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   BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16   

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BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 (https://dejure.org/2018,13855)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 (https://dejure.org/2018,13855)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 (https://dejure.org/2018,13855)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

  • IWW

    § 61 Abs. 2 HGB, § ... 561 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 318 ZPO, § 826 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 249 Abs. 1 BGB, § 251 Abs. 1 BGB, § 252 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 287 ZPO, § 60 Abs. 1 HGB, § 61 Abs. 1 HGB, §§ 60, 61 HGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 60 HGB, § 74 HGB, § 17 Abs. 1 UWG, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 StGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 17 UWG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 398 Satz 1 BGB, § 139 Abs. 4 ZPO, § 564 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Erlasses eines Teilurteils im Zivilprozess; Richterliches Ermessen für die Schätzung eines Schadens; Inhalt und Reichweite eines Wettbewerbsverbots; Kurze Verjährungsfrist für deliktische und vertragliche Ansprüche des Arbeitgebers aus ...

  • bag-urteil.com

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

  • Betriebs-Berater

    Verjährungsfrist bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen

  • rewis.io

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Erlasses eines Teilurteils im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - Abtretung

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist beim Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1425
  • BB 2018, 2228
  • JR 2019, 50
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um deliktische Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB oder solche aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. einem Schutzgesetz, wie zB § 17 UWG, handelt (vgl. dazu die Fallgestaltung in BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 -) .

    dd) Ob bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB (Untreue) die kurze Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB ebenfalls Anwendung findet oder in einem solchen Fall auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zurückzugreifen ist, bedarf auch hier keiner Entscheidung (offengelassen von BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    Ebenso wenig ging es nur darum, die Widerklägerin zu schädigen (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe) .

    Ausgenommen sind hingegen Ansprüche, deren Entstehung nicht auf dem Wettbewerbsverstoß beruht, wie beispielsweise pflichtwidrige Vermögensverfügungen oder andere Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers ohne Wettbewerbsbezug (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .

    Dieser Zweck würde vereitelt, wenn nach dem Ablauf der kurzen Verjährungsfrist für den vertraglichen Anspruch der Verpflichtete weiter der Gefahr ausgesetzt bliebe, aus dem gleichen Sachverhalt - wenn auch mit einer anderen rechtlichen Begründung - in Anspruch genommen zu werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 unter Hinweis auf RG 6. April 1937 - II 257/36 -) .

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    Etwas anderes kann gelten, wenn bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug erbracht werden (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17, BAGE 134, 43) .

    Durch die den Widerbeklagten vorgeworfenen Handlungen konnte eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen der Widerklägerin eintreten (vgl. dazu BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17, BAGE 134, 43) .

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11

    Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    Greifbare Anknüpfungstatsachen, die für eine Schadensschätzung unabdingbar sind, muss der Geschädigte im Regelfall darlegen und beweisen (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 23 ff. mwN; 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 143, 165) .

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (st. Rspr., zB BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 149, 367; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .
  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers zu Kunden, Lieferanten usw. zu beeinträchtigen, sind dem Handlungsgehilfen untersagt (BAG 23. Mai 1985 - 2 AZR 268/84 - zu III 1 a der Gründe) .
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    Wer den Erwerb einer Forderung auf eine Zession stützt, muss den Abschluss eines Abtretungsvertrags darlegen und bei Bestreiten des Gegners beweisen (vgl. BGH 13. Januar 1983 - III ZR 88/81 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
    Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich - ebenso wie der des § 60 HGB - auf die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer, nicht nur auf Handlungsgehilfen (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 17, BAGE 124, 133) .
  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 199/13

    Bauleistungsvertrag über die Errichtung eines Holzblockhauses:

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Die Vorschriften der §§ 60, 61 HGB gelten während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 33; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 13, BAGE 143, 203) .

    Nach § 252 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. für das Wettbewerbsrecht BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 26; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 24) .

    Eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 27; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 25) .

    Greifbare Anknüpfungstatsachen, die für eine Schadensschätzung unabdingbar sind, muss der Geschädigte im Regelfall darlegen und beweisen (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 28; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 26) .

    Es wird gegebenenfalls aufzuklären und zu würdigen haben, ob die Widerklägerin im Zeitpunkt des Schreibens vom 27. Oktober 2015 über ausreichende Kenntnisse iSv. § 61 Abs. 2 HGB verfügte, um einen Schadensersatzanspruch gegen die Widerbeklagte geltend zu machen (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 51) .

    Darüber hinaus erfasst sie auch aus Wettbewerbsverstößen folgende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44 ff.) .

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16

    Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter

    (2) Von der kurzen Verjährung des § 61 Abs. 2 HGB werden auch die vertraglichen Schadensersatzansprüche wegen Zuwiderhandlungen gegen ein Verbot der Konkurrenztätigkeit erfasst (vgl. jüngst bestätigend BAG NZA 2018, 1425 Rn. 44ff. mwN; zum allgemeinen Rechtsgedanken auch BAG NZA 2001, 94), wie sie infolge des in § 7 des Gesellschaftsvertrages geregelten Konkurrenzverbots grundsätzlich in Betracht kämen.
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB gilt für die gesamte Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses auch für andere Arbeitnehmer; hierdurch werden Umfang und Reichweite der vertraglichen Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB ausgestaltet (st. Rspr., zB BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 38; 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 33) .

    (3) Dabei unterliegen der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB - ebenfalls in entsprechender Anwendung der Bestimmung - nicht allein die sich unmittelbar aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB ergebenden Ansprüche, sondern grundsätzlich auch konkurrierende Ersatzansprüche des Arbeitgebers wie vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche, die aus demselben Rechtsverhältnis hervorgehen (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe) , einschließlich etwaiger Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199) , und ebenso konkurrierende Herausgabeansprüche nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2 oder § 667 BGB (vgl. MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 61 Rn. 30; Wagner/Vogt in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. § 61 Rn. 30) .

    (4) Nicht von § 61 Abs. 2 HGB (analog) erfasst sind danach zwar Ansprüche, deren Entstehung auf Handlungen des Arbeitnehmers ohne Wettbewerbsbezug beruht (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44; 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe) .

    (5) Ob Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB (Untreue) - abweichend von dem unter Rn. 39 angeführten Grundsatz - nicht der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB unterliegen, und ob insoweit deshalb auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zurückzugreifen ist (offen gelassen durch: BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 48; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 b der Gründe) , kann dahinstehen.

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Durch sie können die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 38) .

    Das ist regelmäßig bei einer nach außen wirkenden werbenden Tätigkeit der Fall ( BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 38) .

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 359/22

    Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler

    Nach § 252 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 61, BAGE 165, 19; 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 26) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 226/18

    Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots - Mitarbeiterkontrolle -

    Umfang und Reichweite der vertraglichen Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB werden dadurch ausgestaltet (st. Rspr., vgl. BAG 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 33 mwN).

    Maßgebender Anknüpfungspunkt ist eine Konkurrenzsituation zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten, für den der Arbeitnehmer Dienste oder Leistungen erbringt (st. Rspr., zB BAG 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 36, 37).

    Greifbare Anknüpfungstatsachen, die für eine Schadensschätzung unabdingbar sind, muss der Geschädigte im Regelfall darlegen und beweisen (vgl. BAG 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 28 mwN).

    Nach § 252 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BAG 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 26).

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Das Revisionsgericht ist auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gehalten, die Zulässigkeit der Entscheidung durch Teilurteil zu überprüfen (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 19; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .

    Der Teil, über den entschieden wird, muss vom Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig sein, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht besteht (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 13; 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 20; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 11 mwN) .

    Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (st. Rspr., zB BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 20; 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41 mwN, BAGE 159, 316) .

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Die Vorschriften der §§ 60, 61 HGB gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses und in gleicher Weise auch für andere Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Juris; BAG, Urteil vom 17.10.2012 - 10 AZR 809/11 - Juris m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf Ansprüche aus § 60 i.V.m. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet, sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst, wobei dies sogar dann gilt, wenn er dabei gegen die guten Sitten verstoßen hat (BAG, Urteil vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Juris; BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris).

    Zwar ist richtig, dass das Bundesarbeitsgericht offen gelassen hat, ob bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue) die kurze Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB ebenfalls Anwendung findet oder ob in einem solchen Fall auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zurückzugreifen ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.5.2018 - 10 AZR 780/16 - Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Dass durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit der Kläger überhaupt im Marktbereich des Arbeitgebers Dienste und Leistungen Dritten anbietet (s. BAG 19.12.2018 - 10 AZR 233/18, BeckRS 2018 40301; 30.05.2018 - 10 AZR 780/16, NZA 2018, 1425) erschließt sich nicht.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt ist eine Konkurrenzsituation zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten, für den der Arbeitnehmer Dienste oder Leistungen erbringt (BAG 30.05.2018, a.a.O.; DLW-Dörner, a.a.O., Kapitel 3 Rn. 516 ff.).

  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann (vgl. BAG vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 22).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann (vgl. BAG vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 22).

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 349/18

    Schadensersatz - Wettbewerbsverbot

  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 883/19

    1. Die Darlegungspflicht für den Beginn einer Ausschlussfrist liegt beim

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

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