Rechtsprechung
BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- openjur.de
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers; nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 BetrVG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, EGRL 104/2008
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - IWW
Artikel 9 des Grundgesetzes, § ... 613a BGB, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 14 Abs. 3 AÜG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, Art. 9 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Richtlinie 2008/104/EG, Richtlinie 2008/104, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/104, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2008/104, Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2008/104, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Richtlinie 2008/104, 52002PC0701, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104, Art. 4 Abs. 1 Halbs. 2 Richtlinie 2008/104, § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AÜG, Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104, Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2008/104, § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers
- bag-urteil.com
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers
- rewis.io
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99; AÜG § 1 Abs. 1 S. 2
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers; nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - rechtsportal.de
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei dauerhaftem Einsatz von Leiharbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übernahme eines Leiharbeitnehmers - und die Mitbestimmung des Betriebsrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsrecht im Januar 2015
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- templin-thiess.de (Kurzinformation)
Unbefristete Leiharbeit ist verboten
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeit: Der Betriebsrat des Kunden kann sich "vorübergehend″ querstellen!
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsrat kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern "vorübergehend quer schießen"!
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine dauerhafte / unbefristete Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 26.10.2011 - 7 BV 12/11
- LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Papierfundstellen
- NZA 2015, 240
- BB 2015, 308
- BB 2015, 379
- DB 2015, 383
- JR 2016, 37
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Wenn und soweit darin eine Änderung des Verfahrensgegenstandes und damit - trotz gleichbleibenden Antragswortlauts - eine Antragsänderung liegt, ist diese in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn der festgestellte Sachverhalt die rechtliche Beurteilung nach der neuen Rechtslage ermöglicht, der Streitstoff nicht erweitert wird und die Rechte der Beteiligten nicht verkürzt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 145, 355) .Das folgt aus einer Auslegung der Norm (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 ff., BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 17, BAGE 146, 384) .
(a) Der Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG gebietet kein bestimmtes Ergebnis (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 33, BAGE 145, 355) .
(b) Gesetzessystematische Erwägungen streiten für einen obligatorischen Inhalt des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 34, BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 26, BAGE 146, 384) .
Wenn aber davon auszugehen ist, dass mit § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG - wie auch sonst bei Gesetzen, die über Definitionen oder Fiktionen hinausgehen - überhaupt etwas geregelt werden soll, so besteht der Regelungsinhalt darin, die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 35, BAGE 145, 355) .
Wäre durch § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in der Neufassung keine von der vormaligen Rechtslage abweichende geregelt worden, erklärte es sich vor dem verlautbarten "Anpassungsbedarf für Entleiher und Verleiher" kaum, das Inkrafttreten der Bestimmung zeitlich hinauszuschieben (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 37, BAGE 145, 355) .
Hiernach ist der deutsche Gesetzgeber befugt, die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung zu unterbinden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47, BAGE 145, 355) .
(aaa) Sollte nach der Richtlinie 2008/104 die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung verboten sein, müsste § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bereits wegen des Gebots der unionsrechtskonformen Auslegung in diesem Sinn ausgelegt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 46, BAGE 145, 355) .
Ginge man hiervon aus, hinderten die Richtlinienvorgaben jedenfalls keine Untersagung der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung (im Ergebnis ebenso BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 46, BAGE 145, 355) .
Dementsprechend kommt das Zustimmungsverweigerungsrecht insbesondere dann in Betracht, wenn mit der betreffenden Rechtsnorm auch die kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft gewahrt werden sollen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 145, 355) .
Demgemäß war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380; vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 50, BAGE 145, 355) .
- Drs-Bund, 02.03.2012 - BT-Drs 17/8829
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Die von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe verantwortete, auf eine schriftliche Abgeordnetenfrage gegebene Antwort vom 29. Februar 2012, wonach "entsprechend dem Wesen einer Klarstellung ... eine Änderung der bestehenden Rechtslage nicht beabsichtigt" und "demnach ... auch weiterhin eine nicht von vornherein zeitlich befristete Überlassung von Zeitarbeitnehmern möglich" sei (vgl. BT-Drs. 17/8829 S. 24) , vermag das nicht zu entkräften.In ihr wird einerseits erklärt, dass eine Modifikation der Rechtslage nicht beabsichtigt gewesen sei, andererseits aber auch ausgeführt, der Gesetzgeber habe in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG klargestellt, dass das AÜG ein auf eine "vorübergehende Überlassung angelegtes Modell der Arbeitnehmerüberlassung regelt, bei dem die Überlassung an den jeweiligen Entleiher im Verhältnis zum Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer vorübergehend ist" (BT-Drs. 17/8829 S. 24) .
- LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
Leiharbeitnehmer - Einstellung - Zustimmungsverweigerung - MTV Bay. …
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
(d) Entgegen der von der Arbeitgeberin unter Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Oktober 2013 (- 7 TaBV 15/13 -) vertretenen Auffassung sprechen weder die Gesetzesmaterialien noch ein im Gesetzgebungsverfahren deutlich erkennbarer Wille des Gesetzgebers gegen ein Verständnis des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als eine die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung untersagende Norm.(e) Mit der Interpretation von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als Verbotsnorm sind entgegen der insoweit nicht näher begründeten - und im Übrigen auch nicht tragenden - Erwägung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2013 (- 7 TaBV 15/13 -) nicht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten.
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Das folgt aus einer Auslegung der Norm (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 ff., BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 17, BAGE 146, 384) .(b) Gesetzessystematische Erwägungen streiten für einen obligatorischen Inhalt des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 34, BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 26, BAGE 146, 384) .
- EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Jedenfalls wird durch ein solches Verbot die durch Art. 16 GRC insbesondere geschützte Vertragsfreiheit nicht in einem Umfang eingeschränkt, der geeignet wäre, von einer Beeinträchtigung des Wesensgehalts des Rechts auf unternehmerische Freiheit zu sprechen (auf eine Beeinträchtigung des "Wesensgehalts" des Rechts auf unternehmerische Freiheit stellt ab: EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 35) . - BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
Leiharbeitnehmer
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Demgemäß war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380; vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 50, BAGE 145, 355) . - BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Eine Entscheidung über den Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG kommt regelmäßig nicht mehr in Frage, wenn rechtskräftig über den Zustimmungsersetzungsantrag entschieden worden ist (vgl. ausf. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III der Gründe, BAGE 113, 109; vgl. auch 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 1) . - BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Eine Entscheidung über den Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG kommt regelmäßig nicht mehr in Frage, wenn rechtskräftig über den Zustimmungsersetzungsantrag entschieden worden ist (vgl. ausf. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III der Gründe, BAGE 113, 109; vgl. auch 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 1) . - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Die richtige Anwendung des Unionsrechts ist bezüglich der Annahme, das Verständnis von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als eine die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung ausschließende Norm laufe den Vorgaben der Richtlinie 2008/104 nicht zuwider, derart offenkundig, dass für Zweifel kein Raum bleibt (vgl. zu diesem Maßstab EuGH 6. Oktober 1982 - 283/81 - [CILFIT] Slg. 1982, 3415; ErfK/Wißmann 14. Aufl. Art. 267 AEUV Rn. 33 mwN) . - BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07
Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung
Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Auch der Betriebsrat wäre Funktionsnachfolger seines Vorgängers und träte in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. zum Betriebsübergang BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 12 ff., BAGE 131, 1) . - BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11
Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte
- LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11
Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von …
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17
Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren …
Zudem muss sich das Vorbringen des Betriebsrats angesichts seines gegenwarts- und zukunftsbezogenen Auskunftsverlangens nunmehr an der gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Anhörung in der Tatsacheninstanz (27. September 2017) geänderten Rechtslage - und damit ua. an den Bestimmungen des MuSchG in der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) - ausrichten (vgl. zB BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 17) . - BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Zustimmungsersetzung - Einstellung
Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen daher dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 14 mwN) . - LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde …
Artikel 31 Absatz 1 der GR-Charta garantiert Arbeitnehmer*innen ein Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (vergleiche zu dieser Bestimmung BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 29;… BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47).
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Hierfür kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über das Zustimmungsersetzungsgesuch an (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 18) .Diese Vorschrift, die eine mehr als vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher verbietet, ist ein Verbotsgesetz iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, dessen Verletzung den Betriebsrat zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung berechtigt (ausf. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 40 ff.) .
(1) Die Vorschrift, die eine mehr als vorübergehende Überlassung an Entleiher verbietet (ausf. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 19 ff. mwN) , gilt auch für den Einsatz von Vereinsmitgliedern, die - wie die Mitglieder der Schwesternschaft - einem Dritten überlassen werden, um weisungsabhängige Arbeit gegen Entgelt bei diesem zu verrichten.
- FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16
Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die …
Nach der Rechtsprechung des BAG ist jedoch eine ohne jegliche zeitliche Begrenzung vorgenommene Arbeitnehmerüberlassung, bei der ein Leiharbeitnehmer dauerhaft anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt werden soll, nicht mehr vorübergehend und damit rechtswidrig (vgl. BAG-Beschluss vom 30. September 2014 1 ABR 79/12, Betriebsberater -BB- 2015, 379 Rz. 43). - BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - …
Eine Entscheidung über den Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG kommt regelmäßig nicht mehr in Frage, wenn - wie vorliegend - rechtskräftig über den Zustimmungsersetzungsantrag entschieden wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 44) . - BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21
Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Überlassung ohne jegliche zeitliche Begrenzung erfolgt und der Leiharbeitnehmer dauerhaft anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt werden soll (BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 57, BAGE 158, 121; 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 43) . - BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21
Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Überlassung ohne jegliche zeitliche Begrenzung erfolgt und der Leiharbeitnehmer dauerhaft anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt werden soll (BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 57, BAGE 158, 121; 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 43) . - LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14
Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD - …
§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 20 = NZA 2015, 240).Diesem nationalen Verständnis des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG als Untersagung der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung steht die Leiharbeitsrichtlinie jedenfalls nicht entgegen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - aaO).
- BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
Auf dieses gesetzliche Verbot kann sich der im Betrieb eines Entleihers gebildete Betriebsrat gegenüber der Übernahme eines Leiharbeitnehmers berufen (zuletzt BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 17) . - LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2016 - 3 TaBV 9/16
Leiharbeitnehmer, Einstellung (befristete), Betriebsrats, Zustimmungsersetzung, …
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15
Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten …
- BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 486/21
Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer
- BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 226/21
Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung
- BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
Zustimmungsersetzung: korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA …
- LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 251/15
Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 243/15
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
- BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen
- LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 51/16
Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 47/16
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines …
- LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 250/15
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14
Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- FG München, 21.03.2023 - 6 K 1233/20
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern
- ArbG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 9 BV 7/20
- KAG Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Einstellung - …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.10.2017 - 0124/34
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20
Schadensersatz, Einstellung, Beschwerde, Mitarbeitervertretung, Zustimmung, …
- KAG Augsburg, 17.12.2020 - 2 MV 12/20
Einstellung in einem Kloster ohne Beachtung der Mitarbeitervertretung
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 17.12.2020 - 2 MV 12/20
Einstellung, Mitarbeitervertretung, Arbeitnehmer, Zustimmung, Bewerber, …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.10.2017 - KGH.EKD II-124/34