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   BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12   

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https://dejure.org/2014,23427
BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12 (https://dejure.org/2014,23427)
BAG, Entscheidung vom 30.04.2014 - 7 ABR 51/12 (https://dejure.org/2014,23427)
BAG, Entscheidung vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 (https://dejure.org/2014,23427)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzögerung der Stellenbesetzung - und die Frage einer erneuten Ausschreibung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwischen Ausschreibung und Entscheidung über Stellenbesetzung darf ein halbes Jahr liegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine erneute Ausschreibung bei geringfügiger Verzögerung der Stellenbesetzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschreibung - Verzögerung der Stellenbesetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 108
  • MDR 2014, 1331
  • NZA 2015, 698
  • BB 2014, 2291
  • DB 2014, 2236
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber für die Maßnahme daher der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (vgl. nur BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 18 mwN) .

    Der Betriebsrat hat mit seinem Verweis auf den zeitlichen Abstand zwischen der Ausschreibung und der Versetzung von Frau B hinreichend den Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG in Bezug genommen (vgl. zu den Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung: BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 50) .

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist der im Zustimmungsverweigerungsschreiben geltend gemachte (vgl. dazu BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 59 mwN) Zustimmungsverweigerungsgrund der nicht ordnungsgemäßen Ausschreibung - § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG.

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Dieser geht dahin, die zu besetzende Stelle den in Betracht kommenden Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an der Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17) .

    Dafür erscheint ein Zeitraum von zwei Wochen im Regelfall als ausreichend (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 18 ff.; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, BAGE 127, 51) .

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Nicht ausreichend ist deshalb eine Ausschreibung, die mit der Stelle, die schließlich besetzt wird, nichts mehr zu tun hat (vgl. BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Dieser geht dahin, die zu besetzende Stelle den in Betracht kommenden Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an der Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Voraussetzung für die gerichtliche Ersetzung der verweigerten Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG ausreichend unterrichtet hat (vgl. nur BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 17 ff.) .
  • LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - keine erneute innerbetriebliche

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. März 2012 - 4 TaBV 40/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
    Dafür erscheint ein Zeitraum von zwei Wochen im Regelfall als ausreichend (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 18 ff.; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, BAGE 127, 51) .
  • LAG Köln, 28.01.2022 - 9 TaBV 38/21

    Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen im Beschlussverfahren; Ausschreibung

    Die Arbeitnehmer müssen erkennen können, dass eine Stellenbesetzung im Raum steht und sie sich auf die Stelle bewerben können (BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 -, BAGE 148, 108-114, Rn. 24).

    Zwar darf auch der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Ausschreibung und der tatsächlichen Stellenbesetzung nicht verlorengehen, wobei regelmäßig nur ein im vorliegenden Fall überschrittener zeitlicher Abstand von einem halben Jahr unschädlich ist (BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 -, BAGE 148, 108-114, Rn. 28).

    Der Bezug zwischen einer Stellenausschreibung und einer Besetzung ist jedoch bereits dann nicht mehr gegeben, wenn das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen und eine Besetzungsentscheidung getroffen wurde (BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 -, BAGE 148, 108-114, Rn. 25).

    Damit war die gewünschte Transparenz des Besetzungsverfahrens (dazu BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 -, BAGE 148, 108-114, Rn. 24) nicht mehr gewährleistet.

    In einem solchen Fall ist eine erneute Ausschreibung erforderlich (vgl. BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 7 ABR 51/12 -, BAGE 148, 108-114, Rn. 21).

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