Rechtsprechung
   BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1105
BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00 (https://dejure.org/2000,1105)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00 (https://dejure.org/2000,1105)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 (https://dejure.org/2000,1105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 e; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 13; ; SGB III § 25 Abs. 1; ; SGB III § 312; ; SGB IV § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 e, § 5 Abs. 1 Satz 1, 2; GVG § 13; SGB III § 25 Abs. 1, § 312; SGB IV § 7 Abs. 1
    Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1358
  • NZA 2000, 1359
  • BB 2001, 104
  • BB 2001, 264
  • DB 2001, 824
  • JR 2001, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Köln, 07.02.2000 - 13 Ta 396/99

    Rechtsweg, Gebührenbeauftragter, Rundfunk, arbeitnehmerähnliche Person,

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Landesarbeitsgericht Beschluß vom 7. Februar 2000 Köln - 13 Ta 396/99 -.

    5 AZB 12/00 13 Ta 396/99.

    Die weitere sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Februar 2000 - 13 Ta 396/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Diese Pflicht ist ebenso wie das ihr zugrunde liegende Rechtsverhältnis bürgerlich-rechtlicher Art. Der Senat hat dies zuletzt mit Urteil vom 15. Januar 1992 (- 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204) entschieden und hält an seiner Auffassung fest.

    Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III fällt unter diesen Begriff (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 21; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 81).

  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Der wirtschaftlich Abhängige muß außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 34 mwN).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Entgegen der Ansicht des Beklagten steht dem die Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1999 (- 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75) nicht entgegen.
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Für die Rechtswegbestimmung ist eine Wahlfeststellung zwischen beiden zulässig (BAG 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 41 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 16).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Zwar begründet § 312 SGB III eine gegenüber der Arbeitsverwaltung bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung mit Antworten auf die in dem entsprechenden amtlichen Formblatt gestellten Fragen auszustellen (BAG 13. Juli 1988 - 5 AZR 467/87 - BAGE 59, 169; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Dafür ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312, 313).
  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Zwar begründet § 312 SGB III eine gegenüber der Arbeitsverwaltung bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung mit Antworten auf die in dem entsprechenden amtlichen Formblatt gestellten Fragen auszustellen (BAG 13. Juli 1988 - 5 AZR 467/87 - BAGE 59, 169; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Die Auswahl der anzuwendenden Anspruchsgrundlage ist nicht Sache der klagenden oder der beklagten Partei (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 70 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 49).
  • BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99

    Rechtsweg; Klage einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
    Ein solcher liegt vor, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Daraus folgt, dass grundsätzlich eine Beschäftigung vorliegt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht; allerdings auch, dass eine Beschäftigung auch dann vorliegen kann, wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt; Beschäftigung ist nicht gleichzusetzen mit dem Arbeitsverhältnis (BAG Beschluss vom 30.8.2000 - 5 AZB 12/00 - AP Nr. 75 zu § 2 ArbGG 1979 = Juris RdNr 11) .
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .

    (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

    Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Beschäftigung nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (Beschluss vom 30.8.2000 - 5 AZB 12/00 - AP Nr. 75 zu § 2 ArbGG 1979 = juris RdNr 11) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht