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   BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56   

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https://dejure.org/1957,784
BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56 (https://dejure.org/1957,784)
BDH, Entscheidung vom 29.01.1957 - I DB 35/56 (https://dejure.org/1957,784)
BDH, Entscheidung vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 (https://dejure.org/1957,784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 607
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BDH, 19.04.1956 - I DB 4/56
    Auszug aus BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56
    Das Disziplinargericht kann einstweilige auf Zahlung von Bezügen gerichtete Anordnungen nicht erlassen (vgl. BDH 19. April 1956 - I DB 4/56 - ZBR 1956, 271; DVBl 1957, 98).

    Auf die Beschwerden des Bundesministers des Innern und des Bundesdisziplinaranwalts hob der Senat (Beschluß vom 19. April 1956 - I DB 4/56 -, ZBR 1956, 271) den zweiten Beschluß der Kammer mit der Begründung auf, daß das Verfahren noch nicht in gesetzlich zulässiger Weise an das Disziplinargericht herangebracht worden sei, denn es fehle an einer vorausgegangenen Entscheidung des Bundesministers des Innern, gegen die sich ein Antrag des Beschuldigten auf disziplinargerichtliche Entscheidung richten könne.

    Der in Art. 14 a bezeichnete Antrag des Beschuldigten richtet sich, wie der Senat in seinem Beschluß vom 19. April 1956 - I DB 4/56 - dargelegt hat, gegen die nach Abs. 1 ergehende Entscheidung der Einleitungsbehörde.

    Behandelt allerdings die Einleitungsbehörde eine Person, auf die Kap I oder § 62 G 131 Anwendung findet, ihre Tat aber nach dem 1. April 1951 begangen hat - auf solche Taten ist Art. 14 a bei richtiger Auslegung nicht anwendbar (I DB 4/56) -, hinsichtlich der Einbehaltung der Bezüge fehlerhaft nach Art. 14 a, so kommt dem Betroffenen auch der Rechtsschutz des Art. 14 a Abs. 2 zugute.

  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auf Beschwerde des Bundesministers des Innern und des Bundesdisziplinaranwalts hob der Bundesdisziplinarhof durch Beschluß vom 29. Januar 1957 (I DB 35/56) die Entscheidung des Bundesministers des Innern vom 22. Juni 1956 und die einstweilige Verfügung der Bundesdisziplinarkammer auf, bestimmte jedoch, daß dem Beschuldigten ein Viertel seines Übergangsgehalts zu belassen sei.

    Daß im übrigen der Begriff der besonderen Härte im Rahmen eines nach § 9 Abs. 1 Satz 1 G 131 eingeleiteten Verfahrens der richterlichen Auslegung durchaus zugänglich ist, beweisen die Ausführungen des Bundesdisziplinarhofs in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 - mit der er Sch. ein Viertel des Übergangsgehalts belassen hat.

  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

    Der Senat ist zu einer solchen Feststellung auch befugt, da der Wortlaut des § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO die Möglichkeit, eine Anordnung teilweise oder in beschränktem Umfang aufrechtzuerhalten, nicht ausschließt (Bundesdisziplinarhof , Beschluss vom 28. August 1959 - WDB 14/59 - Beschlussumdruck S. 5 - DÖV 1960, 513 f.) und die besondere Schwere des Dienstvergehens zwar maßgebliche Voraussetzung für die Einbehaltung von Bezügen, nicht aber für deren Höhe ist (vgl. Beschluss des 1. Disziplinarsenats vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 - BDHE 3, 71).
  • BDH, 24.05.1958 - I DB 12/57

    Rechtsmittel

    Vermindert sich hierdurch das Ruhegehalt über den sich aus § 79 Abs. 3 BDO ergebenden Mindestbetrag hinaus, bedarf es allerdings einer ausdrücklichen Änderung der bisherigen Einbehaltungsanordnung durch die Einleitungsbehörde zugunsten des Beschuldigten (vgl. Behnke a.a.O. § 81 Anm. 6), wie dies auch sonst stets erforderlich ist, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten derart ändern, daß er mit den gekürzten Bezügen nicht mehr auskommen kann; denn die Frage, wie weit die Einleitungsbehörde innerhalb der gesetzlich zugelassenen Grenzen mit der Einbehaltung gehen darf, richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten (Beschluß vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 -).

    Auch in den Verfahren nach Art. 14 a Abs. 2 DStrÄndG und § 56 BDO hat der Senat aus ähnlichen Erwägungen bereits eine Kostenentscheidung unterlassen (Beschlüsse vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 - und 29. Mai 1956 - I DB 5/56 -).

  • BDH, 20.02.1961 - I DB 7/61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 19. April 1956 - I DB 4/56 - (BDH 3, 65 = ZBR 1956, 271 = DVBl 1957, 98) und vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 - (BDH 3, 71 = NJW 1957, 607 = ZBR 1957, 145) ausgesprochen hatr kennt das Disziplinarrecht, anders als die Zivilprozeßordnung (§§ 935, 940) und die Verwaltungsgerichtsordnung (§ 123), die Rechtseinrichtung der einstweiligen Verfügung nicht.
  • BDH, 06.10.1958 - I DB 35/58

    Rechtsmittel

    In seinem Beschluß vom 29. Januar 1957 - I DB 35/56 - (ZBR 1957, 145/148) hat der Senat bereits ausgeführt, die Erwartung der Höchststrafe auf Grund der Schwere des Dienstvergehens sei die maßgebende gesetzliche Voraussetzung für den Erlaß einer Einbehaltungsanordnung überhaupt.
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