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   BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68   

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https://dejure.org/1969,1696
BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68 (https://dejure.org/1969,1696)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1969 - 1 ABR 11/68 (https://dejure.org/1969,1696)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 (https://dejure.org/1969,1696)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1969, 534
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68
    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann vielmehr auf AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung verwiesen werden, o) § 5ö Abs. 1 BetrVG begründet, wie der Antragsgogno rin zuzugoben ist, ein Mitbostimmungsrccht des Betriebsrats allerdings nur für den Pall, daß eine generelle Regelung erfolgen soll.

    Ob der Eintritt dieser Situation auf die Initiative des Arbeitgebers oder des Betriebsrats oder der Belegschaft, sei es der gesamten, sei es von Teilen der Belegschaft, zurückzuführen ist, spielt somit nach der gesetzlichen Vorschrift keine Rolle« Das ist in der schon mehrfach an geführten Entscheidung AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung vom Senat ebenfalls bereits ausgesprochen worden.

  • BAG, 17.12.1968 - 1 AZR 178/68

    Tarifvertragsgeltung

    Auszug aus BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68
    Es besteht kein Anlaß von dieser in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 17« Dezember 1968 1 AZR 178/68 bestätigten Ansicht abzugehen.
  • ArbG Hagen, 28.05.1968 - BV 2/68
    Auszug aus BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68
    Auf die Rechtsbcschwerde dos Betriebsrats wird der Beschluß dos Landosarboitsgcrichts Baden-Württemberg vom 22. Mai 1968 - 5 Ta BV 2/68 - aufgehoben.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz; ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz; ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Sofern das überhaupt bei nur einzelvertraglicher Geltung eines Tarifvertrages rechtlich möglich ist, kann aber auch die Sperrwirkung des BAT jedenfalls insoweit nicht mehr eingreifen, als die Vergütungsordnung zum BAT über den 31. Dezember 1983 hinaus nur noch nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, weil ein abgelaufener und nur noch nachwirkend weitergeltender Tarifvertrag die gesetzliche Sperrwirkung für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 BetrVG nicht mehr auslöst (vgl. das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 17. Dezember 1968 - 1 AZR 178/68 - AP Nr. 27 zu § 56 BetrVG und den Beschluß dieses Senats vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung; Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 122; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 87 Rz 13; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 46; Kammann/Heß/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 35 sowie Wiese in GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 87 Rz 33).
  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    4) Schließlich bestehen auch gegen die Gültigkeit der im Einzelfall E vereinbarten Kurzarbeit keine Bedenken unter betriebsverfassungsrechtlichen Gesichts punkten» Selbst wenn man davon ausginge, die generelle Einführung von Kurzarbeit würde dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 56 Abs» 1 Buchst» a BetrVG unterliegen, so wäre doch der Arbeitgeber nicht gehindert, auf dem Gebiet der Arbeitszeit individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Arbeitnehmern zu treffen, wie es hier anzunehmen ist» Daß etwa noch weitere Einzelvereinbarungen getroffen seien, und zwar in der Absicht des Arbeitgebers, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auszuhÖÜiea0ist weder vorgetragen noch ersichtlich» Es handelte sich nicht um eine verdeckte Kollektivmaß nahme (vgl» den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des Ersten Senats vom 31» Januar 1969 1 ABR 11/68 Ziff» II 2, Buchst» e, f)».
  • LAG Hessen, 20.02.1990 - 5 TaBV 70/89

    Betriebsrat: Umgehung des Mitbestimmungsrechts

    Es bestehe aber durchaus, wenn damit die Mitbestimmung des Betriebsrats umgangen werden solle (BAG vom 31.01.1969 - 1 ABR 11/68 -, AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG 52 Entlohnung; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 87 Rdn. 216, weiterhin zur Umgehung von Mitbestimmungsrechten: Urteil vom 07.05.1987 - 2 ABR 271/86 - wie hier auch ArbG Mannheim, Beschluss vom 01.04.1987 - 8 BV GA 8/87 - Einsatz von betriebseigenen Arbeitnehmern über Leiharbeitsfirmen als Umgehung - rechtskräftig -).
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