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   BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05   

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https://dejure.org/2006,1741
BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05 (https://dejure.org/2006,1741)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 1 ABR 17/05 (https://dejure.org/2006,1741)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 (https://dejure.org/2006,1741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Entsendung von Redakteuren zu bestimmten Bildungsveranstaltungen in einem Tendenzunternehmen; Beteiligung an der personellen Auswahl der Seminarteilnehmer; Beeinträchtigung der Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und ...

  • Judicialis

    BetrVG § 98; ; BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen; Teilnehmerauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 205
  • NZA 2006, 1291
  • DB 2006, 2748
  • afp 2006, 495
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92

    Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eines Verlagsunternehmens müssen aber zurücktreten, wenn ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 d aa der Gründe; 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302, zu B II 3 b der Gründe - bestätigt durch BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 68, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    (2) Ebenso wie bei Einstellungen und Versetzungen von Redakteuren eine "Vermutung" dafür spricht, dass diese Maßnahmen aus tendenzbezogenen Gründen vorgenommen werden (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - BAGE 56, 71, zu B 2 a bb der Gründe), ist auch bei der Auswahl von Tendenzträgern zur Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme in der Regel von einer Tendenzbezogenheit der Auswahlentscheidung auszugehen.
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eines Verlagsunternehmens müssen aber zurücktreten, wenn ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 d aa der Gründe; 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302, zu B II 3 b der Gründe - bestätigt durch BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 68, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    In der Tätigkeit der Redakteure vermittelt sich die für einen Zeitungsverlag kennzeichnende Tendenz (BAG 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 - BAGE 27, 322, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Maßnahmen der Berufsbildung sind solche, die den Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - BAGE 111, 350, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Ein Beschäftigter ist Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden Unternehmens oder Betriebs für seine Tätigkeit prägend sind (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eines Verlagsunternehmens müssen aber zurücktreten, wenn ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 d aa der Gründe; 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302, zu B II 3 b der Gründe - bestätigt durch BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 68, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 08.12.1987 - 1 ABR 32/86

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Das Auswahlrecht nach § 98 Abs. 3, Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat zuvor eigene Vorschläge für die Person der Teilnehmer gemacht hat; er kann sich nicht darauf beschränken, der vom Arbeitgeber getroffenen Auswahl zu widersprechen (vgl. BAG 8. Dezember 1987 - 1 ABR 32/86 - BAGE 57, 114, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • LAG Nürnberg, 22.12.2004 - 8 TaBV 14/04

    Tendenzbetrieb - Bildungsmaßnahme - Tendenzträger - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Dezember 2004 - 8 TaBV 14/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats können daher bei personenbezogenen Maßnahmen in Tendenzbetrieben iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG beschränkt sein, wenn diese Tendenzträger betreffen und ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigen und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzen würde (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 24 mwN, BAGE 118, 205).

    In der Tätigkeit eines Redakteurs vermittelt sich die für einen Zeitungsverlag kennzeichnende Tendenz (30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 23, BAGE 118, 205).

    Die grundrechtlich verbürgte Tendenzverwirklichung würde daher beeinträchtigt, wenn die Umsetzung der verlegerischen Entscheidung über den Bildungsbedarf von Tendenzträgern von der Zustimmung des Betriebsrats abhinge (30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 25 f., BAGE 118, 205).

  • LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07

    Mitbestimmung; Berufsbildungsmaßnahme; Tendenzträger; Anzeigenredakteur

    Insbesondere ist er bestimmt, da die Streitfrage, ob der Betriebsrat von der Arbeitgeberin fordern kann, es zu unterlassen, Anzeigenredakteure zu betrieblichen Bildungsveranstaltungen ohne seine vorherige Zustimmung oder die Entscheidung der Einigungsstelle zu entsenden, weil er ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung hat, genau bezeichnet ist und deshalb mit Rechtskraft entschieden werden kann (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Bei personenbezogenen Maßnahmen kommt deshalb eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht, wenn sie sog. Tendenzträger betreffen (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Ein Beschäftigter ist Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden Unternehmens oder Betriebes für seine Tätigkeit prägend sind (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    So sind die Einstellung und Versetzung von Redakteuren, aber auch die Auswahl für Berufsbildungsmaßnahmen, ebenso geeignete Maßnahmen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -) wie die Einbeziehung in die Redaktionskonferenz.

    Dazu gehört es auch, die Redakteure auszuwählen, die an Maßnahmen der Berufsbildung nach § 98 Abs. 3 BetrVG teilnehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Dem Informationsanspruch, dem der Tendenzcharakter der Auswahlentscheidung nicht entgegensteht (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -), hatte die Arbeitgeberin genügt.

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Danach muss der Antrag die Maßnahme, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht reklamiert oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 205).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Bei personenbezogenen Maßnahmen in Tendenzbetrieben kommt eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht, wenn die betreffende Maßnahme sog. Tendenzträger betrifft (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

    (1) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit prägend sind (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    a) Nach dem im Beschlussverfahren entsprechend anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraft entschieden werden kann (Senat 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15, BAGE 118, 205; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 10).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Danach muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

    Die Verwirklichung ihrer unternehmerischen Ziele darf durch die betriebliche Mitbestimmung nicht ernsthaft beeinträchtigt werden, da ansonsten ihre durch § 118 Abs. 1 BetrVG geschützten Freiheitsrechte verletzt würden (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 24, BAGE 118, 205) .
  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    (3) Zudem erfolgt die Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten beim Side-by-side-Coaching nicht in systematischer, lehrplanartiger Weise, wie dies für das Vorliegen einer Maßnahme der beruflichen Bildung erforderlich wäre (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -, BAGE 118, 205-211, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 -, BAGE 111, 350-360, Rn. 36; Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 98 Rn. 11-12, beck-online).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Ein Arbeitnehmer gilt als Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden Unternehmens oder Betriebs seine Tätigkeit prägen (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 118, 205; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 121, 139) .
  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

    Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit prägend sind (BAG 30.05.2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 81).
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

  • LAG Hessen, 12.07.2012 - 5 TaBV 250/11

    Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme von Cockpit-Mitarbeitern an

  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

  • LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

  • LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07

    Tendenzunternehmen; Tendenzträger; karitativ; karitative Bestimmung; A1;

  • LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07

    Befristete personelle Maßnahme - Einstellung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen,

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um

  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

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