Rechtsprechung
   BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1267
BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 (https://dejure.org/2019,1267)
BAG, Entscheidung vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 (https://dejure.org/2019,1267)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 (https://dejure.org/2019,1267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot - mangelnde persönliche Eignung - Tankkartenmissbrauch

  • Wolters Kluwer

    Verdacht einer Pflichtverletzung als personenbedingter Kündigungsgrund; Strenge Anforderungen an eine ordentliche Verdachtskündigung; Verwirkung des Kündigungsrechts bei längerem Zuwarten des Arbeitgebers mit dem Ausspruch der Verdachtskündigung; Einsichtnahme des ...

  • Betriebs-Berater

    Sachvortragsverwertungsverbot bei Verdachtskündigung

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • rewis.io

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot - mangelnde persönliche Eignung - Tankkartenmissbrauch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Verdachtskündigung; Sachvortragsverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterüberwachung: Zugriff auf Dateien des Arbeitnehmers auf Dienstrechner

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterüberwachung: Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Sachvortragsverwertungsverbot"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Einsicht in privat genutzten dienstlichen PC des Arbeitnehmers nehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot - Arbeitgeber darf auch ohne Anfangsverdacht gegen Arbeitnehmer Daten auf Dienstrechner einsehen sofern diese nicht als privat gekennzeichnet sind

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber darf auch ohne konkreten Verdacht den Rechner des Arbeitnehmers sichten und auswerten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschlussrevision in Arbeitsgerichtsverfahren - und die Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Verdachtskündigung - und das Sachvortragsverwertungsverbot

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sichtung und Auswertung von Dateien auf einem Dienstrechner: zulässig oder nicht? ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Verdachtskündigung - Abgrenzung zur Tatkündigung - Auswirkungen des Zeitablaufs auf den Kündigungsgrund - forensische Untersuchung eines Dienstrechners - Sachvortragsverwertungsverbot - Zulässigkeit einer Anschlussrevision

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstrechner eines Angestellten durchsucht - Erkenntnisse aus Dateien, die nicht als privat gekennzeichnet sind, dürfen im Kündigungsschutzprozess verwendet werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen Zufallsfunden zulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Computerfunde rechtfertigen Verdachtskündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Dringender Verdacht einer Pflichtverletzung und ordentliche Kündigung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Untersuchung von Dienstcomputern

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung des Dienstrechners durch den Arbeitgeber - Sachvortragsverwertungsverbot?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Untersuchung von Dienstcomputern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrecht auf Einblick in Dateien auf Dienstrechner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Zufallsfundes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einsichtnahme in auf einem Dienstrechner nicht als "privat" gekennzeichnete Dateien eines Arbeitnehmers ohne begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung zulässig - Erkenntnisse aus Computeruntersuchung können in Kündigungsprozess berücksichtigt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sichtung und Auswertung von Dateien auf einem Dienstrechner ist datenschutzrechtlich auch ohne konkreten Verdacht zulässig

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sichtung von Dateien auf Dienstrechner datenschutzrechtlich auch ohne konkreten Verdacht zulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 255
  • NJW 2019, 2883
  • MDR 2019, 1262
  • NZA 2019, 893
  • NZA-RR 2019, 456
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    (1) Nach der inzwischen gefestigten Senatsrechtsprechung greift in einem Kündigungsrechtsstreit jedenfalls dann kein Verwertungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers ein, wenn der Arbeitgeber die betreffende Erkenntnis oder das fragliche Beweismittel im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erlangt und weiterverwandt hat (ausführlich BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14 ff.) .

    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380) .

    Dies beurteilt sich ggf. für jedes personenbezogene Datum gesondert (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 24) .

    (4) Der vom Senat bei der Anwendung von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt dem durch die Richtlinie 95/46/EG sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Ryne?.] Rn. 28) und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (dazu EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 25; EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - [Köpke/Deutschland]) .

    (9) Die Verwertung der von der Beklagten in zulässiger Weise ermittelten Inhalte der Datei "Tankbelege.xls" im vorliegenden Rechtsstreit ist nach Maßgabe der DS-GVO und des BDSG in der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung ebenfalls rechtmäßig (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 45 ff.) .

    Sollte die Beklagte insofern gegen die Vorgaben des BDSG aF verstoßen haben, folgte daraus nicht ein Verbot, die in der Datei "Tankbelege.xls" enthaltenen personenbezogenen Daten zu verwerten (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 33) .

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Eine entsprechende Anwendung auf ordentliche Kündigungen scheidet aus (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 1 der Gründe) .

    Dies liegt auch im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitnehmers (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 3 d bb der Gründe) .

    Es ist jedenfalls nicht mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu vereinbaren, wenn er einen Kündigungsgrund über längere Zeit "auf Vorrat" hält, um ihn bei passend erscheinender Gelegenheit geltend zu machen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen zu können (für eine verhaltensbedingte Kündigung vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 3 c der Gründe; für ein Sonderkündigungsrecht nach dem Einigungsvertrag vgl. BVerfG 21. April 1994 - 1 BvR 14/93 - zu III der Gründe; für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrags vgl. BGH 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92 - zu II 3 der Gründe) .

    Hingegen kann die Beurteilung sich ändern, wenn der Arbeitgeber bei Kenntnis neuer, weiterer Umstände den Sachverhalt neu bewerten und sich erst dann zur Kündigung entschließen darf (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 3 d cc der Gründe) .

    Die Beklagte hatte das Recht, die streitbefangene Kündigung zu erklären, nicht nach § 242 BGB verwirkt (zu den Voraussetzungen: BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 2 der Gründe; 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - zu B III 1 der Gründe) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Versäumt der Arbeitgeber dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31) .

    Es hat nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen seiner Überzeugungsbildung in Bezug auf einen solchen Verdacht nachvollziehbar dargelegt (vgl. zu dieser Anforderung BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38, BAGE 160, 221) und nicht verkannt, dass die den Verdacht begründenden Tatsachen entweder unstreitig oder mit dem Maß des § 286 Abs. 1 ZPO bewiesen sein müssen.

    Insbesondere darf es das Nichterreichen eines ausreichenden Grads an Gewissheit der "Täterschaft" nicht allein darauf stützen, es seien andere Erklärungen "theoretisch denkbar" (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24 ff.) .

    Einer neuerlichen Anhörung vor Ausspruch der nun streitbefangenen Kündigung bedurfte es nicht (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 36 f.) .

    Der Kläger konnte dazu keine eigenen Beobachtungen beitragen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 38) .

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380) .

    (3) § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG aF entfaltet keine "Sperrwirkung" dergestalt, dass eine anlassbezogene Datenerhebung durch den Arbeitgeber ausschließlich zur Aufdeckung von Straftaten zulässig wäre und sie nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF zulässig sein könnte (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380; ausführlich BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 28 ff., BAGE 159, 278) .

    So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380) .

    Das gilt vor allem für nach abstrakten Kriterien durchgeführte, keinen Arbeitnehmer besonders unter Verdacht stellende offene Überwachungsmaßnahmen, die der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 31, BAGE 159, 380) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 20) .

    In dieser Hinsicht bestehen keine Unterschiede zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 22; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32, BAGE 146, 303) .

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 22; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 21) .

    c) Auch im Rahmen von § 1 Abs. 2 KSchG muss die Interessenabwägung zu dem Ergebnis führen, dass das Verhalten, dessen der Arbeitnehmer dringend verdächtig ist, - wäre es erwiesen - sogar eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt hätte (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 22) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380) .

    (11) Die mögliche Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, Verfahrensregelungen in einer Betriebsvereinbarung oder "internen Regeln" des Arbeitgebers ist für die Frage, ob ein Sachvortragsverwertungsverbot eingreift, irrelevant (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 36, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44, BAGE 156, 370) .

    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, BAGE 156, 370) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Mit Urteil vom 22. September 2016 (- 2 AZR 700/15 -) befand der Senat alle vier Kündigungen mangels Zustimmung des Integrationsamts oder wegen unzureichender Anhörung des Betriebsrats für unwirksam.

    Die nun streitbefangene Kündigung hat sie noch vor der Senatsentscheidung vom 22. September 2016 (- 2 AZR 700/15 -) vorbereitet und sodann zügig ausgesprochen.

    Insbesondere hat sie den Betriebsrat über die Erkrankung des Klägers und dessen Stellungnahme vom 19. September 2013 gegenüber dem Integrationsamt informiert (vgl. dazu BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 33) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der einem verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (für eine ordentliche Kündigung vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 34, BAGE 146, 303; für eine außerordentliche Kündigung vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 3 d der Gründe; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18; siehe auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 14, 507) .

    In dieser Hinsicht bestehen keine Unterschiede zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 22; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32, BAGE 146, 303) .

    In einem solchen Fall nimmt die Rechtsordnung das im Fall einer Verdachtskündigung besonders hohe Risiko, einen "Unschuldigen" zu treffen, nicht in Kauf (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 303) .

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    a) Jedes Arbeitsverhältnis setzt als personenbezogenes Dauerschuldverhältnis ein gewisses gegenseitiges Vertrauen der Vertragspartner voraus (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18) .

    Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der einem verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (für eine ordentliche Kündigung vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 34, BAGE 146, 303; für eine außerordentliche Kündigung vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 3 d der Gründe; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18; siehe auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 14, 507) .

    Diese Vermutung bindet unmittelbar lediglich den Richter, der über die Begründetheit der Anklage zu entscheiden hat (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18) .

  • EGMR, 05.09.2017 - 61496/08

    Überwachung privater Chatnachrichten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
    (5) Bei der Interessenabwägung stellt eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Betroffenen einen beachtlichen Faktor dar (EGMR 9. Januar 2018 - 1874/13, 8567/13 - [López Ribalda ua./Spanien] Rn. 57; [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbule scu/Rumänien] Rn. 119 - 122; vgl. auch Erwägungsgrund 47 zur Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO]: "vernünftige Erwartungen") , der selbst dann zugunsten des Nichtverarbeitungsinteresses des Arbeitnehmers den Ausschlag geben kann, wenn das Verarbeitungsinteresse des Arbeitgebers hoch ist.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme offen erfolgt und der Arbeitnehmer im Vorfeld darauf hingewiesen worden ist, welche legitimen Gründe eine Einsichtnahme in - vermeintlich - dienstliche Ordner und Dateien erfordern können (vgl. EGMR [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbule scu/Rumänien] Rn. 119 - 122) , und dass er Ordner und Dateien durch eine Kennzeichnung als "privat" von einer Einsichtnahme ohne "qualifizierten" Anlass ausschließen kann (vgl. EGMR 22. Februar 2018 - 588/13 - [Libert/Frankreich]) .

  • EGMR, 23.01.2018 - 15374/11

    GÜÇ v. TURKEY

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BVerfG, 21.04.1994 - 1 BvR 14/93

    Verfassungsmäßigkeit der auf eine hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

  • EGMR, 09.01.2018 - 1874/13

    LÓPEZ RIBALDA AND OTHERS v. SPAIN

  • EGMR, 22.02.2018 - 588/13

    Libert ./. Frankreich - Durchsuchung privater Computerinhalte durch Arbeitgeber

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

  • EGMR, 18.10.2016 - 21107/07

    ALKASI v. TURKEY

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

  • EGMR, 05.10.2010 - 420/07

    Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

  • EuGH, 04.05.2009 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Verbindung

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17

    Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung

  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 17/17 R

    Statusfeststellungsverfahren - späterer Beginn der Versicherungspflicht -

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 224/17

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über das Vorliegen und die

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 312/08

    Tariflicher Anspruch auf freie Tage bei Teilzeitarbeit

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung hingegen nicht (st. Rspr., BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 13, BAGE 165, 255; 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    (a) Den Betriebsparteien fehlt die Regelungsmacht, ein über das formelle Verfahrensrecht der Zivilprozessordnung hinausgehendes Verwertungsverbot zu begründen oder die Möglichkeit des Arbeitgebers wirksam zu beschränken, in einem Individualrechtsstreit Tatsachenvortrag über betriebliche Geschehnisse zu halten (zweifelnd bereits BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 68, BAGE 165, 255) und diesen unter Beweis zu stellen.

    Insofern wird ggf. zu beachten sein, dass die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB für eine ordentliche Tat-, aber auch Verdachtskündigung nicht gilt (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 31, BAGE 165, 255) .

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Insbesondere darf es das Nichterreichen eines ausreichenden Grads an Gewissheit nicht allein darauf stützen, es seien andere Erklärungen theoretisch denkbar (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 36, BAGE 165, 255) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht