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   BFH, 01.02.2007 - II R 52/05   

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https://dejure.org/2007,5096
BFH, 01.02.2007 - II R 52/05 (https://dejure.org/2007,5096)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2007 - II R 52/05 (https://dejure.org/2007,5096)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - II R 52/05 (https://dejure.org/2007,5096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BewG § 22 Abs. 1; ; BewG § 24 Abs. 1 Nr. 1; ; BewG § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 22 Abs. 1 § 24 Abs. 1 Nr. 1 § 129
    Ursprünglich für bebautes Grundstück festgestellter und nach der Überführung des Grund und Bodens in "Eigentum des Volkes" einem Gebäudeerwerber zugerechneter Einheitswert als Ausgangspunkt für die Prüfung der Wertfortschreibungsgrenzen bei späterem Erwerb des Grund und ...

  • rechtsportal.de

    BewG § 22 Abs. 1 § 24 Abs. 1 Nr. 1 § 129
    Ursprünglich für bebautes Grundstück festgestellter und nach der Überführung des Grund und Bodens in "Eigentum des Volkes" einem Gebäudeerwerber zugerechneter Einheitswert als Ausgangspunkt für die Prüfung der Wertfortschreibungsgrenzen bei späterem Erwerb des Grund und ...

  • datenbank.nwb.de

    Ursprünglich für bebautes Grundstück festgestellter und nach der Überführung des Grund und Bodens in "Eigentum des Volkes" einem Gebäudeerwerber zugerechneter Einheitswert als Ausgangspunkt für die Prüfung der Wertfortschreibungsgrenzen bei späterem Erwerb des Grund und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einheitswert bei Volkseigentum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einheitswert bei Volkseigentum

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überführung des zu einem bebauten Grundstück gehörenden Grund und Bodens in "Eigentum des Volkes" in der DDR; Wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens; Erwerb von Grund und Boden durch den Gebäudeeigentümer nach dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages (EV); ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Wertfortschreibung für einen nach dem Gebäudeerwerb liegenden Erwerb des früheren Grund und Bodens aus dem "Eigentum des Volkes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 22, BewG (DDR) § 50 Abs 3
    Einheitsbewertung; Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Grundstückserwerb; Grundvermögen; Neue Bundesländer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 513
  • BB 2007, 1608
  • BStBl II 2007, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Sachsen, 24.11.2004 - 6 K 1698/98

    Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - II R 52/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit der die Kläger die Aufhebung des Aufhebungsbescheids vom 20. April 1998 und die Herabsetzung des im Bescheid vom 20. Mai 1998 festgestellten Einheitswerts auf 4 950 DM begehrt hatten, durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 15 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, der Aufhebungsbescheid beziehe sich auf die ursprünglich auf den 1. Januar 1935 erfolgte Feststellung eines Einheitswerts von 4 950 RM.
  • FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16

    Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der

    Bei Zusammenfallen des Eigentums am Grundstück und am Gebäude verbleibt nur noch eine wirtschaftliche Einheit, (BFH, Urteil vom 01.02.2007 II R 52/05, BFHE 215, 513, BStBl II 2007, 690);.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2009 - 2 K 50/07

    Feststellung der Erforderlichkeit der Bedarfswertfeststellung i.S. des 138 Abs. 5

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 29.11.2006 - II R 52/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319), der das erkennende Gericht folgt, ist das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "erforderlich" in § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG allerdings nicht so zu verstehen, dass das Feststellungsfinanzamt vor der Wertermittlung materiell-rechtlich zu prüfen hätte, ob zum Feststellungszeitpunkt in Bezug auf das zu bewertende Objekt - im Streitfall also in Bezug auf das Ackerlandgrundstück Gemarkung W., Flur 5, Flurstück 230 - ein erbschaftsteuerbarer Vorgang vorlag.

    Diese Zurechnung betrifft nach dem BFH-Urteil vom 29.11.2006 - II R 52/05, a. a. O. ausschließlich auf das Bedarfswertfeststellungsverfahren und erschöpft sich in ihrer Rechtswirkung in der Bestimmung des Inhaltsadressaten, d. h. der Person, für die der festgestellte Bedarfswert seinem Inhalt nach bestimmt ist.

    Aus § 12 Abs. 3 ErbStG folgt, dass die im Bescheid über die Bedarfswertfeststellung getroffenen Feststellungen lediglich hinsichtlich des Ansatzes des Grundbesitzwertes und nicht auch hinsichtlich der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Nachlass  Bedeutung haben (BFH-Urteil vom 29.11.2006 - II R 52/05, a. a. O. mit Literaturnachweisen).

  • FG Düsseldorf, 31.01.2014 - 1 K 3117/12

    Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung

    Dabei kann der Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 01.02.2007 VR 41/04, BFH/NV 2007, 1559).
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