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   BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06   

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BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 (https://dejure.org/2008,68)
BAG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 (https://dejure.org/2008,68)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 (https://dejure.org/2008,68)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Schadensersatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz aufgrund fehlender Unterrichtung des Arbeitgebers über einen Betriebsübergang; Inhalt der Informationspflicht eines Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang; Vorliegen einer Betriebsänderung bei dem Übergang eines Betriebs; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Mitteilung und Schadensersatzanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch - Unterrichtung über wirtschaftliche Firmenentwicklung

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Schadenersatz wegen mangelhafter Unterrichtung bei BÜ

  • hensche.de

    Betriebsübergang: Informationspflichten

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsübergangs

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 613a; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 113; ; UmwG § 134; ; Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 Art. 7

  • archive.org (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fertigbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Unterrichtungspflicht; Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers ? Anspruch auf Schadensersatz bei unzulänglicher Unterrichtung ? Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bezüglich Mängeln und des eingetretenen Schadens ? Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch bei unvollständiger Unterrichtung über Betriebsübergang

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zu den Aufklärungspflichten bei einem Betriebsübergang

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtlicher Betriebsübergang auch bei aufschiebend bedingtem Unternehmenskaufvertrag möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang - Unzureichende Unterrichtung kann Schadensersatzanspruch begründen - Mitarbeiter wurden nicht ausreichend über Art und Weise des Betriebsübergangs informiert

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fertigbau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 987
  • NZA 2008, 642
  • NZA 2009, 76
  • NZI 2008, 47
  • BB 2008, 1342
  • DB 2008, 1161
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Die Beklagte hat durch die den Anforderungen des § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB nicht genügende Information des Klägers ihre Unterrichtungspflicht, welche eine Rechtspflicht darstellt (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57 mwN), verletzt.

    Gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ihr Verschulden vermutet (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - aaO).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Ein Betriebsübergang als solcher ist nach ständiger Rechtsprechung keine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN).

    Sie sind damit Folgen des Betriebsinhaberwechsels (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Dabei hat sich der Inhalt der Unterrichtung nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung zu richten (st. Rspr.; vgl. Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63 mwN).

    Dem bisherigen Arbeitgeber und/oder dem neuen Inhaber - je nachdem, wer die Unterrichtung vorgenommen hat - obliegt dann die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Unterrichtungspflicht, indem mit entsprechenden Darlegungen und Beweisangeboten die Einwände des Arbeitnehmers entkräftet werden (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Grundlegend ist die Änderung, wenn sie sich auf den Betriebsablauf in erheblicher Weise auswirkt; maßgeblich ist dafür der Grad der Veränderung (BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 493/03 - BAGE 112, 260 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 49 = EzA BetrVG 2001 § 113 Nr. 5 mwN).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05

    Kein Schadensersatzanspruch wegen fehlender Information über die künftige

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2006 - 16 Sa 2222/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    Mit der Beschränkung der Verfügungsmacht des neuen Betriebsinhabers über die Betriebsmittel tritt zwar eine "funktionale Änderung in der Position des Unternehmers" ein, diese bedingt aber ebenso wenig die Änderung des Betriebes wie etwa der Übergang von Arbeitgeberfunktionen auf einen Insolvenzverwalter, der hinsichtlich der Führung des Betriebes im Vergleich zum Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Beschränkungen und Bindungen unterliegt, die ebenfalls eine "funktionale Änderung in der Position des Unternehmers" bedingen (vgl. BAG 17. Februar 1981 - 1 ABR 101/78 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 13).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
    So soll insbesondere dem Arbeitnehmer auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen und dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. Senat 24. Mai 2005 - 8 AZR 398/04 - BAGE 114, 374 = AP BGB § 613a Nr. 284 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 35; AnwK-ArbR/Hauck BGB § 613a Rn. 181; Worzalla NZA 2002, 353, 356).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen und dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85) .

    Dem bisherigen Arbeitgeber und/oder dem neuen Inhaber - je nachdem, wer die Unterrichtung vorgenommen hat - obliegt dann die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Unterrichtungspflicht, indem mit entsprechenden Darlegungen und Beweisangeboten die Einwände des Arbeitnehmers entkräftet werden (vgl. BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Hierzu gehören auch die ökonomischen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs, sofern diese zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass sie als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse anzusehen sind (BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32) .

    Eine Unterrichtung über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Betriebserwerbers ist allerdings dann erforderlich, wenn die wirtschaftliche Notlage des neuen Inhabers offensichtlich ist, wie zB bei einem bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 33) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Darüber hinaus gilt grundsätzlich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. etwa BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 29; 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - Rn. 23 f. mwN) .
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