Rechtsprechung
   BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1290
BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91 (https://dejure.org/1992,1290)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1992 - 8 AZR 409/91 (https://dejure.org/1992,1290)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1992 - 8 AZR 409/91 (https://dejure.org/1992,1290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 670; BGB § 823 Abs. 1
    Keine Arbeitgeberhaftung bei Unfall des Arbeitnehmers mit Privat-Kfz L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611, 670, 823 Abs. 1
    Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz für Rückstufung in der Haftpflichtversicherung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz des Rückstufungsschadens in der Kfz-Versicherung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei dienstlich veranlasster Beschädigung des Arbeitnehmer-Fahrzeugs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 197
  • NJW 1993, 1028
  • MDR 1993, 550
  • NZA 1993, 262
  • NZV 1993, 148
  • VersR 1993, 374
  • BB 1992, 2363
  • DB 1992, 2555
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.07.1986 - VI R 39/83

    Erhöhungsbetrag der Kraftfahrzeugversicherung nach Unfall nicht neben

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Vielmehr sind Versicherungsbeiträge, gleichgültig, ob es sich um ein erstmals versichertes, ein in der höchsten Schadensfreiheitsklasse befindliches oder ein - nach privat oder beruflich veranlaßten - Unfällen zurückgestuftes Fahrzeug handelt, stets durch die Kilometerpauschale abgegolten (vgl. BFH, Urteil vom 11. Juli 1986 - VI R 39/83 - BStBl 1986, S.866).
  • BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88

    Arbeitgebersatz für private Fahrzeug-Vollversicherung neben Kilometersatz von

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Damit sind sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten; lediglich außergewöhnliche Kosten (wie Unfallkosten) könnten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urteil vom 21. Juni 1991 - VI R 178/88 - BB 1991, 2137; BFH, Urteil vom 27. Juni 1991 - VI R 3/87 - BB 1991, 2137).
  • BFH, 27.06.1991 - VI R 3/87

    Dienstreise-Kaskoversicherung - Kfz des Arbeitnehmers - Prämienzahlung als

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Damit sind sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten; lediglich außergewöhnliche Kosten (wie Unfallkosten) könnten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urteil vom 21. Juni 1991 - VI R 178/88 - BB 1991, 2137; BFH, Urteil vom 27. Juni 1991 - VI R 3/87 - BB 1991, 2137).
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Soweit die Klägerin in ihrem Vermögen dadurch geschädigt ist, daß sie über einen gewissen Zeitraum eine höhere Haftpflichtprämie zahlen muß und insoweit einen Eigenschaden erlitten hat (vgl. dazu BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 59, 203 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), hat sie mit diesem Klagebegehren schon deshalb keinen Erfolg, weil dieses Risiko durch die von dem Beklagten an die Klägerin gezahlte Kilometerpauschale abgegolten ist.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Soweit die Klägerin in ihrem Vermögen dadurch geschädigt ist, daß sie über einen gewissen Zeitraum eine höhere Haftpflichtprämie zahlen muß und insoweit einen Eigenschaden erlitten hat (vgl. dazu BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 59, 203 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), hat sie mit diesem Klagebegehren schon deshalb keinen Erfolg, weil dieses Risiko durch die von dem Beklagten an die Klägerin gezahlte Kilometerpauschale abgegolten ist.
  • BAG, 16.11.1978 - 3 AZR 258/77

    Dienstfahrt - Verschulden - Unfall - Haftung - Sachschaden - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Ein Sachschaden, für den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 670 BGB aufzukommen hat (vgl. BAGE GS 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 31, 147 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), ist der Klägerin nicht entstanden.
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Ein Sachschaden, für den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 670 BGB aufzukommen hat (vgl. BAGE GS 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 31, 147 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), ist der Klägerin nicht entstanden.
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Er hat seine Ursache darin, daß die Klägerin ein fremdes Kraftfahrzeug beschädigt hat und hierfür haftpflichtig gemacht wird (BGH Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - BGHZ 66, 398).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
    Ein Sachschaden, für den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 670 BGB aufzukommen hat (vgl. BAGE GS 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 31, 147 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), ist der Klägerin nicht entstanden.
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    aa) Anders als beim Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der Haftpflichtversicherung, bei dem es sich lediglich um einen allgemeinen Vermögensnachteil in der Form des Sachfolgeschadens handelt (BGHZ 66, 398, 400 m.w.N.; vgl. BVerwGE 95, 98, 101; BAG NJW 1993, 1028), ist die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (Senatsurteil BGHZ 44, 382, 387; ebenso BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.; vgl. zur Gebäudekaskoversicherung Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558, 559).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Zu diesen Kosten gehörten auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung (BAG 30.04.1992 - 8 AZR 409/91, BB 1992, 2363 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93

    Beamter - Verkehrsunfall - Rabattverlust - Zu ersetzender Sachschaden

    Diese Wertung entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 409/91 - (NJW 1993, 1028 f.), in der die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 305/91 -, auf die sich die Revision beruft, nicht geteilt wird.
  • LAG Köln, 21.02.1995 - 9 Sa 1223/94

    Schadensersatz: tarifliche Ausschlussfrist

    Sie hat die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.04.1992 (8 AZR 409/91) bestritten.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.1993 - 5 L 93/90

    Schaden eines Beamten: Rabattverlust in der KFZ-Haftpflichtversicherung; Beamter;

    Deshalb kann auch die in diesem Zusammenhang ergangene arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere die - allerdings bisher nicht rechtskräftige (vgl. BAG, 8 AZR 409/91) - Entscheidung des LAG Köln (Urt. v. 3.7.1991 - 5 Sa 305/91), auf die sich der Kl. beruft, keine Berücksichtigung finden.
  • LAG München, 25.03.2015 - 10 Sa 957/14

    Reisekosten infolge einer unwirksamen Versetzung

    Reisekosten sind dabei Kosten für beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte, also für Dienstreisen und Dienstgänge (BAG v. 30.04.1992, 8 AZR 409/91, zit. n. Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht