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   BFH, 01.04.2008 - X B 154/04   

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https://dejure.org/2008,3191
BFH, 01.04.2008 - X B 154/04 (https://dejure.org/2008,3191)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 154/04 (https://dejure.org/2008,3191)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 154/04 (https://dejure.org/2008,3191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel und Divergenz; Anforderungen an die Urteilsbegründung; Endgültige Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid

  • Judicialis

    AO § 119; ; AO § ... 132; ; AO § 171 Abs. 10; ; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 237; ; AO § 237 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 138; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines die Vollziehung aussetzenden Bescheids wegen bestehender Zweifel an der Person des Inhaltsadressaten bei Angabe des Steuerberaters als Bekanntgabeadressat; Wertung einer tatsächlichen Verständigung als Änderungsantrag bzw. Zustimmung nach § 172 Abs. 1 Nr. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.10.1987 - VIII R 82/87

    Erforderlichkeit eines ordnungsgemäßen Erlasses des Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Der Kläger rügt, das angefochtene Urteil weiche hinsichtlich der Adressierung der Zinsbescheide von der Entscheidung des BFH vom 6. Oktober 1987 VIII R 82/87 (BFH/NV 1988, 216) ab.

    In dem BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 216 war ein Subjekt der Gewerbesteuer namens "Herr und Frau A H", wie dies die Adresse des Bescheides auswies, jedenfalls bezüglich der vom dortigen Kläger ausgeübten Aktivitäten, die den materiell-rechtlichen Gegenstand des Bescheides darstellten, nicht denkbar, so dass ein Rechtsgrund für den Erlass eines derartig adressierten Gewerbesteuermessbescheides nicht ersichtlich war.

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Dem Kläger ist zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Entscheidungsgründe nicht nur dann fehlen, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die einen vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Während der BFH in den vorgeblichen Divergenzentscheidungen vom 17. Juli 1986 V R 96/85 (BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834) und vom 19. Februar 1992 II B 100/91 (BFH/NV 1992, 784) auf Grund der jeweils besonderen Sachverhaltsgestaltung die Frage als zweifelhaft angesehen hat, ob der im Verwaltungsakt als Empfänger Genannte vom Finanzamt als Inhaltsadressat oder als Bekanntgabeadressat angesprochen war, hatte das FG keine Zweifel, dass die AdV-Bescheide an den früheren Kläger nur als Inhaltsadressat und nicht als Bekanntgabeadressat gerichtet waren.
  • BFH, 22.10.1998 - X B 163/98

    AdV-Beschwerde; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    b) Die Annahme einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung muss auf ganz ungewöhnliche Fallgestaltungen beschränkt bleiben (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1998 X B 163/98, BFH/NV 1999, 504).
  • BFH, 14.09.1989 - IV R 85/88

    Nichtigkeit eines Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Dieser Konstellation trägt die neuere Rechtsprechung Rechnung, die dann, wenn die als Steuerschuldner bezeichnete Person als Steuerschuldner tauglich ist und deshalb möglicher Adressat des betreffenden Verwaltungsaktes sein kann, den Steuerbescheid auch dann als rechtswirksam behandelt, wenn die angegebene Person tatsächlich nicht der richtige Steuerschuldner sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1989 IV R 85/88, BFH/NV 1990, 591, und vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480).
  • BFH, 03.06.2003 - X B 102/02

    Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Der Kläger lässt bei dieser Rüge außer Acht, dass die Pflicht des Gerichts, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis der Verhandlung zu bilden, das Gericht nicht verpflichtet, sich zu jedem Vorbringen der Beteiligten zu äußern (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a) und alle Umstände des Einzelfalls zu erörtern (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209).
  • BFH, 07.07.1994 - XI B 3/94

    Zur Festsetzung von Aussetzungszinsen -1. nach vorsorglich aufrechterhaltenem

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Nicht schlüssig ist die Rüge des Klägers, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH vom 27. November 1991 X R 103/89 (BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319) und vom 7. Juli 1994 XI B 3/94 (BFHE 174, 486, BStBl II 1994, 785) ab.
  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117).
  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90

    Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Dieser Konstellation trägt die neuere Rechtsprechung Rechnung, die dann, wenn die als Steuerschuldner bezeichnete Person als Steuerschuldner tauglich ist und deshalb möglicher Adressat des betreffenden Verwaltungsaktes sein kann, den Steuerbescheid auch dann als rechtswirksam behandelt, wenn die angegebene Person tatsächlich nicht der richtige Steuerschuldner sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1989 IV R 85/88, BFH/NV 1990, 591, und vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480).
  • BFH, 19.02.1992 - II B 100/91

    Ermittlung des Inhalts eines Steuerbescheides bei Zweifeln bezüglich des Inhalts

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
    Während der BFH in den vorgeblichen Divergenzentscheidungen vom 17. Juli 1986 V R 96/85 (BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834) und vom 19. Februar 1992 II B 100/91 (BFH/NV 1992, 784) auf Grund der jeweils besonderen Sachverhaltsgestaltung die Frage als zweifelhaft angesehen hat, ob der im Verwaltungsakt als Empfänger Genannte vom Finanzamt als Inhaltsadressat oder als Bekanntgabeadressat angesprochen war, hatte das FG keine Zweifel, dass die AdV-Bescheide an den früheren Kläger nur als Inhaltsadressat und nicht als Bekanntgabeadressat gerichtet waren.
  • BFH, 05.03.2001 - III B 119/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen - Untätigkeit des FG - Prozessleitende

  • BFH, 27.11.1991 - X R 103/89

    Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit

  • BFH, 20.12.2005 - X B 10/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209; vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, unter II.3., m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

    Denn eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen oder ein bloßer Subsumtionsfehler genügen dafür nicht (z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    a) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung i.S. der 2. Alternative des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein anderes Gericht und die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, unter II.5.; ferner Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48, 59, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Die Annahme einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung muss auf ganz ungewöhnliche Fallgestaltungen beschränkt bleiben (BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116).
  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

    bb) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung i.S. der 2. Alternative des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als z.B. der BFH (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, unter II.5., m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    a) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung im Sinne dieser Vorschrift kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes Gericht (BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

    bb) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung i.S. der 2. Alternative des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein anderes Gericht und die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, unter II.5., Rz 20; in BFH/NV 2015, 534, Rz 42; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.12.2008 - X B 153/08

    Auslegung einer Willenserklärung - Formlose Ladung für Erörterungstermin -

    Eine solche greifbare Gesetzeswidrigkeit kann in der Regel nur bejaht werden, wenn die angefochtene Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht, und aus diesem Grund bei verständiger Würdigung das Urteil als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als vertretbar oder es gar als willkürlich erscheint (Senatsbeschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 136/13

    Zum Vorsteuerabzug aus der Sanierung eines asbesthaltigen Daches eines

    bb) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung i.S. der 2. Alternative des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein anderes Gericht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116, unter II.5., m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    Nur in solchen Fällen beruht das angegriffene Urteil auf einem gravierenden, unerträglichen und außerdem offensichtlichen, d.h. ohne Weiteres erkennbaren Rechtsverstoß (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116).
  • BFH, 28.10.2008 - II B 80/08

    Einheitsbewertung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren

  • BFH, 15.10.2008 - II B 91/08

    Darlegung von Zulassungsgründen durch Insolvenzverwalter - grundsätzliche

  • BFH, 19.09.2008 - III B 102/07

    Kindergeld für sog. "dualen Ausbildungsgang" - Vorliegen einer Berufsausbildung

  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • BFH, 04.07.2008 - II B 77/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Darlegung einer Divergenz - Einwendungen gegen

  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

  • BFH, 23.10.2008 - X B 247/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geldzahlung als Betriebsausgabe - Divergenz -

  • BFH, 16.07.2008 - II B 14/08

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - qualifizierter

  • BFH, 15.07.2009 - II B 42/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit

  • BFH, 22.10.2008 - X B 228/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 19.09.2008 - IX B 108/08

    Festungsfrist nicht wiedereinsetzungsfähig - regelmäßig keine Naturalrestitution

  • BFH, 10.06.2011 - II B 149/10

    Umgebauter Pkw keine Zugmaschine i. S. des KraftStG - Zweck der

  • BFH, 10.10.2008 - II B 85/08

    Mittelbare Schenkung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf - Darlegung des

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