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   BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02   

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https://dejure.org/2006,1477
BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02 (https://dejure.org/2006,1477)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2006 - XI R 43/02 (https://dejure.org/2006,1477)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2006 - XI R 43/02 (https://dejure.org/2006,1477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26; ; EG Art. 49; ; EG Art. 149; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49, Art. 149, Art. 234; EStG § 3 Nr. 26
    Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlage des BFH an den EuGH wegen der Besteuerung nebenberuflicher Aufwandsentschädigungen für Lehrtätigkeit im Ausland (Universität Straßburg) ? Verstoß gegen europäisches Recht durch Beschränkung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26 EStG) auf eine Tätigkeit für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigungen in der EU

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag auch bei Lehrauftrag an Universität im EU-Ausland?

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag auch bei Lehrauftrag an Universität im EU-Ausland?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwandsentschädigungen in der EU

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen und Zweck einer Steuerfreistellung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach deutschem Recht; Auslegung des Schutzbereichs der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG in Bezug auf eine nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreiheit für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg? - Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Nebenberufliche Tätigkeiten
    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG
    EU-rechtliche Auslegung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 26, EStG § 32 Abs 6, EStG § 53
    Ausland; Kinderexistenzminimum; Kinderfreibetrag; Lehrtätigkeit; Steuervergünstigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 489
  • NJW 2006, 2720 (Ls.)
  • BB 2006, 1616
  • DB 2006, 1534
  • BStBl II 2006, 685
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Beschränkungen können auch in Form steuerrechtlicher Benachteiligungen stattfinden (Streinz/Müller-Graff, a.a.O., Art. 49 Rn. 80), z.B. die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Versicherungen, die mit einem im Ausland niedergelassenen Versicherer abgeschlossen wurden (EuGH-Urteil vom 28. April 1998 Rs. C-118/96, EuGHE 1998, I-1897; vgl. auch EuGH-Urteil vom 28. Januar 1992 Rs. C-204/90, EuGHE 1992, I-249), die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Fortbildungsorte (EuGH-Urteil vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98, EuGHE 1999, I-7641), die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Krediten (EuGH-Urteil vom 14. November 1995 Rs. C-484/93, EuGHE 1995, I-3955), von Leasinggeschäften (EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, EuGHE 1999, I-7447) und von inländischen und ausländischen Lotteriegewinnen (EuGH-Urteil vom 13. November 2003 Rs. C-42/02, EuGHE 2003, I-13519).

    a) Der EuGH hat in dem Urteil "Bachmann" (EuGH-Urteil in EuGHE 1992, I-249 Tz. 28) und in dem Urteil vom 28. Januar 1992 Rs. C-300/90 (EuGHE 1992, I-305 Tz. 21) anerkannt, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen könne.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, EuGHE 2005, I-2057, und vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1265); Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen eine Beschränkung dieser Freiheit dar (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 Rs. C-385/00, EuGHE 2002, I-11819 Tz. 75, 78).

    Fehlt es an einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, ist eine Berufung auf die Kohärenz des Steuersystems nicht möglich (zu Vorstehendem: EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-2057).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Beschränkungen können auch in Form steuerrechtlicher Benachteiligungen stattfinden (Streinz/Müller-Graff, a.a.O., Art. 49 Rn. 80), z.B. die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Versicherungen, die mit einem im Ausland niedergelassenen Versicherer abgeschlossen wurden (EuGH-Urteil vom 28. April 1998 Rs. C-118/96, EuGHE 1998, I-1897; vgl. auch EuGH-Urteil vom 28. Januar 1992 Rs. C-204/90, EuGHE 1992, I-249), die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Fortbildungsorte (EuGH-Urteil vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98, EuGHE 1999, I-7641), die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Krediten (EuGH-Urteil vom 14. November 1995 Rs. C-484/93, EuGHE 1995, I-3955), von Leasinggeschäften (EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, EuGHE 1999, I-7447) und von inländischen und ausländischen Lotteriegewinnen (EuGH-Urteil vom 13. November 2003 Rs. C-42/02, EuGHE 2003, I-13519).

    Später hat er ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt hätten, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestanden habe zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang müsse aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u.a. Urteile in EuGHE 1995, I-3955 Tz. 18, und vom 7. September 2004 Rs. C-319/02, EuGHE 2004, I-7477 Tz. 42).

  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, EuGHE 2005, I-2057, und vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1265); Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen eine Beschränkung dieser Freiheit dar (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 Rs. C-385/00, EuGHE 2002, I-11819 Tz. 75, 78).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Später hat er ausgeführt, dass in den Fällen, die zu diesen Urteilen geführt hätten, bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang bestanden habe zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern in Erfüllung der Alters- und Lebensversicherungsverträge gezahlten Beträge; dieser Zusammenhang müsse aufrechterhalten werden, um die Kohärenz der fraglichen Steuerregelung zu wahren (vgl. u.a. Urteile in EuGHE 1995, I-3955 Tz. 18, und vom 7. September 2004 Rs. C-319/02, EuGHE 2004, I-7477 Tz. 42).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Beschränkungen können auch in Form steuerrechtlicher Benachteiligungen stattfinden (Streinz/Müller-Graff, a.a.O., Art. 49 Rn. 80), z.B. die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Versicherungen, die mit einem im Ausland niedergelassenen Versicherer abgeschlossen wurden (EuGH-Urteil vom 28. April 1998 Rs. C-118/96, EuGHE 1998, I-1897; vgl. auch EuGH-Urteil vom 28. Januar 1992 Rs. C-204/90, EuGHE 1992, I-249), die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Fortbildungsorte (EuGH-Urteil vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98, EuGHE 1999, I-7641), die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Krediten (EuGH-Urteil vom 14. November 1995 Rs. C-484/93, EuGHE 1995, I-3955), von Leasinggeschäften (EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, EuGHE 1999, I-7447) und von inländischen und ausländischen Lotteriegewinnen (EuGH-Urteil vom 13. November 2003 Rs. C-42/02, EuGHE 2003, I-13519).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Eine Vorlage nach Art. 234 EG ist geboten, da --wie dargelegt-- Zweifel an der Auslegung des einschlägigen EG-Rechts bestehen; die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist zweifelhaft (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81, EuGHE 1982, 3415, zu Art. 177 EGV --jetzt Art. 234 EG--).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    a) Der EuGH hat in dem Urteil "Bachmann" (EuGH-Urteil in EuGHE 1992, I-249 Tz. 28) und in dem Urteil vom 28. Januar 1992 Rs. C-300/90 (EuGHE 1992, I-305 Tz. 21) anerkannt, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen könne.
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    In der Daily-Mail-Entscheidung des EuGH vom 27. September 1988 81/87 (EuGHE 1988, 5483 Tz. 16 --Erfordernis der Zustimmung des FA zur Sitzverlegung--) hat der EuGH die Grundfreiheiten über das Gleichbehandlungsgebot hinaus erstmals als Beschränkungsverbote interpretiert (Streinz/Franzen, EUV/EGV, Art. 39 Rn. 88).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
    Bereits in der Entscheidung Dassonville (EuGH-Urteil vom 11. Juli 1974 8/74, EuGHE 1974, 837 Tz. 5) sah der EuGH für den Bereich des freien Warenverkehrs als eine "Maßnahme mit gleicher Wirkung" jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten an, die geeignet sei, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.
  • BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

  • BFH, 22.04.1988 - VI R 193/84

    Berlin-Zulage - Bemessung - Arbeitslohn - Aufwandsentschädigung - Nebenberufliche

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 151/96

    Kein Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG für die Vergütung eines Hochschullehrers für

  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 101/02

    Übungsleiterfreibetrag auch für Tätigkeit in anderen EU-Staaten

    Der für dieses Revisionsverfahren seinerzeit zuständige XI. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 1. März 2006 XI R 43/02 (BFHE 212, 489, BStBl II 2006, 685) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 22.07.2008 - VI R 56/05

    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Versicherungsbeiträgen an eine

    Danach fallen unter Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Leistenden zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Wernsmann, in: Schulze/Zuleeg, Europarecht, Handbuch für die deutsche Rechtspraxis (Handbuch Europarecht), § 30 Rz 106 ff.; Randelzhofer/Forsthoff, in: GH, Art. 49/50 EGV Rz 88 ff.; Kluth, in: Callies/Ruffert (Hrsg.), EUV/EGV, 3. Aufl. 2007, Art. 49, 50 Rz 54; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 2006 XI R 43/02, BFHE 212, 489, BStBl II 2006, 685, jeweils m.w.N.; EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 Rs. C-281/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 292).
  • FG Münster, 24.06.2010 - 3 K 3556/06

    Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG

    Der Steuerverzicht des Staates werde durch diese Gegenleistungen kompensiert im Sinne des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 01.03.2006 XI R 43/02 (BStBl. II 2006, 685).

    Aus dem vom Kläger herangezogenen BFH-Beschluss in BStBl. II 2006, 685 ergibt sich kein tragfähiger Grund für eine abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage.

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 14 K 1229/13

    Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG auf die Einnahmen aus Lehrtätigkeit an einer

    Ob der deutsche Gesetzgeber den mit § 3 Nr. 26 EStG angestrebten Förderzweck auf solche Tätigkeit beschränken durfte, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts verrichtet wurden, war Gegenstand des BFH-Vorlagebeschlusses vom 1. März 2006 XI R 43/02 (BFHE 212, 489; BStBl II 2006, 685).
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