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   BAG, 31.12.1956 - 2 AZR 352/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,671
BAG, 31.12.1956 - 2 AZR 352/54 (https://dejure.org/1956,671)
BAG, Entscheidung vom 31.12.1956 - 2 AZR 352/54 (https://dejure.org/1956,671)
BAG, Entscheidung vom 31. Dezember 1956 - 2 AZR 352/54 (https://dejure.org/1956,671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 832
    Arbeitsentgelt: Umfang einer Lohnpfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 199
  • NJW 1957, 439
  • DB 1957, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 161/92

    Pfändung einer voraus abgetretenen Forderung

    Die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach bestimmten Zeiträumen entstehenden Forderungen sollen durch einen einzigen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß erfaßt werden können (BAG Urteil vom 31. Dezember 1956, BAGE 3, 199, 200 f. = AP Nr. 1 zu § 832 ZPO, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag zwar anders verstanden, jedoch schadet dies nicht, da das Revisionsgericht an die Auslegung einer Prozeßhandlung durch das Berufungsgericht nicht gebunden ist (BAG 3, 199, 202; BGHZ 13, 133, 134).
  • LAG Hamm, 15.10.1991 - 2 Sa 917/91

    Pfändungs-und Überweisungsbeschluß; Gehaltspfändung; Pfändung; Gehalt; PfÜB;

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  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage -

    Entsprechende Rechtsgrundsätze werden für Pfändungen nach § 832 ZPO (BAG 3, 199 [201] = AP Nr. 1 zu § 832 ZPO [zu 1 der Gründe]), von der Literatur für die Wartezeiten nach § 4 BUrlG (Dersch-Neumann, BürlG, 4. Aufl., § 4 RdNrn. 49 ff.; einschränkend Boldt-Röhsler, BUrlG, 2. Aufl., § 4 RdNr. 25)J für § 8 BetrVG (Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., § 8 RdNr. 14) vertreten.
  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 535/98

    Erwerb von Ansprüchen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Identität des

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  • OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 8 U 12/84

    Mitpfändung; Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Einheitliches Dienst- und

    Auch ein rechtlich aus mehreren Arbeitsverträgen zusammengesetztes Arbeitsverhältnis ist selbst bei unterschiedlichster Beschäftigung noch ein einheitliches, wenn im Sinne des Arbeitslebens zwischen den einzelnen Dienstleistungen ein innerer Zusammenhang und damit eine tatsächliche Einheit besteht (BAG NJW 1957, 439; Rpfleger 1958, 82, 83).
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