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   BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87   

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BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87 (https://dejure.org/1987,7116)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1987 - 7 AZR 112/87 (https://dejure.org/1987,7116)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 112/87 (https://dejure.org/1987,7116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses - Abschluss mehrerer befristeter Beschäftigungsverhältnisse hintereinander - Hilfsweise Anfechtung der befristeten Arbeitsverträge - Notwendigkeit einer Vorbehaltserklärung bei mehreren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Bei dieser Würdigung ist das Landesarbeitsgericht erkennbar von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. z.B. BAGE 42, 203, 207 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe, m.w.N.) ausgegangen und hat dann im wesentlichen ausgeführt, die Befristung sei auf der Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1986 (BAGE 51, 119 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule) sachlich gerechtfertigt.

    Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85

    Rechtfertigung einer Befristung - Spezieller Weiterbildungszweck des

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Die Würdigung des Tatsachenrichters, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, kann vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung eines

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Zwar kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts ausnahmsweise dann zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung berechtigen, wenn diese Rechtsfolgen selbst Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind, wenn also die Rechtsfolge kraft des auf sie gerichteten Willens eintreten soll (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87
    Bei dieser Würdigung ist das Landesarbeitsgericht erkennbar von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. z.B. BAGE 42, 203, 207 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe, m.w.N.) ausgegangen und hat dann im wesentlichen ausgeführt, die Befristung sei auf der Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1986 (BAGE 51, 119 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule) sachlich gerechtfertigt.
  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
  • BAG, 20.06.1986 - 7 AZR 18/85
  • BAG, 13.08.1986 - 7 AZR 75/85
  • RG, 05.11.1931 - VIII 344/31

    Zur Anfechtung stillschweigend abgegebener Erklärungen wegen Irrtums.

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