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   BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95   

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BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95 (https://dejure.org/1997,1118)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 6 AZR 784/95 (https://dejure.org/1997,1118)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 (https://dejure.org/1997,1118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag - Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abfindung aus Tarifvertrag zur sozialen Absicherung - Auflösung der bisherigen Beschäftigungsstelle durch Eingliederung in mehrere andere Dienststellen - Ersatzlose ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV soziale Absicherung) § 2; EV Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 3
    Neue Bundesländer: Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 49
  • BB 1997, 2224
  • DB 1998, 1972
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Nach dem Wortlaut dieser Tarifbestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) entfällt der Anspruch auf Abfindung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und nicht - wie vorliegend - durch Auflösungsvertrag.
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 928/94

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Unerheblich ist, daß die Untersuchungsaufgaben, die bisher in G erfüllt wurden, auf andere Standorte verteilt wurden (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1996 - 6 AZR 928/94 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, zu 1 der Gründe für den Fall der Auflösung der Dienststelle einer Staatsanwaltschaft, obwohl die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben nicht in Wegfall gerieten).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 714/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Nach der Rechtsprechung des Achten Senats (Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu C I 1 der Gründe) kennzeichnet der Begriff "Beschäftigungsstelle" die räumliche Einheit, in der die Bediensteten ihre Arbeitsleistung erbringen.
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 527/94

    Durchschnittsverdienst - Reklamation eines Prämiensatzes

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Andere Gesichtspunkte, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den Wortlaut hinaus bei der Auslegung eines Tarifvertrages mitzuberücksichtigen sind, wie Sinn und Zweck, tariflicher Gesamtzusammenhang, Praktikabilität gewonnener Auslegungsergebnisse und die Herbeiführung einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 527/94 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe) stehen dieser Auslegung nach dem Tarifwortlaut nicht entgegen.
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Nach dem Wortlaut dieser Tarifbestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) entfällt der Anspruch auf Abfindung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und nicht - wie vorliegend - durch Auflösungsvertrag.
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Andere Gesichtspunkte, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den Wortlaut hinaus bei der Auslegung eines Tarifvertrages mitzuberücksichtigen sind, wie Sinn und Zweck, tariflicher Gesamtzusammenhang, Praktikabilität gewonnener Auslegungsergebnisse und die Herbeiführung einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 527/94 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe) stehen dieser Auslegung nach dem Tarifwortlaut nicht entgegen.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Nach dem Wortlaut dieser Tarifbestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) entfällt der Anspruch auf Abfindung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und nicht - wie vorliegend - durch Auflösungsvertrag.
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95
    Andere Gesichtspunkte, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den Wortlaut hinaus bei der Auslegung eines Tarifvertrages mitzuberücksichtigen sind, wie Sinn und Zweck, tariflicher Gesamtzusammenhang, Praktikabilität gewonnener Auslegungsergebnisse und die Herbeiführung einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 527/94 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe) stehen dieser Auslegung nach dem Tarifwortlaut nicht entgegen.
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 525/01

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    (1) Aus dem Wortlaut des Klammerzusatzes, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8), kann nicht abgeleitet werden, daß die Annahme eines Arbeitsplatzangebotes mit einer Arbeitszeit von weniger als 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers stets unzumutbar ist.

    Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen nach seinem Arbeitszeitvolumen nicht mehr hinnehmbaren Teilzeitarbeitsplatz an, so kann er sich nicht auf den Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 5 Buchst. a TV soziale Absicherung berufen (Senat 18. April 1996 aaO und 30. Januar 1997 aaO).

    In einem weiteren Urteil vom 30. Januar 1997 (aaO) hat der Senat die Annahme einer Teilzeitbeschäftigung mit einer von 40 auf 25 Stunden in der Woche verringerten Arbeitszeit für unzumutbar gehalten, weil sich das Gesamtarbeitsvolumen aller mit der dortigen Klägerin vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebes nur um 25 % verringert hatte, die Arbeitszeit der Klägerin aber nach dem Änderungsangebot um 37, 5 % auf 62, 5 % der bisherigen Arbeitszeit herabgesetzt werden sollte.

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu II 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    aa) Nach dem Tarifwortlaut, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8), vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 des Urlaubs nach § 48 Abs. 1 BAT zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs, wenn die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist (§ 48 Abs. 4 Unterabs. 3 Satz 1 BAT).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 119/97

    Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage

    a) Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 ÜTV, von dem bei der Tarifauslegung auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn, zu II 2 der Gründe), ergibt keinen eindeutigen Aufschluß darüber, was unter dem Begriff der "persönlichen Verhältnisse" im Sinne der Tarifbestimmung zu verstehen ist.

    b) Dieses Ergebnis entspricht dem bei der Tarifauslegung zu berücksichtigenden, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen zu ermittelnden Sinn und Zweck der Regelung (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO; vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 -,aaO; vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 -, aaO).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 610/97

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Anrechnungsausschluß wegen besonderer

    Der Wortlaut der tariflichen Regelung, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag NR 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; vom 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe), ist nicht eindeutig.
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Diese Vorschrift enthält in Buchst. a und b zwei Ausschlußtatbestände, von denen der erste die Kündigung und der zweite die einvernehmliche Vertragsaufhebung betrifft (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 424/02

    Persönliche Zulage - Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    a) Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 BAT, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des BAG, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8), erhält der Angestellte, wenn ihm vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Vergütungsgruppe entspricht, für die Dauer dieser Tätigkeit eine persönliche Zulage.
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 456/01

    Trompeter - Pflicht zum Spielen der Jazztrompete

    b) Bei der Auslegung, ob der Orchestermusiker, der das Instrument Trompete spielen muß, sowohl die deutsche als auch die amerikanische Trompete zu spielen hat, ist vom Wortlaut auszugehen, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

    b) Auch Sinn und Zweck und der Gesamtzusammenhang der Tarifbestimmung, welche bei der Tarifauslegung mitzuberücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 6, zu II der Gründe), ergeben, daß die Abfindung nicht von der Anrechnungsbestimmung des § 5 Buchst. a TV SozSich erfaßt wird.
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 550/98

    Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 508/01

    Stufenfindung bei Höhergruppierung - Wegfall von Zulagen

  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 693/99

    Entgeltsicherung - kinderbezogene persönliche Zulage

  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 392/97

    Dienstzeit - Zeiten im Soldatenverhältnis

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 650/96

    Verdienstsicherung nach § 6 TV RatAng

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98

    Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 513/97

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Unfallrente

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 611/96

    Lehrgesellenzulage - Besitzstandswahrung nach § 7 TVLGrV

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 164/99

    Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 670/02

    Stichtagsbezogener Wegfall einer kinderbezogenen persönlichen Zulage

  • BAG, 12.12.1998 - 6 AZR 392/97

    Anrechnung von in der Bundeswehr absolvierter Dienstzeit als Dienstzeit im Sinne

  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 268/97
  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 514/97
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 445/97
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 446/97
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 447/97
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