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   BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77   

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BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 (https://dejure.org/1979,1024)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 (https://dejure.org/1979,1024)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 454/77 (https://dejure.org/1979,1024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des Arbeitsplatzes - Abfindungsberechtigte - Gleichbehandlungsgrundsatz - Fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 266
  • NJW 1979, 1621
  • BB 1979, 833
  • DB 1979, 1039
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Die betriebsverfassungsrechtliche Gliederung der Belegschaft kann es für sich allein daher nicht rechtfertigen, die leitenden Angestellten, die ihren Arbeitsplatz verlieren, von einem Ausgleich auszuschließen, den alle anderen Arbeitnehmer durch den Sozialplan erhalten (vgl. auch die Ausführungen in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 [zu III 1 c der Gründe] - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - darüber, daß es dem geltenden Betriebsverfassungsrecht nicht wider spricht, die leitenden Angestellten aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - und damit auch aus dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes - in bezug auf bestimmte Rechte-in jenem Fall § 75, §§ 80 ff. 18-.
  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Damit kannte er ein solches Stück des Kündigungssachverhalts, daß er sich zumindest über den Verdacht der vermuteten Vertragspflichtverletzung der Klägerin und deren Tragweite ein eigenes Urteil bilden konnte (BAG 24, 99 [104 f>1 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 3 der Gründel).
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    In seinem Beschluß zur tariflichen Differenzierungsklausel (BAG 20, 175 (2233 « AP Nr. 13 zu Art. 9 GG [Teil IV, zu VII 4 b der Gründe]) hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts u. a. ausgesprochen, daß die Gleichbehandlung von organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern in Entgeltfragen heute weitgehend als Ausdruck der sozialen Gerechtigkeit empfunden wird.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Nach BVerfGE 25, 101, 110 f. (= AP Nr. 4 zu § 34 a EStG) ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit davon abhängig zu machen, ob sie auf Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag beruhen; die Tarifgebundenheit ist somit für diesen Bereich kein sachlich gerechtfertigtes Differenzierungsmerkmal.
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Auch in der Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt es darauf an, daß der Angestellte leitender Angestellter im allgemeinen Sinn ist und kraft seiner Dienststellung und seines Dienstvertrages Tätigkeiten ausübt, die regelmäßig einem Prokuristen kraft gesetzlicher Vertretungsmacht (§ 49 HGB) zustehen (BAG AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972 Czu III 4 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zum Fall eines Wirtschaftsprüfer - Prokuristen).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Die Rechtslage ist nicht gleich, wohl aber ähnlich mit den Fällen, in denen gesetzliche Bestimmungen den Wegfall oder die Entstehung von Ansprüchen an die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen vertragswidrigen Verhaltens knüpfen (§ 628 Abs. 2 BGB; § 75 Abs. 3 HGB in der bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift durch das Urteil des BAG vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - angewendeten Fassung - AP Nr. 6 zu § 75 HGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen -).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber generell die Gehälter seiner AT-Angestellten anhebt, diese Regelung in erster Linie dem Zweck dient, die Verteuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen, und er die Gruppe der höherver dienenden Angestellten hiervon völlig ausschließt (Senatsurteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - [demnächst] AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 4 der Gründel); für die leitenden Angestellten gilt grundsätzlich nichts anderes.
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bun desarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - ([demnächst] AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972) - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - sind Ansprüche aus einem Sozialplan auf Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bevorrechtigte Konkursforderungen im Sinne des § 61 KO mit Rang vor Nr. 1 des § 61 Abs. 1 KO.
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    Da die persönliche Rechtstellung des Angestellten nicht entscheidend ist, kommt es grundsätzlich nicht auf die Höhe sei ner Bezüge oder andere persönliche Arbeitsbedingungen an; diese können allenfalls als Indiz eine Rolle spielen (BAG AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972 Czu III 6 der Gründe]).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77
    generell bestimmte Leistungen, so darf er einzelne von ihnen nicht ohne sachlichen Grund hiervon ausnehmen (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle [zu III 1 der Gründel).
  • BAG, 21.06.1958 - 2 AZR 15/58

    Berufungsbegründung - Berufungskläger - Einwendungen gegen Urteil - Durchlesen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 AZR 206/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Abfindungsanspruches aus einem Sozialplan -

    Ein Sozialplan gilt daher nicht unmittelbar für das Arbeitsverhältnis von leitenden Angestellten (BAG Urteil vom 31. Januar 1979, BAG 31, 266 = AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972).

    Der Fünfte Senat hat auf Anfrage des Senats im vorliegenden Verfahren durch Beschluß vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 454/77 - mitgeteilt, daß er an seiner in der Entscheidung vom 31. Januar 1979 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht festhält.

  • LAG Niedersachsen, 19.06.1981 - 3 Sa 23/81

    Konkursrechtliche Privilegierung eines einzelvertraglichen Konkursanspruches;

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen (AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972 = AR Blattei, Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, Entscheidungen 54 mit Anm. Mayer-Maly = Der Betrieb 1979 Seite 1039 = NJW 1979 S. 1621 = SAE 1980 S. 49 f. mit Anm. Löwisch-Hetzel), daß die Herausnahme der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes keine Wertentscheidung des Gesetzgebers bedeute, daß diese Personengruppe kraft ihrer herausgehobenen Stellung weniger schutzwürdig und besser gesichert wäre als die übrigen Arbeitnehmer.

    Im Hinblick darauf, daß auch im Konkursfalle eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von leitenden und nicht leitenden Arbeitnehmern wegen des ihnen gleichermaßen zukommenden Bestandschutzes besteht (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972 = Der Betrieb 1979 S. 1039), gilt insoweit auch für leitende Angestellte nichts anderes (so wohl auch Hanau Recht der Arbeit 1979 S. 324, 331).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2043/03

    Vertragsauslegung bei Vertrag zu Gunsten Dritter

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund von Leistungen ausschließen, die er einer Gruppe von Arbeitnehmern generell gewährt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein (BAG Urteile vom 21. Dezember 1970, BAGE 23, 160 [BAG 21.12.1970 - 3 AZR 510/69] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 31. Januar 1979, BAGE 31, 266, 278 [BAG 31.01.1979 - 5 AZR 454/77] = AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972, zu C II 2 b (1) der Gründe, und vom 16. Juli 1985, BAGE 49, 199, 211, 212 = AP Nr. 32 zu § 112 BetrVG 1972, zu III 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 28/04

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Hamm, 25.01.1990 - 16 Sa 969/89

    Sozialplan: Ersatzarbeitsplatz - berufliche und finanzielle Gleichwertigkeit

    Unabhängig davon ist der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet, den leitenden Angestellten ebenso wie den vom Sozialplan begünstigten Arbeitnehmern eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen (BAG 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 -, NJW 1979, 1621).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.1981 - 17 Sa 1442/80
    Ein aufgrund von § 112 Abs. 1 BetrVG vereinbarter Sozialplan gilt nicht mit unmittelbarer Wirkung für leitende Angestellte (vergleiche BAG 1979-01-31 5 AZR 454/77 = EzA Nr. 17 zu § 112 BetrVG 1972).2.
  • BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    Dabei ist es im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1979 - 5 AZR H54/77 - (BAG 31, 266, 276 f. = AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972) von der rechtlichen Möglichkeit ausgegangen, daß der Betriebsrat zugunsten von ihm nicht repräsentierter Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen diese Arbeitnehmer unmittelbar berechtigenden Vertrag schließen kann.
  • ArbG Düsseldorf, 01.06.1983 - 10 Ca 2021/82
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