Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,883
BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57 (https://dejure.org/1958,883)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1958 - 1 AZR 198/57 (https://dejure.org/1958,883)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 (https://dejure.org/1958,883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdrängung der KrT - Tarifvertrag - Räumlich engerer Geltungsbereich - Außenseiter - Betriebliche Übung - Einzelvertragliche Vereinbarung - Anerkennungsvertrag - Schriftform - Assistenzarzt - Verwirkung eines tariflichen Gehaltsanspruches

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.11.1957 - 1 AZR 59/55

    Geltung der TO A - Vergütungssätze - Tarifvertragliche Erhöhungen - Normen

    Auszug aus BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57
    Insoweit verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Entscheidungen vom 4. Oktober und 29. November 1957 (AP Nr. 7 zu § 1 TO.A, BAG 5, 122; vgl. auch Urteil des Vierten Senats vom 15. November 1957, 4 AZR 280/55 = WA 58, 39).
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 4, 156), würde eine solche Verdrängungswirkung für den räumlichen Geltungsbereich eines nach dem Inkrafttreten des TVG abgeschlossenen Tarifvertrages auch dann eintreten, wenn es sich dabei um einen Tarifvertrag für ein räumlich 4.
  • BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 280/55

    Gehaltssätze - Wiederholte tarifvertragliche Änderungen - Tätigkeitsmerkmale der

    Auszug aus BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57
    Insoweit verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Entscheidungen vom 4. Oktober und 29. November 1957 (AP Nr. 7 zu § 1 TO.A, BAG 5, 122; vgl. auch Urteil des Vierten Senats vom 15. November 1957, 4 AZR 280/55 = WA 58, 39).
  • BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 463/55
    Auszug aus BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57
    Die Kr.T als Norm staatlich gesetzten Rechtes und damit die in ihr enthaltene Einstufungsregelung (Gruppe II bei mindestens 35 Betten) ist über den Zusammenbruch des Jahres 1945 hinaus in Kraft geblieben; denn sie enthält, wie das Bundesarbeitsgericht bereits verschiedentlich entschieden hat (vgl. u.a. BAG in AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche mit weiteren Nachweisen), kein nationalsozialistisches Gedankengut, ist auch nicht durch die Arbeitsverwaltung aufgehoben worden.
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 -AP TVG § 9 Nr. 8).
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Durch den (etwa am 14. April 1989 gefaßten, vergleiche den Sachverhalt des BAG Urteils vom 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - AP Nr. 8 zu § 9 TVG 1969) Auflösungsbeschluß ist die Antragstellerin, ein nichtrechtsfähiger Verein, lediglich in das Liquidationsstadium getreten.
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Tarifverträge, auf die verwiesen wird, müssen daher im einzelnen gekennzeichnet werden (BAG AP Nr. 8 zu § 9 TVG).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 485/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 -AP TVG § 9 Nr. 8).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 581/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 - AP TVG § 9 Nr. 8).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 582/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 - AP TVG § 9 Nr. 8).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 583/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 - AP TVG § 9 Nr. 8).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 484/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 47; 20. April 1994 - 4 AZR 354/93 - BAGE 76, 276, 283 f.; vgl. auch bereits BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 198/57 -AP TVG § 9 Nr. 8).
  • ArbG Hanau, 12.09.2008 - 3 Ga 3/08

    Rechtswidrigkeit eines Streiks bei Bestehen einer Gewerkschaft auf einem

    Das Bundesarbeitsgericht setzt für eine Parteifähigkeit von gewerkschaftlichen Unterorganisationen voraus, dass diese selbst körperschaftlich organisiert sind und gegenüber der Gesamtorganisation selbständig tätig werden können und handlungsfähig im Sinne eigener Tariffähigkeit sind ( BAG v. 25. September 1990, 3 AZR 266/89 , AP Nr. 8 zu § 9 TVG, B 2 a) u. b) der Entscheidungsgründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht