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   BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18 (A)   

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BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18 (A) (https://dejure.org/2019,1121)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 10 AZR 299/18 (A) (https://dejure.org/2019,1121)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) (https://dejure.org/2019,1121)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 267 AEUV, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 9 EMRK,... Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Art. 12 GG, § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 106 der Gewerbeordnung (GewO), § 1 AGG, § 3 AGG, § 7 AGG, Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 8 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 106 Satz 1 GewO, Art. 12 Abs. 1 GG, §§ 1, 3 AGG, § 134 BGB, § 3 Abs. 2 AGG, Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b lit. i der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 106 Satz 1 und Satz 2 GewO, Art. 100 GG, § 148 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antidiskriminierungsrecht; Unionsrecht; Verfassungsrecht; Wirksamkeit eines Kopftuchverbots; mittelbare Ungleichbehandlung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Vorabentscheidungsersuchen

  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

  • Betriebs-Berater

    Vorlage an EuGH wegen Wirksamkeit eines Kopftuchverbots

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kopftuch bei der Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Kleiderordnung - und das Kopftuchverbot

  • archive.fo (Pressebericht, 30.01.2019)

    Religiöse Symbole in Unternehmen: EuGH soll Kopftuchverbot prüfen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot auf dem Prüfstand

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots am Arbeitsplatz: BAG schaltet EuGH ein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dürfen Firmen das Kopftuch verbieten?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG lässt Kopftuchverbot prüfen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.01.2019)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein Kopftuchverbot im Unternehmen europarechtskonform?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kann das Tragen eines Kopftuchs vom Arbeitgeber verboten werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG erbittet Vorabentscheidung zur Wirksamkeit eines Kopftuchverbots - Darf ein Unternehmen der Privatwirtschaft einer Arbeitnehmerin das Tragen eines Kopftuchs verbieten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Antidiskriminierungsrecht; Unionsrecht; Verfassungsrecht - Wirksamkeit eines Kopftuchverbots; mittelbare Ungleichbehandlung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Vorabentscheidungsersuchen

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Mittelbare Benachteiligung durch Verbot des Tragens auffälliger religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz

Besprechungen u.ä. (4)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheit oder Gleichheit? Kopftuchverbote im Spannungsfeld von Unionsrecht und Grundgesetz

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wirksamkeit des Kopftuchverbots: EuGH könnte für Wirbel sorgen

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz: Es geht um mehr

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kopftuchverbot 2019 erneut vor dem EuGH

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Weisung, entsprechend einer Kleiderordnung ohne auffällige großflächige religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu erscheinen und die Arbeit aufzunehmen sowie Folgeansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 233
  • NJW 2019, 1904
  • ZIP 2019, 1244
  • MDR 2019, 813
  • NZA 2019, 693
  • BB 2019, 371
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Die Beklagte stützt sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs in der Sache Achbita gegen G4S Secure Solutions (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 -, im Folgenden entsprechend der Bezeichnung des Gerichtshofs G4S Secure Solutions) .

    die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 25 ff.; 14. März 2017 - C-188/15 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 27 ff.) .

    Davon ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Verfahren G4S Secure Solutions sowie Bougnaoui und ADDH auszugehen (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - Rn. 30 ff.; 14. März 2017 - C-188/15 - Rn. 32) .

    a) Eine Maßnahme stellt keine Ungleichbehandlung dar, wenn sie einem legitimen Ziel dient, für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sowie darüber hinaus angemessen ist (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 40; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 118 ff., 122 ff.) .

    b) In Übereinstimmung mit dem Gerichtshof geht der Senat davon aus, dass der Wunsch eines Arbeitgebers, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, von der nach Art. 16 der Charta geschützten unternehmerischen Freiheit umfasst wird und damit ein rechtmäßiges Ziel darstellt (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 38; 14. März 2017 - C-188/15 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 33) .

    c) Für den Senat stellt sich mit Blick auf die Entscheidungen des Gerichtshofs in den Sachen G4S Secure Solutions sowie Bougnaoui und ADDH (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - Rn. 40; 14. März 2017 - C-188/15 - Rn. 32) die Frage, ob nur ein umfassendes Verbot, das jegliche sichtbare Form der Bekundung erfasst, geeignet ist, das Ziel einer unternehmerischen Neutralitätspolitik zu verfolgen, oder ob - wie im Streitfall - auch ein auf auffällige großflächige Zeichen beschränktes Verbot dafür genügt, solange es in kohärenter und systematischer Weise durchgesetzt wird.

    aa) Der Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache G4S Secure Solutions lag eine Regel zugrunde, die das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen verbot (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - Rn. 30) .

    Sie ist nach dem Vortrag der Beklagten auf das unbedingt Erforderliche beschränkt (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 42) , indem sie nur das Tragen auffälliger großflächiger Zeichen verbietet und sich nur an Arbeitnehmer mit Kundenkontakt richtet.

    Es sei Sache des vorlegenden Gerichts, den beiderseitigen Interessen Rechnung zu tragen und die Beschränkung der in Rede stehenden Freiheiten auf das unbedingt Erforderliche zu begrenzen (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 43) .

    Es hat die gleiche Bedeutung und die gleiche Tragweite wie dieses (EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 27; 14. März 2017 - C-188/15 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 29) .

    (2) Sollte der Gerichtshof dieser Auffassung zustimmen, könnte sich die privatrechtlich organisierte Beklagte auch nicht auf die zu der Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG im Zusammenhang mit Art. 16 der Charta ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs berufen (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 37 ff.; 14. März 2017 - C-188/15 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 33) .

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Erfasst sind nicht nur imperative Glaubenssätze (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 58; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 138, 296) .

    Unerheblich ist danach, dass im Islam unterschiedliche Auffassungen zum sogenannten Bedeckungsgebot vertreten werden, weil die religiöse Fundierung der Bekleidungswahl nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung hinreichend plausibel ist (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38 f. [angestellte Rechtsreferendarin im öffentlichen Dienst]; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 57, 59 [angestellte Erzieherin in einer öffentlichen Kindertagesstätte]; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 87 ff. mwN, BVerfGE 138, 296 [angestellte Sozialpädagogin und angestellte Lehrerin in öffentlichen Schulen]; 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308 [angestellte Verkäuferin]) .

    Ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild, namentlich das Tragen religiös konnotierter Kleidung, erweist sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als unverhältnismäßig im engeren Sinn, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist und das Verbot nicht voraussetzt, dass zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegt (vgl. BVerfG 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 61; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 101, BVerfGE 138, 296) .

    Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der spezielle Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG sowohl den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch die durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte Glaubensfreiheit verstärkt (BVerfG 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 125, BVerfGE 138, 296) .

    Es reicht nicht aus, wenn ein religiös konnotiertes äußeres Erscheinungsbild lediglich abstrakt geeignet ist, die Schutzgüter zu gefährden (vgl. BVerfG 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 61; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 101, BVerfGE 138, 296) .

  • EGMR, 15.01.2013 - 48420/10

    Eweida u.a. ./. Vereinigtes Königreich - Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Das Tragen religiöser Kleidung, etwa eines Kopftuchs, ist als Religionsbekenntnis ein von Art. 9 der Konvention geschütztes Verhalten (EGMR 18. September 2018 - 3413/09 - [Lachiri gegen Belgien] Rn. 31; 15. Januar 2013 - 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10 - [Eweida ua. gegen Vereinigtes Königreich] Rn. 80; 10. November 2005 - 44774/98 - [ ?? ahin gegen Türkei] Rn. 78) .

    Bei einer Kleiderordnung ist das Recht der Arbeitnehmer, ihren Glauben zu bekennen, mit dem Anliegen des Arbeitgebers, ein bestimmtes Unternehmensbild zu vermitteln, abzuwägen (EGMR 15. Januar 2013 - 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10 - [Eweida ua. gegen Vereinigtes Königreich] Rn. 84, 91, 94) .

    So ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beispielsweise davon ausgegangen, dass eine von einer Arbeitnehmerin getragene Halskette mit einem unaufdringlichen Kreuz nicht vom beruflichen Erscheinungsbild habe ablenken können (vgl. EGMR 15. Januar 2013 - 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10 - [Eweida ua. gegen Vereinigtes Königreich] Rn. 94) .

    (bb) Der Senat geht - wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - davon aus, dass eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen ist (vgl. EGMR 15. Januar 2013 - 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10 - [Eweida ua. gegen Vereinigtes Königreich] Rn. 94) .

  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Erfasst sind nicht nur imperative Glaubenssätze (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 58; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 138, 296) .

    Unerheblich ist danach, dass im Islam unterschiedliche Auffassungen zum sogenannten Bedeckungsgebot vertreten werden, weil die religiöse Fundierung der Bekleidungswahl nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung hinreichend plausibel ist (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38 f. [angestellte Rechtsreferendarin im öffentlichen Dienst]; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 57, 59 [angestellte Erzieherin in einer öffentlichen Kindertagesstätte]; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 87 ff. mwN, BVerfGE 138, 296 [angestellte Sozialpädagogin und angestellte Lehrerin in öffentlichen Schulen]; 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308 [angestellte Verkäuferin]) .

    Ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild, namentlich das Tragen religiös konnotierter Kleidung, erweist sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als unverhältnismäßig im engeren Sinn, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist und das Verbot nicht voraussetzt, dass zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegt (vgl. BVerfG 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 61; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 101, BVerfGE 138, 296) .

    Es reicht nicht aus, wenn ein religiös konnotiertes äußeres Erscheinungsbild lediglich abstrakt geeignet ist, die Schutzgüter zu gefährden (vgl. BVerfG 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 61; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 101, BVerfGE 138, 296) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie im Sinn einer praktischen Konkordanz für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 22 f., BAGE 137, 164; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe mwN, BAGE 103, 111) .

    Bloße Vermutungen und Befürchtungen genügen nicht, insbesondere weil bei der Herbeiführung eines schonenden Ausgleichs der unterschiedlichen grundrechtlichen Positionen zu berücksichtigen ist, dass Grundrechte nicht auf einen möglichen "Verdacht" hin beiseitegestellt werden können (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 103, 111) .

    (a) Nach nationalem Recht tritt die als Freiheitsrecht durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gegenüber der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit des Arbeitgebers nur dann zurück, wenn Tatsachen realer Gefährdungen nachgewiesen sind (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 103, 111) .

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    aa) Dafür genügt es, dass von einer nationalen, neutral formulierten Maßnahme wesentlich mehr Innehabende der geschützten persönlichen Eigenschaft benachteiligt sind als Personen, die diese Eigenschaft nicht besitzen (EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 101) .

    a) Eine Maßnahme stellt keine Ungleichbehandlung dar, wenn sie einem legitimen Ziel dient, für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sowie darüber hinaus angemessen ist (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [G4S Secure Solutions] Rn. 40; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 118 ff., 122 ff.) .

    aa) Bislang hat der Gerichtshof für die Angemessenheit einer Ungleichbehandlung vorausgesetzt, dass die durch eine Maßnahme verursachten Nachteile im Hinblick auf die angestrebten Ziele nicht unverhältnismäßig sind und dass diese Praxis nicht eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Personen bewirkt, die sich auf ein geschütztes Merkmal berufen können (EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 123 mwN) .

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Zudem betrifft der Rechtsstreit eine Person, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses eine Ungleichbehandlung wegen ihrer Religion erfahren hat (vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 49 mwN) .

    im Verhältnis Privater - berufen (vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 49; zu der Horizontalwirkung von Rechten aus der Konvention im Arbeitsrecht etwa EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch gegen Deutschland] Rn. 44; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth gegen Deutschland] Rn. 55) .

    b) Die Frage der Unanwendbarkeit nationalen Rechts stellt sich immer dann, wenn das Unionsrecht dem Einzelnen ein Recht verleiht, das er in einem Rechtsstreit, der einen vom Unionsrecht erfassten Bereich betrifft, als solches geltend machen kann und eine unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich ist (EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 75 f.) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Das Weisungsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenzen nach § 106 Satz 1 GewO zum einen in den rechtlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag, Gesetz) und zum anderen im billigen Ermessen (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 78, BAGE 160, 296) .

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296) .

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls, auch die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Arbeitnehmerin, einzubeziehen (vgl. BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296) .

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Die Reichweite der mittelbaren Grundrechtswirkung hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32 f.; zu der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit BVerfG 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308) .

    Unerheblich ist danach, dass im Islam unterschiedliche Auffassungen zum sogenannten Bedeckungsgebot vertreten werden, weil die religiöse Fundierung der Bekleidungswahl nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung hinreichend plausibel ist (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38 f. [angestellte Rechtsreferendarin im öffentlichen Dienst]; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 57, 59 [angestellte Erzieherin in einer öffentlichen Kindertagesstätte]; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 87 ff. mwN, BVerfGE 138, 296 [angestellte Sozialpädagogin und angestellte Lehrerin in öffentlichen Schulen]; 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308 [angestellte Verkäuferin]) .

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
    Aufgrund von Art. 27 der Charta als solchem ist eine nationale Regelung, die mit einer Richtlinie nicht konform ist, nicht unangewendet zu lassen (EuGH 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 44 ff.) .

    Bei einer Zusammenschau von Art. 16 der Charta und der Richtlinie 2000/78/EG könnte aus Sicht des Senats nichts anderes gelten (vgl. für Art. 27 der Charta EuGH 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 49) .

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EGMR, 10.11.2005 - 44774/98

    LEYLA SAHIN v. TURKEY

  • EGMR, 16.12.2004 - 39023/97

    SUPREME HOLY COUNCIL OF THE MUSLIM COMMUNITY v. BULGARIA

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • EGMR, 17.02.2011 - 12884/03

    Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • EuGH, 07.08.2018 - C-122/17

    Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

  • EGMR, 18.09.2018 - 3413/09

    LACHIRI c. BELGIQUE

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 53, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Bei Arbeitgebern, die selbst Grundrechtsträger sind, sind die betroffenen Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Sinne einer praktischen Konkordanz so abzuwägen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 40, BAGE 165, 233; BeckOGK/Maschmann Stand 1. Mai 2022 GewO § 106 Rn. 93; jew. mwN) .
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Das Verfahrensgrundrecht setzt objektives Verfassungsrecht (vgl. BVerfG 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 96, 231) , das die Gerichte als Träger staatlicher Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG) bei der Auslegung einfachgesetzlicher Normen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) und so auch bei der Auslegung der zuständigkeitsbegründenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG zu beachten haben.
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO eine Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV vorzunehmen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 114, BAGE 165, 233; 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) - BAGE 152, 12; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - BAGE 151, 131; 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    (a) Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine dem Primärrecht der Union widersprechende nationale gesetzliche Vorschrift unangewendet zu lassen, wenn das Unionsrecht dem Einzelnen ein Recht verleiht, das er in einem Rechtsstreit, der einen vom Unionsrecht erfassten Bereich betrifft, als solches geltend machen kann und eine unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich ist (BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 103, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Bereits aus diesem Grund kommt es hier auch nicht auf die Frage an, ob sich ein Einzelner im Rahmen eines ausschließlich zwischen Privaten geführten Rechtsstreits auf Art. 16 GRC berufen kann (vgl. dazu BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 100 ff., BAGE 165, 233, vor dem EuGH anhängig unter - C-341/19 - [MH Müller Handel]) .
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

  • BAG - 10 AZR 299/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Vergleich am BAG: Keine Entscheidung zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • LAG Hessen, 15.11.2021 - 7 Sa 1341/19

    Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit als Erzieherin; Mittelbare

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • LG Mannheim, 09.12.2020 - 14 O 207/20

    Vereine scheitern mit Eilantrag: Regionalliga Südwest darf Spielbetrieb

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.05.2022 - 3 Ta 29/22

    Verfahrensaussetzung - Vorgreiflichkeit - Beschleunigungsgrundsatz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - 3 Ta 45/21

    1. Ein Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO auch

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

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