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   BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18   

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https://dejure.org/2018,25258
BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18 (https://dejure.org/2018,25258)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2018 - 3 AZN 320/18 (https://dejure.org/2018,25258)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18 (https://dejure.org/2018,25258)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 156 Abs. 1 ZPO, § ... 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 296a Satz 1 ZPO, § 156 Abs. 2 ZPO, § 309 ZPO, § 156 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 49 Abs. 3 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, § 72a Abs. 1, § 1b Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Keine Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung allein durch den Vorsitzenden; Neue mündliche Verhandlung mit Urteil nach Verfahrensfehler

  • bag-urteil.com

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

  • Betriebs-Berater

    Vorschriftswidrige Besetzung als absoluter Revisionsgrund

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wiedereröffnete mündliche Verhandlung - und die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Prozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 ZPO - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1357
  • BB 2018, 2099
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89; BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 -) .

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 16; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 f. mwN, BAGE 129, 89) .

    bb) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 17; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 6 mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89; BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 -) .

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 16; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 f. mwN, BAGE 129, 89) .

    bb) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 17; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 6 mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 16; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 f. mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7 f., BVerfGK 15, 111) .

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10, BVerfGK 15, 111) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Eine solche Ausstrahlungswirkung hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) angenommen, wenn bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch dieses nicht nur fehlerhaft behandelt worden ist, sondern das Berufungsgericht bei dessen Bescheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat.

    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG noch offengelassen, vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23; nunmehr BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) .

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 10, BAGE 138, 180; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 372) .
  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Entscheidungserheblich ist eine Rechtsfrage, wenn sich das Landesarbeitsgericht in der anzufechtenden Entscheidung mit ihr befasst und sie beantwortet hat und bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Beschwerdeführer günstige Entscheidung getroffen hätte (vgl. BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 10, BAGE 138, 180; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 372) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Dies schließt im Einzelfall zwar eine differenzierte Formulierung nicht aus; unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (vgl. etwa BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 6, BAGE 121, 52) .
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 10, BAGE 138, 180; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 372) .
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10

    Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der

  • BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 19 Sa 57/16
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 114/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage ist nicht so präzise und konkret formuliert, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 163, 183) .
  • BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge -

    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18 - Rn. 20, BAGE 163, 183; 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 12, BAGE 156, 359; vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7 f.) .

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18 - Rn. 21, BAGE 163, 183; vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10) .

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Entscheidungserheblichkeit ist gegeben, wenn sich das Beschwerdegericht in seiner Entscheidung mit der Rechtsfrage befasst und sie beantwortet hat und sich bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Rechtsbeschwerdeführer günstigere Entscheidung ergeben hätte (vgl. BAG NZA 2018, 1357 Rn. 27; Prütting/Winter in Wieczorek/Schütze ZPO 5. Aufl. § 543 Rn. 18).
  • LAG Hamm, 11.02.2022 - 1 Sa 648/21

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten; keine ausreichende Differenzierung

    Dem ist die Kammer unter Mitwirkung der Richter, die an der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung mitgewirkt haben (BAG 31.07.2018 - 3 AZN 320/18; 20.01.2012 - 4 AZR 185/10), in einer Zwischenberatung am 17.01.2022 nachgekommen.
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19

    Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 31.07.2018 - 3 AZN 320/18).
  • LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 226/21

    Qualitätsanforderungen an Triebfahrzeugführerin; Notwendige Bescheinigungen für

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 31.07.2018 - 3 AZN 320/18).
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