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   BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69   

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https://dejure.org/1970,268
BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69 (https://dejure.org/1970,268)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1970 - 1 AZR 535/69 (https://dejure.org/1970,268)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 (https://dejure.org/1970,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche Ausschlußklausel - Recht auf Arbeitsplatz - Absolutes Recht - Arbeitnehmerexistenz - Datierung eines Schreibens - Tag der Absendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 480 (Ls.)
  • DB 1971, 101
  • DB 1971, 102
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69
    hat das beklagte Land nichts getan., was die Klägerin hatte veranlassen können, mit der Geltendmachung ihres vermeintlichen Anspruchs zu warten Diese Feststellungen sind von der Revision nicht angegriffen worden Wenn die Klägerin meint, weil das beklagte Land sie Uber die Möglichkeit des Verzichts auf Spitzenbetrage nicht unterrichtet habe, könne es sich auf die Ausschlußfrist nicht "berufen", so ist das eben falls rechtsirrig Mit einer solchen Betrachtung verwechselt sie den Anspruchsgrund mit denjenigen Umständen, die geeignet sein konnten, das "Sichberufen" auf eine Ausschlußfrist als eine unzulässige Rechtsausubung erscheinen zu lassen Dasselbe gilt von einer angeblichen Verletzung des § 7 a, F TVG durch das beklagte Land (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) Bei dem Sinn einer Ausscnlußfnst, eindeutig und endgültig für alle Beteiligten Rechtsklarheit zu schaffen, konnte das ln Rede stehen de Veihalten des beklagten Landes, sollte es wirklich e m Fehl verhalten gewesen sein und gleich, wie es des näheren im Hinblick auf den Anspruch der Klägerin zu werten ware, nicht ausrelchen, das Pj.at2 - greifen der Ausschlußregelung unvertretbar erscheinen zu lassen.
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69
    Dazu hat der Fünfte Senat in dem zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen Urteil vom 8 Januar 1 9 7 0, 5 AZR 124/69, demnächst veröffentlicht in AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, ausgefuhrt "Es ist auch unerheblich, ob der Tarifvertrag gemäß § 7 TVG ausgele gen hat Es handelt sich insoweit nach allgemeiner Meinung um eine reine Ordnungsvorschrift (Hueck- Nipoerdey-Stahlhacke, TVG, 4 Aufl , § 7 Anm 2) Deshalb kommt auch der von der Revision wegen Verletzung des § 7 TVG geltend gemachte Schadenersatzansoruch nicht in Betracht (Hueck-Nipperdey?Stanl~ hacke, aaO, Anm. 5 mit weiteren Ndchweisen) " Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an zumal sie sich, jedenfalls im Ergebnis, mit derjenigen deckt, die er m der Entscheidung AP Nr. 6 zu t>11 BGB Öffentlicher Dienst vertreten hat Eben sowenig ist die Fürsorgepflieht eine Scnut2 norm 1 S von § 8 2 5 Abs. 2 BGB, sie ist eine aus dem a ' veinaltnis folgende Verpflichtung des Aroeit 10 -.
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69
    Dazu hat der Fünfte Senat in dem zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen Urteil vom 8 Januar 1 9 7 0, 5 AZR 124/69, demnächst veröffentlicht in AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, ausgefuhrt "Es ist auch unerheblich, ob der Tarifvertrag gemäß § 7 TVG ausgele gen hat Es handelt sich insoweit nach allgemeiner Meinung um eine reine Ordnungsvorschrift (Hueck- Nipoerdey-Stahlhacke, TVG, 4 Aufl , § 7 Anm 2) Deshalb kommt auch der von der Revision wegen Verletzung des § 7 TVG geltend gemachte Schadenersatzansoruch nicht in Betracht (Hueck-Nipperdey?Stanl~ hacke, aaO, Anm. 5 mit weiteren Ndchweisen) " Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an zumal sie sich, jedenfalls im Ergebnis, mit derjenigen deckt, die er m der Entscheidung AP Nr. 6 zu t>11 BGB Öffentlicher Dienst vertreten hat Eben sowenig ist die Fürsorgepflieht eine Scnut2 norm 1 S von § 8 2 5 Abs. 2 BGB, sie ist eine aus dem a ' veinaltnis folgende Verpflichtung des Aroeit 10 -.
  • LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der

    Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verweigerung einer begehrten Tarifauskunft, kommt ein Treueverstoß in Betracht (BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

    Insoweit gilt der allgemeine, aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB hergeleitete Rechtsgrundsatz, dass niemand aus einem treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile für sich herleiten darf (vgl. Gaul, Anm. zu BAG, AP Nr. 2 zu § 70 BAT ).

    Die Vertragspartner sollen binnen angemessener Frist eindeutig und endgültig Klarheit darüber haben, welche Ansprüche noch bestehen (BAG, AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; ErfK/Preis, §§ 194-225 BGB, Rz. 28).

    Eine Ausschlussfrist läuft auch dann, wenn sie dem Anspruchsinhaber unbekannt ist (BAG, stRspr, vgl. nur 30.09.1970, 1 AZR 535/69 , AP Nr. 2 zu § 70 BAT <3 d d.Gr.).

  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Die Ausschlußklausel des § 70 Abs. 2 BAT a.F. erfaßt auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitneh mer aus unerlaubten Handlungen (Bestätigung von BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT).

    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Klarstellung in dem bereits erwähnten Urteil des Ersten Senats vom 30. September 1970 (AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) verwiesen.

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96

    Schadensersatz nach Druckkündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu dieser Problematik lediglich in einem obiter dictum geäußert (Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT), es spreche zum mindesten einiges dafür, daß das Recht des Arbeitnehmers auf den Arbeitsplatz ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB sei.
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