Rechtsprechung
   BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21037
BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88 (https://dejure.org/1989,21037)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1989 - 2 AZR 567/88 (https://dejure.org/1989,21037)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1989 - 2 AZR 567/88 (https://dejure.org/1989,21037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,21037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    In einem Rechtsstreit um die Berechtigung dieser Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - unter Aufhebung der zweitinstanzlichen Entscheidung das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 18. Februar 1986 mit der Maßgabe bestätigt, das Arbeitsverhältnis der Parteien sei durch die Kündigung des beklagten Landes vom 16. Dezember 1985 zum 31. Dezember 1986 nicht aufgelöst worden.

    Deshalb hat der Siebte Senat (Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT) im Vorprozeß der Parteien in diesem Verhalten des beklagten Landes gegenüber der Klägerin eine objektiv funktionswidrige Umgehung des § 53 Abs. 3 BAT gesehen.

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 33, 71 und Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 26 und 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Denn das Weisungsrecht findet seine Grenze in den Vorschriften des Einzelarbeitsvertragsrechts und darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (Senatsurteile vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht und BAGE 33, 71, 75 = AP, a.a.O., zu III 1 der Gründe; ferner BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Der Klägerin stehe gemäß §§ 611, 613, 242 BGB ein Beschäftigungsanspruch zu, da das Arbeitsverhältnis nach der unwirksamen Kündigung über den 31. Dezember 1986 hinaus fortbestehe; dies entspreche der BAG-Rechtsprechung in AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden sei.

    Das Berufungsgericht geht zunächst zu Recht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; 28, 168 = AP Nr. 4, a.a.O.; 29, 195 = AP Nr. 5, a.a.O.) vom Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs aus, der hier schon aus dem nach unwirksamer Kündigung unangefochtenen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 31. Dezember 1986 hinaus folgt.

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 33, 71 und Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 26 und 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Denn das Weisungsrecht findet seine Grenze in den Vorschriften des Einzelarbeitsvertragsrechts und darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (Senatsurteile vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht und BAGE 33, 71, 75 = AP, a.a.O., zu III 1 der Gründe; ferner BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Das Berufungsgericht geht zunächst zu Recht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; 28, 168 = AP Nr. 4, a.a.O.; 29, 195 = AP Nr. 5, a.a.O.) vom Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs aus, der hier schon aus dem nach unwirksamer Kündigung unangefochtenen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 31. Dezember 1986 hinaus folgt.
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Nach der zuletzt genannten Entscheidung des Fünften Senats ergeben sich Umfang und Grenzen des Direktionsrechts, soweit dieses nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung seine Gestaltung erfahre, aus dem Inhalt des zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages (so schon BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Einen beschränkteren Umfang hat das Bestimmungsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat ( BAG Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP Nr. 10 zu § 615 BGB und BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Einen beschränkteren Umfang hat das Bestimmungsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat ( BAG Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP Nr. 10 zu § 615 BGB und BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Das Berufungsgericht geht zunächst zu Recht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; 28, 168 = AP Nr. 4, a.a.O.; 29, 195 = AP Nr. 5, a.a.O.) vom Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs aus, der hier schon aus dem nach unwirksamer Kündigung unangefochtenen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 31. Dezember 1986 hinaus folgt.
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
    Denn das Weisungsrecht findet seine Grenze in den Vorschriften des Einzelarbeitsvertragsrechts und darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (Senatsurteile vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht und BAGE 33, 71, 75 = AP, a.a.O., zu III 1 der Gründe; ferner BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Fehlt aber dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten vertragsgemäß zu beschäftigen, ist ein Beschäftigungsanspruch nicht gegeben (BAG, Urteil vom 13.06.1990, 5 AZR 350/98, EzA Nr. 44 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, BAG, Urteil vom 31.08.1989, 2 AZR 567/88, n.v., LAG Köln, Urteil vom 23.08.2001, NZA-RR 02, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht