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   BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09   

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https://dejure.org/2010,5159
BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09 (https://dejure.org/2010,5159)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2010 - XI B 34/09 (https://dejure.org/2010,5159)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2010 - XI B 34/09 (https://dejure.org/2010,5159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • openjur.de

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet; Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • Bundesfinanzhof

    AO § 118, FGO § 44, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, UStG § 13b Abs 1 S 1 Nr 2, UStG § 13b Abs 2 S 1
    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 AO, § 44 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • rewis.io

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • rewis.io

    Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet - Leistungsgebot als eigenständiger VA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferung eines sicherungsübereigneten Gegenstands durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens bei Verwertung des sicherungsübereigneten Gegenstandes erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung nur bei klärungsbedürftiger und klärbarer Rechtsfrage; keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 451
  • NZI 2010, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Diese Frage ist bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 222/06, BFHE 217, 310, BStBl II 2008, 163, m.w.N.).

    Denn daraus ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die der BFH in seiner erst später ergangenen Entscheidung in BFHE 217, 310, BStBl II 2008, 163 erkennbar nicht berücksichtigt haben könnte.

  • BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde - Dauerhaft defizitäre

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Außerdem muss vorgetragen werden, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Denn die einmonatige Klagefrist des § 47 Abs. 1 FGO gilt auch für eine Sprungklage und beginnt in diesem Fall mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1984 VI R 176/82, BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266; vgl. auch Gräber/von Groll, a.a.O., § 45 Rz 7).
  • BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung von Quotakosten

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Als solcher kann es nach Einführung des einheitlichen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr mit der Beschwerde, sondern mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) angefochten werden, aber nur mit Gründen, die sich gegen seine Zulässigkeit richten, nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VII R 55/89, BFH/NV 1991, 350; vgl. auch Klein/Brockmeyer, AO, 10. Aufl., § 254 Rz 4; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 254 AO Rz 31, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2008 - IV B 105/07

    Grundsätzliche Bedeutung: gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und des Erfordernisses einer Rechtsfortbildung setzt u.a. voraus, dass die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2008 IV B 105/07, BFH/NV 2008, 1470).
  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    aa) Das Leistungsgebot ist ein eigenständiger Verwaltungsakt i.S. des § 118 der Abgabenordnung (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 27/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des

    Auszug aus BFH, 01.03.2010 - XI B 34/09
    Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. Urteil vom 29. März 2007 IX ZR 27/06, BFH/NV Beilage 2007, 471) zur analogen Anwendung von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG ist nicht geeignet, einen weiteren Klärungsbedarf bzw. eine Divergenz als weiteren Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu begründen.
  • FG München, 24.02.2015 - 6 K 299/14

    Anfechtung eines Leistungsgebots - Haftungsbescheid - Gerichtliche Nachprüfung

    Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung bzw. den Haftungstatbestand sind indes in einem Verfahren zur Anfechtung eines Leistungsgebots nicht möglich (vgl. § 256 AO; ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950 und vom 1. März 2010 XI B 34/09, BFH/NV 2010, 1142).
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