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   BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18   

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https://dejure.org/2019,1148
BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18 (https://dejure.org/2019,1148)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 5 AZR 43/18 (https://dejure.org/2019,1148)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 (https://dejure.org/2019,1148)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 Satz 1 MiLoG, § 134 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 20 MiLoG, § 3 MiLoG, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG, § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG, § 104 SGB VII, § 105 SGB VII, § 202 Abs. 1, § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB, § 139 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 12 EFZG, § 4 Abs. 4 EFZG, § 2 Abs. 1 EFZG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 MiLoG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 3 Abs. 2 BUrlG, § 157 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 11 Abs. 1 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Urlaubserteilung und Zahlung des Urlaubsentgelts; Teilnichtigkeit einer auf tarifliche Ansprüche zielenden Verfallklausel; Teilnichtigkeit einer Verfallklausel bezüglich des Mindestlohns

  • bag-urteil.com

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

  • Betriebs-Berater

    Teilnichtigkeit von Verfallklausel für Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer

    Verfallklausel und AGB-Recht; Verfallklausel und § 3 Satz 1 MiLoG; Entgeltklage; Verfallklausel; Mindestlohn; Urlaubsentgelt; Feiertagsvergütung; St...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfallklausel und AGB-Recht; Verfallklausel und § 3 Satz 1 MiLoG; Entgeltklage - Verfallklausel; Mindestlohn; Urlaubsentgelt; Feiertagsvergütung; Streitgegenstand

  • rechtsportal.de

    BGB § 157
    Urlaubserteilung und Zahlung des Urlaubsentgelts

  • datenbank.nwb.de

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Teilnichtigkeit von Verfallklausel für Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfallklauseln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Verfallklausel - und die Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansprüche aufgrund Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag - und die arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsklage, gesetzlicher Mindestlohn - und die arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht vor Urlaubsantritt ausgezahlte Urlaubsentgelt - und die arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feiertagsvergütung - und der Mindestlohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt - Feiertagsvergütung - Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 205
  • NJW 2019, 1899
  • ZIP 2019, 1734
  • MDR 2019, 1140
  • NZA 2019, 768
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    (1) Materiellrechtlich tritt der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn zwar eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202, seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Damit bildet der gesetzliche Mindestlohn, auf den nach § 1 Abs. 1 MiLoG jeder Arbeitnehmer Anspruch hat (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 23 mwN, BAGE 155, 202) , eine Art Sockel, der in jedem höheren Entgeltanspruch enthalten ist (so ausdrücklich auch MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 7; MHdB ArbR/Krause 4. Aufl. § 61 Rn. 11; HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 23; im Ergebnis hM im Schrifttum, vgl. nur Bayreuther in Thüsing MiLoG/AEntG 2. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 10; Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 7; ErfK/Franzen 19. Aufl. MiLoG § 1 Rn. 2 - alle mwN) .

    Denn für Zeiten ohne Arbeitsleistung begründet das Mindestlohngesetz keine unmittelbaren Ansprüche (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202; seither st. Rspr.) .

    Denn für den gesetzlichen Mindestlohn ist die schlüssige Darlegung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erforderlich (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202) .

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    Aus ihr ist ersichtlich, welche Ansprüche in ihrer zeitlichen Geltendmachung beschränkt sind und welche nicht, welche Rechtsfolge der Arbeitnehmer zu gewärtigen und was er zu tun hat, um diese Rechtsfolge zu verhindern (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35 mwN) .

    Für einen solchen nehmen - wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen - sowohl der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42) als auch die ganz überwiegende Meinung im Schrifttum (vgl. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 3 Rn. 30; Greiner in Thüsing MiLoG/AEntG 2. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 12; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 3; ErfK/Franzen 19. Aufl. MiLoG § 3 Rn. 3a - alle mwN; abw. Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 45; Seiwerth NZA 2019, 17, 18; Zwanziger AuR 2017, 333, 336) zu Recht an, dass es bei der von § 3 Satz 1 MiLoG vorgesehenen Teilunwirksamkeit einer "überschießenden" Verfallklausel bleibt, weil eine bei Vertragsschluss transparente Klausel nicht durch eine spätere Änderung der Rechtslage intransparent wird (insoweit zutr. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42 mwN; aA neuerdings Seiwerth NZA 2019, 17, 18 unter Berufung auf "dynamische Transparenzanforderungen") .

    Es bedarf deshalb an dieser Stelle keiner weiteren Erörterung, ob - wie vom Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 -)  - eine in AGB enthaltene Verfallklausel, die entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, tatsächlich gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt und damit insgesamt unwirksam ist, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde, oder ob § 3 Satz 1 MiLoG als Sonderrecht § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verdrängt (dazu pars pro toto Sagan RdA 2017, 264, 266 mwN) .

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    Entsprechende Vereinbarungen sind insoweit unwirksam, wobei die Norm selbst - ohne dass es eines Rückgriffs auf § 134 BGB bedürfte - die Unwirksamkeitsfolge anordnet (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 25 mwN) .

    Denn diese betreffen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Entstehung von Rechten des Arbeitnehmers und deren Inhalt, sondern nur deren zeitlichen Bestand (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu II der Gründe mwN, BAGE 115, 19; 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 17) .

    Denn im Fall tatsächlicher Arbeit hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (vgl. im Einzelnen BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 33 f.) .

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    Ob daran - jedenfalls im Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub - angesichts des unionsrechtlichen Verständnisses, der Anspruch auf Jahresurlaub und der auf Zahlung des Urlaubsentgelts seien "zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs" (etwa EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 35 mwN; vgl. zum Einheitsanspruch auch EuArbR/Gallner 2. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 7 Rn. 3 mwN) , und dem Erfordernis, der Arbeitnehmer müsse während des Urlaubs das gewöhnliche Entgelt weiterbeziehen (EuGH 6. November 2018 - C-569/16, C-570/16 - [Bauer] Rn. 39 mwN) , festgehalten werden kann, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Anderenfalls wird er während des Urlaubs nicht in die Lage versetzt, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    (a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 18, BAGE 157, 97) .

    Nach der Wertung des § 3 Abs. 2 BUrlG, wonach an einem gesetzlichen Feiertag, für den nicht ausnahmsweise eine Arbeitsleistung angeordnet worden ist, kein Urlaub gewährt werden kann, besteht der Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG auch dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag während eines Urlaubszeitraums anfällt (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 20, BAGE 157, 97; ErfK/Reinhard 19. Aufl. EFZG § 2 Rn. 9; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 11; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG/AAG 8. Aufl. § 2 EFZG Rn. 57 mwN) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    (1) Mit der ausdrücklichen Ausnahme von denjenigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und die mit diesem in Verbindung stehenden, die auf vorsätzlichem sowie grob fahrlässigem Verhalten beruhen, genügt die Klausel unter Berücksichtigung der im Arbeitsverhältnis geltenden Haftungsbeschränkungen für den Arbeitgeber (§ 104 SGB VII) und dessen Erfüllungsgehilfen (§ 105 SGB VII) den Anforderungen des § 202 Abs. 1 und des § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB (vgl. dazu auch: BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 61 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 ff.; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 - jeweils mwN) .

    Denn diese betreffen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Entstehung von Rechten des Arbeitnehmers und deren Inhalt, sondern nur deren zeitlichen Bestand (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu II der Gründe mwN, BAGE 115, 19; 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 17) .

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    (1) Materiellrechtlich tritt der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn zwar eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202, seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Ist die vereinbarte Vergütung geringer als der gesetzliche Mindestlohn, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    a) Während der Urlaubsanspruch wegen des für ihn geltenden Fristenregimes des Bundesurlaubsgesetzes vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen regelmäßig nicht unterliegt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 38 f. mwN) , unterfällt der Urlaubsentgeltanspruch nach bisheriger Rechtsprechung entsprechenden tariflichen und vertraglichen Ausschlussfristen (BAG 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 4 c der Gründe, BAGE 100, 189) , und zwar auch dann, wenn Urlaub gewährt wurde (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 30) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    Letztere sind auf allen Stufen des AGB-rechtlichen Prüfprogramms in den Blick zu nehmen (Staudinger/Krause [2013] Anh. zu § 310 Rn. 145) und damit auch bei der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 33, BAGE 117, 155) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
    Aufgrund dieser "Zusage" ist der Zweck einer Ausschlussfrist - ähnlich wie beim Erteilen einer schriftlichen Lohnabrechnung (vgl. dazu BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 135, 197)  - erreicht.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    (4) § 57 Abs. 1 KAVO in der hier anzuwendenden Fassung war dementsprechend auch nicht wegen Intransparenz unwirksam, weil er entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasste (vgl. zur Transparenzkontrolle BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 30, BAGE 165, 205; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 27 ff., BAGE 163, 282; zur Anwendbarkeit des MiLoG auf kirchliche Arbeitgeber Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 22 Rn. 25) .
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Allerdings verlangt § 2 Abs. 1 EFZG, den Mindestlohn nach dem MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltzahlungsanspruchs für Feiertage einzustellen, soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht (zum Ganzen BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 165, 205) .
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 45, BAGE 165, 205) .

    Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 7 Abs. 1 BUrlG) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Anspruchs auf bezahlte Freistellung das zu seiner Leistung Erforderliche getan (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 27, BAGE 114, 313; vgl. zur Entgeltkomponente des Urlaubsanspruchs BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44 f., BAGE 165, 205) .

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