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   BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77   

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https://dejure.org/1978,2092
BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77 (https://dejure.org/1978,2092)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1978 - 3 AZR 989/77 (https://dejure.org/1978,2092)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 (https://dejure.org/1978,2092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Dauer des Kündigungsrechtsstreits - Haftungsvorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 523
  • DB 1979, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Auszug aus BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart erging am 13. Mai 1974 (11 Ca 116/74), das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 21. Januar 1975 (3 Sa 70/74), das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts am 23. September 1976 (2 AZR 263/75)- Das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg hat durch Urteil vom 31- Juli 1974 (3 Sa 70/74) die Beklagte von der Verpflichtung entbunden, den Kläger für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Es bleibt offen, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist geltend gemacht werden muß (a.A. BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Wegen des im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zusammenhangs zwischen rechtzeitiger Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) und Weiterbeschäftigung ab Auslauf der Kündigungsfrist wird in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Weiterbeschäftigungsverlangen - wenn das Gesetz auch keine Ausschlußfrist vorsieht - jedenfalls spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist gestellt werden sollte (vgl. LAG Hamm Urteil vom 28. April 1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976, 1917; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 102 Rz 58; KR-Etzel, 5. Aufl., § 102 BetrVG Rz 209; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 160; Matthes, Festschrift für Gnade, S. 225, 228 f.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 210; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 172; MünchArbR/Wank, § 118 Rz 20 f.; Weber, SAE 1979, 191; a.A.: BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung mit Anm. Grunsky; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 102 Rz 165; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 107 a; Gussone, AuR 1994, 245, 250; DKK-Kittner, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 261).

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