Rechtsprechung
BFH, 01.03.2018 - V R 25/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 52 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 9, UStG § 3 Abs 3 Nr 3 Buchst a, EGRL 8/2008, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009
Künstler in der Leistungskette - Bundesfinanzhof
Künstler in der Leistungskette
- IWW
§ 365 Abs. 3 der Abgabenordnung, § ... 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/338/EWG, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG, Art. 2 der Richtlinie 2008/8/EG, Art. 3 der Richtlinie 2008/8/EG, § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG, Art. 4 Nr. 4 Buchst. c Doppelbuchst. bb JStG 2010, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse für die Zurverfügungstellung von Künstlern für Veranstaltungen mit privatem Charakter
- Betriebs-Berater
Künstler in der Leistungskette
- rewis.io
Künstler in der Leistungskette
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse für die Zurverfügungstellung von Künstlern für Veranstaltungen mit privatem Charakter
- datenbank.nwb.de
Künstler in der Leistungskette
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Künstler in der Leistungskette - und die Frage des Leistungsortes
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Leistungskette: Wenn Künstler von einer Gastspielagentur als eigene Leistung zur Verfügung gestellt werden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Künstler in der Leistungskette
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Künstler in der Leistungskette
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ort der sonstigen Leistung bei künstlerischen Leistungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
- BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Papierfundstellen
- BFHE 261, 374
- BB 2018, 1622
- BStBl II 2018, 555
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
Umsatzsteuer - Bestimmung des Leistungsorts bei mit Katalogleistung …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 7. Juli 2016 5 K 2111/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.Demgegenüber gab das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1549 veröffentlichten Urteil der Klage überwiegend statt.
- EuGH, 26.09.1996 - C-327/94
Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
aa) So hat der EuGH im Urteil Dudda vom 26. September 1996 C-327/94 (EU:C:1996:355) entschieden, dass unter Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG die Tätigkeit eines Unternehmers fällt, der bei künstlerischen oder unterhaltenden Veranstaltungen die tontechnische Umsetzung der Darbietung in der Weise durchführt, dass er die Auswahl und die Bedienung der eingesetzten Geräte auf die jeweiligen akustischen Gegebenheiten und die beabsichtigten Klangeffekte abstimmt und die erforderlichen Gerätschaften und das notwendige Bedienungspersonal stellt, sofern die Leistung dieses Unternehmers für die Darbietung der künstlerischen oder unterhaltenden Hauptleistung unerlässlich ist.(1) Zwar weist das FA zutreffend darauf hin, dass der EuGH sein Urteil Dudda (EU:C:1996:355) in Rz 23 f. damit begründet hat, dass Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG als ganzer eine Sonderregelung für Dienstleistungen einführen will, die zwischen Mehrwertsteuerpflichtigen erbracht werden und deren Kosten in den Preis der Waren eingehen und dass ein entsprechender Zweck auch Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG zugrunde liegt, wonach als Ort von Dienstleistungen auf dem Gebiet u.a. der Künste oder der Unterhaltung sowie der mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten der Ort gilt, an dem diese Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden.
- EuGH, 09.03.2006 - C-114/05
Gillan Beach - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Steuerlicher …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Nach dem EuGH-Urteil Gillan Beach vom 9. März 2006 C-114/05 (EU:C:2006:169) fällt unter Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG die umfassende Leistung, die der Veranstalter einer Messe oder Ausstellung den Ausstellern erbringt.Nach Auffassung des Gemeinschaftsgesetzgebers solle, wenn der Leistende seine Dienstleistungen in dem Staat erbringe, in dem derartige Leistungen tatsächlich bewirkt werden, und wenn der Veranstalter die Mehrwertsteuer, mit der der Endverbraucher belastet werden soll, in demselben Staat einnimmt, die Mehrwertsteuer, deren Bemessungsgrundlage alle diese Leistungen sind, deren Kosten in den vom Endverbraucher gezahlten Preis für die Gesamtdienstleistung eingehen, an diesen Staat und nicht an denjenigen Staat entrichtet werden, in dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat (ebenso das EuGH-Urteil Gillan, EU:C:2006:169, Rz 17 f.).
- BFH, 01.12.2010 - XI R 27/09
Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Zum einen ist im Streitfall über künstlerische Leistungen und nicht nur über damit nur zusammenhängende Leistungen zu entscheiden (vgl. zu Tätigkeiten, die mit sportlichen Leistungen zusammenhängen und die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, aber BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 27/09, BFHE 232, 560, BStBl II 2011, 458, unter II.4.c, und BFH-Beschluss vom 4. April 2012 V B 78/11, BFH/NV 2012, 1195). - BFH, 04.04.2012 - V B 78/11
Leistungsort bei der Veranstaltung von Auto- und Motorrad Ralleys im Ausland
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Zum einen ist im Streitfall über künstlerische Leistungen und nicht nur über damit nur zusammenhängende Leistungen zu entscheiden (vgl. zu Tätigkeiten, die mit sportlichen Leistungen zusammenhängen und die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, aber BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 27/09, BFHE 232, 560, BStBl II 2011, 458, unter II.4.c, und BFH-Beschluss vom 4. April 2012 V B 78/11, BFH/NV 2012, 1195). - BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10
Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Die zwischen der Klägerin und den Auftraggebern bestehenden Rechtsbeziehungen bestimmen die Person des Leistenden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFHE 238, 460, BStBl II 2013, 49, und vom 4. Februar 2015 XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908) und führen damit dazu, dass auch die Klägerin künstlerische Leistungen am jeweiligen Auftrittsort erbrachte. - BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Die zwischen der Klägerin und den Auftraggebern bestehenden Rechtsbeziehungen bestimmen die Person des Leistenden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFHE 238, 460, BStBl II 2013, 49, und vom 4. Februar 2015 XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908) und führen damit dazu, dass auch die Klägerin künstlerische Leistungen am jeweiligen Auftrittsort erbrachte. - EuGH, 07.09.2006 - C-166/05
Heger - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerlicher Anknüpfungspunkt - …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
So hat der EuGH im Urteil Heger vom 7. September 2006 C-166/05 (EU:C:2006:533) entschieden, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Form einer entgeltlichen Übertragung von Fischereikarten eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG darstellt. - EuGH, 03.09.2009 - C-37/08
RCI Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerliche Anknüpfung - …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Im Urteil RCI Europe vom 3. September 2009 C-37/08 (EU:C:2009:507) hat der EuGH ebenso entschieden, dass nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG der Ort einer Dienstleistung, die von einer Vereinigung erbracht wird, deren Tätigkeit darin besteht, den Tausch von Teilzeitnutzungsrechten an Ferienwohnungen zwischen ihren Mitgliedern zu organisieren, wofür diese Vereinigung als Gegenleistung von ihren Mitgliedern Beitrittsentgelte, Mitgliedsbeiträge und Tauschentgelte erhebt, der Ort ist, an dem die Immobilie, an der das Teilnutzungsrecht des betreffenden Mitglieds besteht, gelegen ist. - BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08
Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort …
Auszug aus BFH, 01.03.2018 - V R 25/17
Auf die hiervon zu unterscheidende Frage, an welchem Ort ein Zwischenhändler, der Eintrittskarten verkauft, seine Leistung erbringt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. Juni 2009 XI R 34/08, BFHE 226, 369, BStBl II 2010, 857), kommt es nicht an.