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   BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97   

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https://dejure.org/1998,179
BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 (https://dejure.org/1998,179)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 (https://dejure.org/1998,179)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 (https://dejure.org/1998,179)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Arbeitnehmer, Scheinselbständigkeit, Weisungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff, Abhängigkeit; ; HGB § 84 n. F.; ; HGB § 407 n. F.; ; GewO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; HGB § 407 n. F., § 84
    Voraussetzungen für Selbständigkeit im Transportgewerbe - Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Frachtführer i. S. des § 425 HGB, der ein selbständiges Gewerbe als Einzelperson ausübt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Frachtfühers mit flexiblen Arbeitszeiten, der nur für einen Arbeitgeber fährt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Frachtführer 2 -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, stillschweigende Vertragsänderung, rechtliches Dürfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 36
  • ZIP 1999, 544
  • MDR 1999, 552
  • NZA 1999, 374
  • BB 1999, 270
  • BB 1999, 587
  • DB 1999, 436
  • JR 1999, 307
  • JR 1999, 413
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutzt, ist nicht entscheidend (vgl. BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Transport und Verkehr anzuwenden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. November 1997 (aaO) ausgeführt hat, ist der Frachtführer regelmäßig auch dann selbständiger Gewerbetreibender, wenn die Zusammenarbeit mit seinem Auftraggeber auf einem auf Dauer angelegten entsprechenden Rahmenvertrag beruht und das Fahrzeug - wie in der Branche geläufig - die Farben und das Firmenzeichen eines anderen Unternehmers aufweist.

    Dem Kläger waren - im Unterschied zu dem vom Senat im Urteil vom 19. November 1997 (- 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit) entschiedenen Fall - weder Dauer noch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben.

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist daher zur Begründung der Arbeitnehmereigenschaft weder erforderlich noch ausreichend (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Transport und Verkehr anzuwenden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Sie sind nicht dadurch entfallen, daß die Beklagte - wie sie behauptet - ihre Einhaltung nicht oder nur wenig kontrolliert hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Sie gelten auch insoweit, als es um die Abgrenzung zu Franchise- und ähnlichen Verträgen geht (vgl. BAG Beschluß vom 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 24, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 30.07.1997 - 18 Sa 20/97

    Kraftfahrer; Status; Arbeitnehmer; Selbstständige; Franchise

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Juli 1997 - 18 Sa 20/97 - aufgehoben.
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Er unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung, nämlich darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Rechtsverhältnissen aufgestellt hat (vgl. BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Rechtsverhältnissen aufgestellt hat (vgl. BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Bei untergeordneten, einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 36; 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu B I 1 der Gründe; 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - zu B I der Gründe, BAGE 77, 226) .

    Es handelte sich um eine einfach gelagerte Tätigkeit, die das Rechtsverhältnis schon deshalb in die Nähe eines Arbeitsverhältnisses rücken lässt (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 36; 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu B I 1 der Gründe) .

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Maßgebend ist allein der tatsächliche Geschäftsinhalt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - NZA 2004, 39; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - ZTR 2006, 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - AP ZPO § 139 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 139 Nr. 2).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, 47; 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - NZA 2004, 39, zu II der Gründe).
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