Rechtsprechung
BDH, 21.09.1967 - II WD 32/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen durch Nichtwahrung der gebotenen Formen im Verhältnis zu Dienstgradhöheren und Aufstellung von ehrverletzenden Behauptungen - Marschbefehl mit "Kommandierung" als Dienstreisegrund - Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit bei unwahren Angaben in der Meldung oder ...
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- BDH, 05.03.1960 - II DV 7/59
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 21.09.1967 - II WD 32/66
Diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung der Beamtendisziplinarsenate des Bundesdisziplinarhofes von jeher angewandt worden (vgl. BDH 1, 24 und insbesondere denBeschluß vom 5. März 1960 - II DV 7/59 = ZBR 1961, 383, 385 Nr. 14). - BDH, 26.11.1964 - I WD 44/64
Schutz der Ausübung des Beschwerderechts durch Verbot der dienstlichen …
Auszug aus BDH, 21.09.1967 - II WD 32/66
Für die disziplinare Würdigung des festgestellten Sachverhaltes ist das Truppendienstgericht unter Verweisung auf das Urteil des Ersten Wehrdienstsenats vom 26. November 1964 - I WD 44/64 - (in NZWehrr 1966, 78, 79) zutreffend davon ausgegangen, daß der beschwerdeführende Soldat seine Sache mit Überzeugung und Nachdruck, ja sogar mit einer gewissen Leidenschaft und mit harten Worten vertreten darf und daß er sich einer Pflichtwidrigkeit, nur schuldig macht, wenn er wissentlich oder unter Verletzung der ihm zuzumutenden Sorgfalt unwahre Angaben in seiner Meldung oder Beschwerde macht oder wenn er sich im Ausdruck soweit vergreift, daß seine Äußerungen in eine grobe Achtungsverletzung, Kränkung oder Schmähung ausarten.