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   BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16   

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https://dejure.org/2016,53445
BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16 (https://dejure.org/2016,53445)
BAG, Entscheidung vom 30.11.2016 - 10 AZR 393/16 (https://dejure.org/2016,53445)
BAG, Entscheidung vom 30. November 2016 - 10 AZR 393/16 (https://dejure.org/2016,53445)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stationierung einer Stewardess - und ihre Versetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (zuletzt zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 25) .

    b) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 26 mwN) .

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 41; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (st. Rspr., zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40 mwN) .

    Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Deshalb kann offenbleiben, ob die Kontrolle der Ausübung des billigen Ermessens wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. dazu BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 92 mwN, BAGE 135, 128) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89 mwN, BAGE 135, 128) .

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 537/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Im Übrigen ist es regelmäßig Sache der Tatsacheninstanzen festzustellen, ob eine konkrete Maßnahme billigem Ermessen entspricht oder nicht (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 537/12 - Rn. 49 f.) .
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Bejaht es ein solches Verständnis, kommt in Betracht, dass auch der Änderungsschutzantrag unter einer auflösenden Bedingung gestellt war (vgl. insgesamt zu einer solchen Konstellation BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 -) .
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Abschließend wird es zu bewerten haben, ob die unternehmerische Entscheidung der Beklagten die Versetzung auch angesichts der für die Klägerin entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (vgl. zum Ergebnis in einem Parallelverfahren BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 -) .
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, im Interesse der Arbeitnehmer auf Modalitäten der Betriebsänderung Einfluss zu nehmen (BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 107, 91) .
  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 41; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Diese sind im Rahmen der zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion von Sozialplänen im Rahmen des Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums der Betriebsparteien auszugleichen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23, BAGE 150, 136) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung dieser Grenzen hat der Bestimmungsberechtigte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26) .
  • LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1597/14

    Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

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