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   BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03   

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BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03 (https://dejure.org/2004,4390)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2004 - 8 AZR 551/03 (https://dejure.org/2004,4390)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 (https://dejure.org/2004,4390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung von beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Angestelltenverhältnis; Beförderung eines Beamten vor der Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten Dienstposten; Anspruch auf Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für eine Lehrkraft ...

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; Runderlass des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1981 über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehre... rinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Fassung des Runderlasses vom 17. September 1997 (Erfüllererlass)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Lehrerin in Nordrhein-Westfalen; Erfüllererlass; vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen umfasst auch die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen (Senat 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - mwN).

    Demnach ist für die Eingruppierung der Klägerin sowohl die direkte Anwendung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ausgeschlossen als auch der Rückgriff auf die Vergütungsordnung im Wege der Lückenausfüllung (vgl. Senat 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - mwN).

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind arbeitsvertraglich in Bezug genommene Erlasse nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226).

    Hierbei ist insbesondere die systematische und teleologische Interpretation von Bedeutung und der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministeriums ein wichtiges Auslegungskriterium (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Dies setzt insbesondere voraus, dass der Angestellte die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und eine entsprechende Planstelle im Haushalt tatsächlich zur Verfügung steht und diese auch besetzt worden wäre (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85 mwN; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80).

    An einer freien Planstelle, die tatsächlich besetzt werden kann, fehlt es aber, wenn auf Grund haushaltsrechtlicher Vorgaben eine tatsächliche Besetzung von freien Planstellen nicht bzw. erst nach Ablauf einer bestimmten Frist stattfindet (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85 mwN).

    Beamtenrechtlich besteht kein Anspruch auf Übertragung des Beförderungsamtes und damit die Einweisung in eine höher bewertete Planstelle; dem Dienstgeber ist vielmehr ein personalwirtschaftliches Ermessen eingeräumt (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - aaO).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Dies setzt insbesondere voraus, dass der Angestellte die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und eine entsprechende Planstelle im Haushalt tatsächlich zur Verfügung steht und diese auch besetzt worden wäre (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85 mwN; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80).

    Für die Ernennung eines Beamten muss neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO mwN).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO mwN).

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind arbeitsvertraglich in Bezug genommene Erlasse nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226).

    Danach ist der wirkliche Wille des Erlassgebers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Auszugs einer Willenserklärung zu haften (18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO).

    Hierbei ist insbesondere die systematische und teleologische Interpretation von Bedeutung und der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministeriums ein wichtiges Auslegungskriterium (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Sinn und Zweck des an die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis anknüpfenden Erfüllererlasses ist es, im Beamten- und Angestelltenverhältnis gleichwertige Lehrkräfte zu beschäftigen (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 171).

    Daraus folgt gleichzeitig, dass die nach der fachlichen und pädagogischen Qualifikation gleichwertigen Lehrkräfte möglichst auch die gleiche Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten sollen, ohne Rücksicht darauf, ob sie als Beamte oder als Angestellte beschäftigt werden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Bestimmt sich das Arbeitsverhältnis wie hier auf Grund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme nach dem BAT und ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag enthalten, so ist dieser grundsätzlich nicht nach §§ 133, 157 BGB dahin gehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Voraussetzungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - aaO).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 513/93
    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Denn die Anwendbarkeit des § 22 BAT setzt voraus, dass die Tätigkeit des Angestellten überhaupt von der Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1a und 1b) erfasst ist (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 513/93 -).

    Eine über die Festlegung der nach Ansicht der Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge zutreffenden Vergütungsgruppe hinausgehende oder einschränkende Bedeutung ist dem nicht zu entnehmen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 513/93 -).

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Die Länder dürfen besoldungsrechtliche Vorschriften nur erlassen, soweit dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt ist, § 1 Abs. 4 BBesG (BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergibt (vgl. BVerwG 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - NVwZ 1986, 123, 124 mwN).
  • LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 312/03

    Eingruppierung, Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. September 2003 - 6 Sa 312/03 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Deswegen ist auch § 22 BAT nicht anwendbar (vgl. BAG, Urteile vom 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - juris Rn. 21 sowie vom 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer Rn. 23 ff.).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Um diese Statusbegründung zu bewirken, muss neben den Laufbahnvoraussetzungen auch eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - ZTR 2005, 149 mwN).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    (2) Danach richtet sich die Eingruppierung der angestellten Lehrer in Funktionen, für die in Nr. 1 bis 8 Eingruppierungserlass NW kein Tätigkeitsmerkmal vorgesehen ist, nach der Besoldungsgruppe vergleichbarer beamteter Funktionsstelleninhaber und den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a der Gründe; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) .

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Deswegen ist auch § 22 BAT nicht anwendbar (vgl. BAG, Urteile vom 30. September 2004 8 AZR 551/03 juris Rn. 21 sowie vom 5. Juli 2006 4 AZR 555/05 AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer Rn. 23 ff.).
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 161/22

    Angestellte Lehrkraft - Stellenhebung - Beförderung

    In einem Arbeitsverhältnis beschäftigte Lehrkräfte müssen daher für ihre Höhergruppierung ebenso wie für den Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage nach Abschn. 2 Ziff. 1 Abs. 4 Satz 1 EntgO-L die für Beamte geltenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (vgl. BAG 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (3) der Gründe) .
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    bb) Eine beiderseitige Tarifgebundenheit von öffentlichem Arbeitgeber und Lehrkraft ist für die Eingruppierung ebenso ohne Bedeutung wie eine arbeitsvertragliche Verweisung auf den BAT (BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) oder den TV-L. Die Zuordnung der Tätigkeit einer Lehrkraft zu einem bestimmten Tätigkeitsmerkmal war und ist allein in außertariflichen Regelungen festgehalten, die nur dann auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, wenn sie arbeitsvertraglich vereinbart sind.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

    Deswegen ist auch § 22 BAT nicht anwendbar (vgl. BAG, Urteile vom 30. September 2004 8 AZR 551/03 juris Rn. 21 sowie vom 5. Juli 2006 4 AZR 555/05 AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer Rn. 23 ff.).
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung einer

    Das ergibt die Auslegung von Ziff. 10.2 Erfüllererlass (vgl. BAG 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 127).
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten

    Von Bedeutung ist insbesondere die systematische und teleologische Interpretation aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung (vgl. zur Auslegung von Gesetzen Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Einleitung vor § 1 BGB Rdnr. 41, 46; zur Auslegung eines Erlasses BAG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 AZR 551/03 - ZTR 2005, 149).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

    Deswegen ist auch § 22 BAT nicht anwendbar (vgl. BAG, Urteile vom 30. September 2004 8 AZR 551/03 juris Rn. 21 sowie vom 5. Juli 2006 4 AZR 555/05 AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer Rn. 23 ff.).
  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

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