Rechtsprechung
   BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20915
BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20 (A) (https://dejure.org/2020,20915)
BAG, Entscheidung vom 30.07.2020 - 2 AZR 225/20 (A) (https://dejure.org/2020,20915)
BAG, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20 (A) (https://dejure.org/2020,20915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

  • IWW

    Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschut... z-Grundverordnung, § 6 Abs. 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO, Art. 37 Abs. 1 DSGVO, § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG, § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679, Verordnung (EU) 2016/679, § 134 BGB, § 626 BGB, Art. 267 AEUV, § 6 Abs. 4 BDSG, § 1 Abs. 1 KSchG, Art. 99 Abs. 2 DSGVO, Art. 288 Abs. 2 AEUV, RL 95/46/EG, § 6 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 BDSG, Art. 153 AEUV, Art. 88 DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, § 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 DSGVO, Art. 2 ff. AEUV, Art. 16 AEUV, Art. 16 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz AEUV, Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV, Art. 100a EGV, Art. 114 Abs. 1 AEUV, Art. 114 Abs. 2 AEUV, § 148 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Vereinbarkeit des Sonderkündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG mit Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO; Unionsrechtliche Beurteilung des Sonderkündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten je nach der Rechtsgrundlage ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

  • Betriebs-Berater

    Vorlage an den EuGH zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    BAG ersucht EuGH zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Vereinbarkeit des Sonderkündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG mit Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Vereinbarkeit des Sonderkündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG mit Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO

  • datenbank.nwb.de

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zum Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragter und Kündigungsschutz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BAG legt EuGH Fragen zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Datenschutzbeauftragten und der Vereinbarkeit von §§ 6 Abs. 4 Satz 2, 38 BDSG mit Art. 38 DSGVO vor

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2299
  • NZA 2020, 1468
  • BB 2020, 2877
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Die DSGVO will - wie schon die durch sie aufgehobene RL 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ( ABl. L 281 vom 23. November 1995 S. 31)  - durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den freien Verkehr dieser Daten zwischen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. Erwägungsgründe 9 ff. DSGVO; EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua.- Rn. 39) .

    Die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur RL 95/46/EG und Art. 100a EGV ist nicht von einem so engen Verständnis ausgegangen (vgl. EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

    b) Andererseits könnte die Ermächtigungsgrundlage zur Rechtsangleichung im Binnenmarkt gemäß Art. 114 Abs. 1 AEUV maßgeblich sein (zu RL 95/46/EG und Art. 100a EGV EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Allerdings wird der Wortlaut von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV im nationalen Schrifttum teilweise so verstanden, dass sich die vertraglich eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis der Union lediglich auf den Datenschutz bei der Datenverarbeitung der Unionsorgane, die Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen bei der Umsetzung des Unionsrechts und auf die grenzüberschreitende Datenverarbeitung beschränkt (vgl. Giesen CR 2012, 550, 554) .
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Wegen der von der RL 95/46/EG bewirkten Vollharmonisierung konnten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch verschärfende nationale Regelungen unzulässig sein (EuGH 24. November 2011 - C-468/10 und C-469/10 - Rn. 29 ff.) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass nach nationalem Recht ein wichtiger Grund für die Abberufung nicht darin liegt, dass aufgrund einer organisatorischen Änderung der betriebliche Datenschutz zukünftig durch einen externen Datenschutzbeauftragten gewährleistet werden soll (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 26.08.2021 - 8 AZR 253/20

    EuGH-Vorlage zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines Medizinischen Dienstes

    Der Senat weist zudem darauf hin, dass sich im vorliegenden Fall die Frage, ob die insoweit einschlägigen Bestimmungen der DSGVO auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen, nicht stellt (vgl. anders in den Fällen der Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20 (A) -, - C-534/20 - und vom 27. April 2021 - 9 AZR 383/19 (A) -, - C-453/21 -) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    Sollte Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 DSGVO so auszulegen sein, wäre - sofern die erste Vorlagefrage bejaht wird - ein nach nationalem Recht bestehender Abberufungsschutz unzulässig, selbst wenn die Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO verpflichtend ist, sondern nur nach nationalem Recht (vgl. BAG 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20 (A) - Rn. 26) .
  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

    Die Zweifel des Bundesarbeitsgerichts an der Gültigkeit der genannten Regelungen (EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 30.07.2020 - 2 AZR 225/20 (A) - und vom 27.04.2021 - 9 AZR 383/19 (A) -, jeweils juris) teilt die Kammer nicht.
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit und die Geltendmachung von

    Solche gesetzlichen Regelungen gibt es beispielsweise nur für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§§ 38 Abs. 1 und Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 BDSG; vgl. auch BAG, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20), den Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 58 Abs. 2 BImSchG, den Geldwäschebeauftragten § 7 Abs. 7 GwG sowie für die in § 15 KSchG genannten Personen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht