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   BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93   

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BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93 (https://dejure.org/1995,11498)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 AZR 750/93 (https://dejure.org/1995,11498)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 AZR 750/93 (https://dejure.org/1995,11498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Erhebliche Hervorhebung bei der Durchsetzung der Ziele der SED - Beweislast für den Nachweis der mangelnden persönlichen Eignung - Überprüfung der Eignung des wissenschaftlichen Personals - Herausgehobene Funktion bei der ideologischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Allerdings erfordern Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und im öffentlichen Dienst ergänzend Art. 33 Abs. 2 GG eine konkrete, einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, die sein Verhalten nach dem Beitritt der neuen Bundesländer unter Prüfung der Fähigkeit und inneren Bereitschaft einbezieht, seine dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung glaubwürdig wahrzunehmen (BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -).

    Auch das BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) hat ausdrücklich betont, die frühere Identifikation mit dem SED-Regime dürfe nicht nur pauschal beurteilt werden.

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Wie der Senat schon im Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, regelt das SED-Statut die Aufgaben des Parteisekretärs in den Grundorganisationen nicht so detailliert, daß allein anhand der rechtlichen Grundlagen eindeutig feststellbar wäre, ob das allgemeine Vorbringen des Beklagten zutrifft.

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    Die Behauptung, in der Berufungsinstanz sei ausführlich vorgetragen worden, daß der dem jeweiligen Prorektor zugeordnete wissenschaftliche Sekretär den Prorektor bei der Durchsetzung der Zielsetzungen zu unterstützen gehabt habe, wie sie im Protokoll zum 9. Parteitag der SED beschrieben seien, genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge (vgl. u.a. Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    Auch was die Betätigung des Klägers während seines Studiums in der FDJ angeht, hat das Landesarbeitsgericht dies gewürdigt und in die Gesamtbetrachtung einbezogen, ohne daß die Revision hierzu begründete Einwendungen erhebt: Selbst wenn der Kläger Mitglied der Grundorganisation der FDJ war, so ist eine solche Tätigkeit bisher in der Rechtsprechung nicht als besonders belastend angesehen worden (u.a. Senatsurteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 - n.v.).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    Die Behauptung, in der Berufungsinstanz sei ausführlich vorgetragen worden, daß der dem jeweiligen Prorektor zugeordnete wissenschaftliche Sekretär den Prorektor bei der Durchsetzung der Zielsetzungen zu unterstützen gehabt habe, wie sie im Protokoll zum 9. Parteitag der SED beschrieben seien, genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge (vgl. u.a. Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zeiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -) sind zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93
    Die Behauptung, in der Berufungsinstanz sei ausführlich vorgetragen worden, daß der dem jeweiligen Prorektor zugeordnete wissenschaftliche Sekretär den Prorektor bei der Durchsetzung der Zielsetzungen zu unterstützen gehabt habe, wie sie im Protokoll zum 9. Parteitag der SED beschrieben seien, genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge (vgl. u.a. Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 169/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Es fehlt insofern auch jeder nähere Vortrag, ob es sich dabei um eine ehrenamtliche oder hauptamtliche Tätigkeit handelte und mit welchen Zielsetzungen sie verbunden war; schon die Mitgliedschaft in der FDJ gehörte zum politischen Alltag der DDR (Senatsurteil vom 31. Mai 1995 - 2 AZR 750/93 - n.v., zu II 5 der Gründe).
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