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   BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87   

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https://dejure.org/1989,1141
BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87 (https://dejure.org/1989,1141)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 1 ABR 60/87 (https://dejure.org/1989,1141)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 (https://dejure.org/1989,1141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung über die ergebnisabhängige Bezahlung für Abteilungsleiter im Verkauf - Mitbestimmmungsrechte von Gesamtbetriebsrat und Betriebsat einer Niederlassung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen - Mitbestimmung der einzelnen Betriebsräte bei der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 606
  • VersR 1989, 766
  • BB 1989, 1128
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Das aber ist Voraussetzung dafür, daß sie Beteiligte des über diesen Feststellungsantrag anhängigen Beschlußverfahrens sind (Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß des Sechsten Senats vom 25. September 1986, BAGE 53, 119 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1986 (BAGE 54, 36, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) im einzelnen begründet, daß im Beitritt eines Dritten zu einem anhängigen Beschlußverfahren mit einem eigenen Sachantrag eine Antragsänderung liegt, weil mit diesem neuen Antrag eine Veränderung des Streitgegenstandes des zunächst anhängig gemachten Verfahrens verbunden ist, die unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 ArbGG zulässig ist.
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Das aber ist Voraussetzung dafür, daß sie Beteiligte des über diesen Feststellungsantrag anhängigen Beschlußverfahrens sind (Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß des Sechsten Senats vom 25. September 1986, BAGE 53, 119 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Diesem Rechtsfehler hätten die Betriebsräte nur durch einen Antrag auf nachträgliche Entscheidung gemäß § 321 ZP0 entgegentreten können (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Januar 1986, BAGE 50, 337 = AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Allenfalls mag ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten (Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1988 (- 1 ABR 31/87 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle nicht deswegen entfällt, weil die durch den Spruch der Einigungsstelle geregelte Angelegenheit für die Zukunft durch eine neue Regelung wirksam geregelt worden ist.
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Stellung eines (neuen) Sachantrags ist unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 ArbGG als Antragsänderung auch erstmals in der Beschwerdeinstanz zulässig (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 2 TaBV 5/16

    Personalplanung - Umfang des Unterrichtungsanspruchs - Zuständigkeit des

    Die Stellung eines (neuen) Sachantrags ist unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 ArbGG als Antragsänderung auch erstmals in der Beschwerdeinstanz zulässig (BAG 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 55 juris; BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - Rn. 34 juris).
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    aa) Tritt eine in erster Instanz im Beschlussverfahren nicht beteiligte Person oder Stelle erst in der Beschwerdeinstanz dem Verfahren als Antragsteller bei, liegt darin eine (subjektive) Antragsänderung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - zu B II 2 b der Gründe; 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 54, 36) , deren Zulässigkeit sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO bestimmt (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 36 f. mwN) .
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Eine Antragsänderung liegt dann vor, wenn der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens geändert oder erweitert wird (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Gründe; insoweit gilt nichts anderes als im Urteilsverfahren, in dem eine nachträgliche Klagehäufung wie eine Klageänderung zu behandeln ist, vgl. BGH Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841, 1842, m.w.N.).
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Das bloße Interesse an der gerichtlichen Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage begründet keine Beteiligtenstellung (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B I 2 b der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Auflösung des Betriebsrats; Ausschluss

    Es gilt insoweit nichts anderes, als wenn die mehreren selbständigen Anträge in getrennten Verfahren anhängig gemacht worden wären" (BAG, Beschl. v. 31.1.1989 - 1 ABR 60/87, AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Eine Antragsänderung liegt dann vor, wenn der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens geändert oder erweitert wird (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - - 1 ABR 60/87 -- AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Grunde [EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 14 -- d. Red.], und Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - - 1 ABR 36/90 --, zu B I 3 der Gründe [EzA § 95 BetrVG 1972 Nr. 24 -- d. Red.]; insoweit gilt nichts anderes als im Urteilsverfahren, in dem eine nachträgliche Klagehäufung wie eine Klageänderung zu behandeln ist, vgl. BGH Urteil vom 10. Januar 1985 - - III ZR 93/83 -- NJW 1985, 1841, 1842, m. w. N.).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Der Arbeitgeber hat der Antragsänderung zugestimmt, indem er die Abweisung dieses Antrages als unbegründet beantragt und sich damit auf den Antrag eingelassen hat, ohne der Antragsänderung zu widersprechen, § 87 Abs. 2 Satz 3 in Verb. mit § 81 Abs. 3 ArbGG (vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16

    In Unternehmen mit mehreren Betrieben sind im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2

    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung

  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2014 - 3 TaBV 7/13

    Begünstigung wegen Betriebsratstätigkeit - Antragsbefugnis

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08

    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

  • LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die

  • LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06

    Beteiligtenstellung - Wahlanfechtung - Beschwerde - Beschlussverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 TaBV 10/18

    Betriebsratsfähige Organisationseinheit - Standorte eines Krankenhauses -

  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 14/22

    Beschlussverfahren Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - personelle

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 40/90

    Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren - Eintritt eines erledigenden

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21

    Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl - Wahlanfechtung - Wahl der

  • LAG Hamburg, 10.04.1991 - 5 TaBV 3/91

    Einigungsstelle: Bestimmung des Regelungsgegenstandes - Bestellung des

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90

    Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG -

  • ArbG Wesel, 11.01.2012 - 4 BV 36/11

    Adressat, Kündigung, Gesamtbetriebsvereinbarung

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