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   BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02   

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https://dejure.org/2003,16487
BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02 (https://dejure.org/2003,16487)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2003 - VII B 276/02 (https://dejure.org/2003,16487)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2003 - VII B 276/02 (https://dejure.org/2003,16487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; LuftVG § 70; ; LuftVG § 70 Abs. 1; ; LuftVG § 70 Abs. 1 Satz 1; ; LuftVG § 70 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 70 Abs. 2; ; LuftVG § 70 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 115 Abs. 2 Nr. 3; LuftVG § 70
    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Nichteinholung einer Auskunft aus dem Hauptflugbuch keine Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02
    Die schlüssige Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert u.a. einen substantiierten Vortrag dazu, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02
    a) Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 376).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02
    Die schlüssige Verfahrensrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert u.a. einen substantiierten Vortrag dazu, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01

    Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02
    a) Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 376).
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