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   BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98   

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BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 (https://dejure.org/2000,2949)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 (https://dejure.org/2000,2949)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 6 AZR 680/98 (https://dejure.org/2000,2949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT-O § 15 Abs. 1 und Abs. 8; ; BAT-O § 70 Abs. 1; ; BAT-O § 74 Abs. 2; ; BAT § 15 Abs. 1; ; BGB § ... 611 Direktionsrecht; ; BGB § 286; ; BGB § 287; ; ZPO § 148; ; ZPO § 563; ; PersVG Berlin § 85 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 15 Abs. 1 u. 8, 70 Abs. 1, 74 Abs. 2 BAT-O; § 15 Abs. 1 BAT; §§ 286, 287, 611 BGB; § 85 Abs. 1 Nr. 1 PersVG Bln
    Geltung von Tarifrecht Ost oder West/Wiederanwendung von BAT-O/Nacharbeit von zu wenig geleisteter Arbeitszeit/maßgebender Ausgleichszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 189
  • NZA 2001, 111
  • NJ 2000, 667
  • NJ 2000, 668
  • BB 2000, 1580
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Von dem Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT-O in der vom 1. Januar 1996 bis zum 28. Februar 1998 geltenden Fassung konnte nicht abgewichen werden (Abgrenzung zu der eine frühere Fassung des § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT betreffenden Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP BAT § 15 Nr. 22 = EzA BAT § 15 Nr. 2).

    Das beklagte Land konnte somit die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinsichtlich der Wochen bis zum 1. März 1996 in der Weise regeln, daß im Verlauf von jeweils 26 Wochen nicht mehr als 1.040 Stunden Arbeitszeit verlangt wurden, wobei in die Durchschnittsberechnung für jede Woche sowohl die vorangegangenen als auch die darauf folgenden 25 Wochen einzubeziehen waren (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP BAT § 15 Nr. 22 = EzA BAT § 15 Nr. 2).

    Außerdem hat er unter dieser Voraussetzung auch eine einseitige Abweichung durch den Arbeitgeber erwogen (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP BAT § 15 Nr. 22 = EzA BAT § 15 Nr. 2).

  • LAG Berlin, 28.05.1998 - 16 Sa 27/98

    Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Umzugs eines Betriebs von Berlin-West nach

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    6 AZR 680/98 16 Sa 27/98.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. Mai 1998 - 16 Sa 27/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts zu, im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Leistungspflichten des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung zu bestimmen (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71, 75; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363, 375; 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19, 25 f.).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts zu, im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Leistungspflichten des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung zu bestimmen (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71, 75; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363, 375; 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19, 25 f.).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Nachdem das sog. "Feuerwehrurteil" des erkennenden Senats vom 26. Dezember 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207) bekannt geworden war, wies das beklagte Land in einem dem Kläger am 10. Januar 1996 zugegangenen Schreiben vom 9. Januar 1996 darauf hin, daß nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nach Rückkehr des Klägers in das Beitrittsgebiet auf das Arbeitsverhältnis wieder der BAT-O anzuwenden sei, die bisher nach BAT und damit nach dem Inhalt des Urteils übertariflich gewährten Leistungen im Rahmen der tariflichen Ausschlußfrist und damit rückwirkend für die Zeit vom 1. Juli 1995 bis zum 31. Dezember 1995 vorsorglich zurück gefordert würden, die Vergütungsdifferenz vom nächsten Fälligkeitszeitpunkt an unter Vorbehalt gezahlt und über die geltenden Arbeitsbedingungen und die daraus gegebenenfalls resultierenden Rückforderungsansprüche nach abschließender Beurteilung der Rechtslage aufgrund der noch ausstehenden vollständigen Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts entschieden werde.
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Nach Bekanntwerden des sog. "Posturteils" des erkennenden Senats vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68) schlossen die Parteien am 23. Dezember 1991 einen Arbeitsvertrag, nach dessen § 3 sich das Arbeitsverhältnis nach dem BAT bestimmt.
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts zu, im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Leistungspflichten des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung zu bestimmen (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71, 75; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363, 375; 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19, 25 f.).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Zudem ist für die Berechnung der - durchschnittlichen - regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nach § 14 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV-O auf einen Zeitraum von 26 Wochen abzustellen, wobei in die Durchschnittsberechnung für jede Woche sowohl die vorangegangenen als auch die darauffolgenden 25 Wochen einzubeziehen sind (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 680/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 94, 189) .
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 683/09

    Entgeltansprüche einer Krankenhausärztin; Stufenfindung unter Berücksichtigung

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -) wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit ist.

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09

    Vergütung einer Krankenhausärztin; rückwirkender tariflicher Ausschluss der

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -), wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist, mit einer höheren Arbeitszeit.

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2010 - 4 Sa 838/09

    Rückwirkender Ausschluss tariflicher Jahressonderzahlung; Unwirksamkeit

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann, nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -) wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit.

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 80/09

    Vergütung einer leitenden Oberärztin; unberechtigte Kürzung bei rückwirkend

    1.Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -), wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit.

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 4 Sa 824/09

    Rückwirkende Änderung der Arbeitszeit; Berechnung des Anspruches auf

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann, nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -), wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit.

  • LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01

    Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Vergütung ; Durchschnittliche wöchentliche

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat in Ausübung seines Direktionsrechts die regelmäßige Arbeitszeit den Wochen des Ausgleichszeitraums zuzuordnen (im Anschluss an BAG Urt. v. 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - AP Nr. 2 zu § 15 BAT-0).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - AP Nr. 2 zu § 15 BAT-O) hat der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Ausübung seines Direktionsrechts die regelmäßige Arbeitszeit den Wochen des Ausgleichszeitraums zuzuordnen und die Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu bestimmen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 7 Sa 381/16

    Verrechnung von Mehrarbeits- mit Minusstunden - Teilzeitbeschäftigung

    Sie wird als durchschnittliche Arbeitszeit geschuldet (vgl. BAG, Urteil vom 30. März 2000 - 6 AZR 680/98 - NZA 2001, 111, 112 zu § 15 Abs. 1 S. 1 BAT-O).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 1696/08

    Vergütung eines Notarztes; rückwirkender tariflicher Ausschluss der

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann, nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -) wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert, dass ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit.

  • LAG Düsseldorf, 24.03.2010 - 4 Sa 1358/09

    Rückwirkender Ausschluss tariflicher Jahressonderzahlung; Unwirksamkeit

    Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).

    Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -) wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist mit einer höheren Arbeitszeit ist.

  • LAG Düsseldorf, 16.09.2009 - 4 Sa 390/09

    Rückwirkende Änderung der Arbeitszeit; Berechnung des Anspruches auf

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • LAG Düsseldorf, 16.09.2009 - 4 Sa 636/09

    Rückwirkende Änderung der Arbeitszeit durch TV; Berechnung des Anspruches auf

  • LAG Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 3 Sa 21/08

    Finanzielle Abgeltung nicht gewährten Freizeitausgleichs für nicht anrechenbare

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