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Erlaubnis Feststellungsklage

  • LAG Köln, 12.01.2010 - 12 Sa 429/09

    Statusklage einer Führungskraft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2016 - 2 Sa 2118/15

    Betriebsübergang - Verwirkung

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 51/90
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 11 (16) Sa 1238/06
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