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   BFH, 01.03.2006 - VIII B 1/06   

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https://dejure.org/2006,18304
BFH, 01.03.2006 - VIII B 1/06 (https://dejure.org/2006,18304)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2006 - VIII B 1/06 (https://dejure.org/2006,18304)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2006 - VIII B 1/06 (https://dejure.org/2006,18304)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - VIII B 1/06
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05 (BFHE 211, 37) entschieden hat, ist nach In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) zum 1. Januar 2005 ein derartiger außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausgeschlossen.
  • BFH, 07.08.2002 - I B 83/02

    AdV; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - VIII B 1/06
    Die entsprechende Anwendung des § 116 Abs. 1 FGO --die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision betreffend-- ist in § 128 Abs. 3 FGO nicht vorgesehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 2002 I B 83/02, BFH/NV 2003, 61, m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1977 - 2 BvR 502/77
    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - VIII B 1/06
    Dagegen bestehen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Oktober 1977 2 BvR 502/77, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 39).
  • BFH, 18.04.2007 - VIII B 38/07

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung einer Beschwerde gegen

    § 128 Abs. 3 FGO verweist lediglich auf die entsprechende Anwendung der in § 115 Abs. 2 FGO aufgeführten Zulassungsgründe, die für die Zulassung einer Beschwerde allein durch das FG maßgebend sind, nicht hingegen auf § 116 FGO (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861, m.w.N.; vom 1. März 2006 VIII B 1/06, BFH/NV 2006, 1313; vom 18. Januar 2006 XI B 135/05, BFH/NV 2006, 959).
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