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   BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98   

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BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • Judicialis

    BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b in der Fassung des 69. Änderungstarifvertrags vom 25. April 1994; ; BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 in der Fassung des 71. Änderungstarifve... rtrags vom 12. Juni 1995; ; BAT § 70; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § 242 Gleichbehandlung; ; BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; ; BGB § 315; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b i. d. F. des 69. ÄndTV vom 25.âEUR"4. 1994, § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 i. d. F. des 71. ÄndTV vom 12. 6. 1995, § 70; BGB § 242, § 315; ZPO § 139
    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung: Vorschusscharakter der dem Rentenantrag nachfolgenden Leistungen - Abstandnahme von der Rückforderung nach freiem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 547
  • BB 2000, 884
  • DB 2000, 926
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Die Bezeichnung dieser Zahlungen als Vorschüsse bewirkt, wie bereits die Auslegung nach dem Tarifwortlaut ergibt, daß der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn, wie hier, die tariflichen Voraussetzungen der Vorschußfiktion vorliegen (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff., zu II 1 und 2 der Gründe mwN, zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 37 BAT in der Fassung des 67. Änderungstarifvertrags).

    Die darüber hinausgehenden von der Vorschußfiktion erfaßten Beträge hat der Angestellte selbst zurückzuzahlen (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 294, zu II 3 der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben einer solchen Tarifnorm keine Anwendung (vgl. BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 295, zu II 4 der Gründe).

  • LAG Saarland, 21.01.1998 - 2 Sa 215/97

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung - Rückforderung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Landesarbeitsgericht Saarland - 2 Sa 215/97 -.

    6 AZR 130/98 2 Sa 215/97.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 21. Januar 1998 - 2 Sa 215/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Dann tritt die Fälligkeit erst ein, wenn der Gläubiger über die zur Geltendmachung erforderlichen Tatsachen Kenntnis erlangt (st. Rspr., vgl. BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Daß der Arbeitgeber die Entscheidung nach freiem Ermessen treffen kann und nicht an Billigkeitserwägungen gebunden ist, ergibt sich jedoch aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen, der bei der Tarifauslegung ebenfalls zu berücksichtigen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66, zu II 1 b der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Der Schuldner muß sich darauf eingerichtet haben, so daß ihm die Erfüllung des Anspruchs nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist (Umstandsmoment; BAG 7. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329, 332, zu I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Den Arbeitgeber trifft nach den von der Rechtsprechung für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgestellten Grundsätzen, die der Beklagte offenbar angewendet wissen möchte, nur in Ausnahmefällen eine Pflicht zur Aufklärung, wenn sie der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber redlicherweise erwarten kann (BAG 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90

    Zulagen im Schreibdienst

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 c der Gründe).

    Nach Wortlaut und Zweck der Regelung entsteht der Rückzahlungsanspruch aus der tarifvertraglich fingierten Vorschussvereinbarung, wenn feststeht, dass der Vorschuss nicht "verdient" worden ist (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

    Dann wäre erheblich, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers aus § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT frühestens mit Erlass des Rentenbescheids vom 27. März 2003 entstanden ist (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    In einem solchen Fall soll der Krankengeldzuschuss dem Arbeitnehmer nicht neben dem Rentenanspruch verbleiben (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2009 § 22 Rn. 327; vgl. zu § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - zu B II 1 b der Gründe; zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT: BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 17; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 1 a der Gründe) .
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Unbedeutend ist dabei, welches Datum der Rentenbescheid trägt, wann er dem Beschäftigten zugegangen ist und ob ihm die Rente tatsächlich ausgezahlt worden ist (BAG Urteile vom 29.6.2000 - 6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT, vom 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT und vom 25.2.1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 293 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) .

    Dies hat zur Folge, dass der Krankengeldzuschuss seine Eigenschaft als Arbeitsentgelt verliert und der Beschäftigte als Rentenempfänger - wie die Auslegung des Tarifvertrags ergibt - zur Rückzahlung des überzahlten Vorschusses verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (BAG Urteile vom 29.6.2000 - 6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT, vom 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT und vom 25.2.1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 293 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) .

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von den Urteilen des 6. Senats des BAG vom 25.2.1993 (6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) , vom 30.9.1999 (6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT) und vom 29.6.2000 (6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT) ab.

  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 921/06

    Krankenbezüge; Rückzahlung; überzahlte Krankenbezüge

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch auch Krankenbezüge behalten (BAG vom 29.06.2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11; BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - 6 AZR 634/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Die Bezeichnung dieser Zahlungen in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b BAT als Vorschüsse bewirkt, dass der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Die darüber hinausgehenden, von der Vorschussfiktion erfassten Beträge hat der Angestellte selbst zurückzuzahlen (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.03.1993 - 6 AZR 334/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b BAT keine Anwendung (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - AP BAT § 37 Nr. 10; BAG vom 25.03.1976 - 3 AZR 331/75 - AP HGB § 65 Nr. 9; BAG vom 28.06.1965 - 3 AZR 86/65 - AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3).

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b Satz 4 BAT eine Billigkeitsentscheidung nicht beabsichtigt ist (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1).

    Selbst wenn - was das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 30.09.1999 (- 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1) offen gelassen hat - die Grundsätze der Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht des Arbeitgebers vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages entsprechend angewendet werden, lag kein Ausnahmefall vor, der das klagende Land vor Zahlungen der streitbefangenen Beträge zur Aufklärung der Beklagten verpflichtet hätte.

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Allerdings schreibt § 315 Abs. 1 BGB, der vor unbilligen Benachteiligungen durch die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts schützen will, im Zweifel ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen vor (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 27; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 104, 65; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

    Die Einräumung solch freien Ermessens kann auch dem systematischen Zusammenhang tariflicher Normen entnommen werden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14 f.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2002 - 11 Sa 392/02

    Voraussetzungen der Vorschussfiktion; Wertung von gezahlten Krankenbezügen als

    Unbedeutend ist, wann der Rentenbescheid erstellt wurde, dem Empfänger zugegangen ist oder wann der Angestellte die erste Rentenzahlung erhalten hat (BAG 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT).

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - a.a.O.).

    Die Vorschussfiktion betrifft nicht nur die Krankenbezüge, die für die letzte Arbeitsunfähigkeit vor dem Zugang des Rentenbescheides gewährt wurden, sondern sämtliche Krankenbezüge, die der Angestellte für die Zeit ab dem im Rentenbescheid festgestellten Rentenbeginn erhalten hat (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT).

    Soweit sich eine Tarifnorm ihrem Wortlaut nach auch auf Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, die nach Ablauf dieses Zeitraums fällig geworden sind, ist sie wegen Verstoßes gegen § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I nichtig (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT m.w.N.; zur sozialrechtlichen Diskussion vgl. Mrozynski SGB I, 2. Aufl. 1995, § 53 Rdnr. 25 m.w.N.).

    § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I bezieht sich jedoch nur auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht aber auf die hier ihn Frage stehende Rente aus der Zusatzversorgung durch die RZVK (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 38 BAT; Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 2001, § 37 BAT Rdnr. 60).

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b Satz 4 eine Billigkeitsentscheidung nicht beabsichtigt ist (BAG 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 526/16

    Rückforderung des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    So habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 nicht beanstandet, dass der Arbeitgeber ohne Einzelfallprüfung wegen angespannter Haushaltslage die überzahlten Beträge zurückgefordert habe.

    35 Nach § 22 Abs. 4 Satz 5 TVöD kann der Arbeitgeber nach freiem Ermessen entscheiden, ob er von der Rückforderung absieht; die Entscheidung muss nicht billigem Ermessen entsprechen, sie ist lediglich durch die Grenze der Willkür eingeschränkt ( vgl. zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 BAT: BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - Rn. 30, NZA 2000, 547; BAG 07. Februar 2007 - 5 AZR 260/06 - Rn. 21, NZA 2007, 1007; vgl. zu § 22 Abs. 4 Satz 5 TVöD: BeckOK TVöD/Guth Stand 01. Oktober 2012 TVöD-AT § 22 Rn. 34; Burger Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst 3. Aufl. § 22 TVöD Rn. 103 ).

    Danach ist die Entscheidung der Klägerin selbst bei Vornahme einer Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) rechtlich nicht zu beanstanden ( vgl. hierzu auch BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - Rn. 34 ff., NZA 2000, 547 ).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch auch Krankenbezüge behalten (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff., zu II 1 und 2 der Gründe; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe zu der insoweit gleichlautenden Regelung in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b BAT in der Fassung des 69. Änderungstarifvertrags).

    Zu diesem Zeitpunkt stand fest, daß die Krankenbezüge nach der tariflichen Regelung in § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b BAT als Vorschuß auf die der Klägerin zustehenden Renten galten und daher zurückzuzahlen waren (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 260/06

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a, c der Gründe; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 -, zu I 2 der Gründe).

    Sie durfte die Entscheidung hierüber nach freiem Ermessen treffen (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 5 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 18 Sa 2038/04

    Rückzahlung von tariflicher Krankenvergütung nach rückwirkender

    Die Bezeichnung dieser Zahlungen als Vorschüsse bewirkt, wie die Auslegung schon nach dem Tarifwortlaut ergibt, dass der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - ZTR 1994, 163; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

    Weiter hängt die Begründung der Rückzahlungsverpflichtung nicht von einer bestimmten Leistungshandlung des Arbeitgebers ab (vgl. BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - ZTR 1994, 163; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

    Diese beinhaltet ohne Rücksicht auf eine etwaige Entreicherung die Verpflichtung zur Rückzahlung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O.; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2015 - 7 Sa 1242/14

    Kürzung des tariflichen Krankengeldzuschusses wegen Gewährung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 3 Sa 47/05

    Rückforderungsanspruch bei rückwirkender Feststellung einer teilweisen

  • ArbG Cottbus, 24.01.2008 - 6 Ca 1756/07
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2015 - 9 Sa 779/15

    Krankengeldzuschuss - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01

    Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2009 - 8 TaBV 70/08

    Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle; Nachwirkung eines

  • LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2006 - 8 Sa 40/06

    Zahlung von Krankenbezügen (Krankengeldzahlung) bei Anwendung des

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

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