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   BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87   

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https://dejure.org/1989,6424
BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87 (https://dejure.org/1989,6424)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1989 - IV R 54/87 (https://dejure.org/1989,6424)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - IV R 54/87 (https://dejure.org/1989,6424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung nach erfolgtem Ergehen der Einkommensteuerveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.10.1984 - IV R 153/82

    Gewinnfeststellung - Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung -

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. Oktober 1984 IV R 153/82 (BFHE 142, 398, BStBl II 1985, 189) im einzelnen dargelegt hat, kann eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung grundsätzlich auch dann noch durchgeführt werden, wenn die Einkommensteuerveranlagungen der Personen, denen die einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte anteilig zugerechnet werden sollen, bereits ergangen und bestandskräftig sind.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings auch ausgesprochen, daß eine nachträgliche gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung unter besonderen Umständen unzulässig sein kann, z. B. wenn die Einkommensteuer, für deren Veranlagung die Feststellung zugrunde zu legen wäre, bereits verjährt ist (Urteil in BFHE 142, 398, 400, BStBl II 1985, 189, 190, unter 3., m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat es jedoch in dieser Entscheidung ausdrücklich offengelassen, ob als besonderer Umstand, der zur Unzulässigkeit einer nachträglichen gesonderten Gewinnfeststellung führt, auch die Tatsache zu werten ist, daß dem sowohl für den Erlaß des Gewinnfeststellungsbescheides als auch der Einkommensteuerbescheide zuständigen FA der Sachverhalt für die gesonderte Feststellung der betreffenden Einkünfte bei Erlaß der endgültigen und nur unter den Voraussetzungen des § 173 AO 1977 (früher § 222 AO) zu ändernden Einkommensteuerbescheide vollständig bekannt war, das FA also lediglich fehlerhaft anstelle des gebotenen Feststellungsbescheides entsprechende Einkommensteuerbescheide erlassen und dabei den Sachverhalt rechtsirrig gewürdigt hat (Urteil in BFHE 142, 398, 400, 401, BStBl II 1985, 189, 190).

  • BFH, 04.07.1985 - IV R 136/83

    Verzicht auf die gsonderte Feststellung des Gewinns von Landwirts-Eheleuten

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87
    Ein Fall von geringerer Bedeutung i. S. des § 215 Abs. 4 Satz 2 AO ist anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln, nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen und insbesondere die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 1985 IV R 136/83, BFHE 144, 141, BStBl II 1985, 576).

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen war wegen der beantragten Zusammenveranlagung nahezu ausgeschlossen und die Ermittlung der Einkünfte und ihrer Verteilung auf die Kläger unproblematisch (vgl. Urteil in BFHE 144, 141, BStBl II 1985, 576).

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87
    Einen Negativbescheid, wie ihn jetzt § 180 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 i. d. F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl 1, 2436, BStBl I, 735) vorsieht (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 28/88, BFH/NV 1989, 87, und Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 104/83, BFH/NV 1989, 99), mußten die FÄ unter der Geltung der AO nicht erlassen.
  • BFH, 12.07.1988 - IX B 28/88

    Zurechnung der negativen Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87
    Einen Negativbescheid, wie ihn jetzt § 180 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 i. d. F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl 1, 2436, BStBl I, 735) vorsieht (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 28/88, BFH/NV 1989, 87, und Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 104/83, BFH/NV 1989, 99), mußten die FÄ unter der Geltung der AO nicht erlassen.
  • BFH, 13.01.1966 - IV 166/61

    Die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer - Festsetzung

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87
    Auch im Hinblick darauf, daß die Kläger erstmalig mit Einkünften aus dem übernommenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlagt wurden, war unter den gegebenen Umständen und mangels eines besonderen Interesses der Kläger ein besonderer Hinweis des FA, es wolle die Besteuerungsgrundlagen insoweit nicht selbständig feststellen, unter Geltung der AO noch entbehrlich, zumal dieser Hinweis keinen Verwaltungsaktcharakter gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 166/61, BFHE 85, 399, BStBl III 1966, 556, 559).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Die nachträgliche Feststellung kann allerdings selbst dann, wenn sie nach diesen Vorschriften vorgenommen werden darf, unter besonderen Umständen unzulässig sein (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 IV R 153/82, BFHE 142, 398, BStBl II 1985, 189; BFH-Beschluß vom 13. März 1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606, und BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 54/87, BFH/NV 1990, 634).
  • BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

    Eine Aussetzung des Verfahrens ist jedoch dann nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1979 VIII R 152/76, nicht veröffentlicht - NV -), wenn es sich um einen Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Nr. 2 AO 1977 - früher Nr. 1 - ) handelt und das FA von einem Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 absehen durfte (vgl. das vom FA herangezogene BFH-Urteil in BFHE 152, 13, BStBl II 1988, 238 und Urteil des erkennenden Senates vom 1. Juni 1989 IV R 54/87, NV; zum Erlaß des - neuerdings in § 180 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735) vorgesehenen - Negativbescheids den BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 28/88, BFH/NV 1989, 87).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile in BFHE 144, 141, BStBl II 1985, 576, und vom 1. Juni 1989 IV R 54/87) ist ein Fall von geringer Bedeutung anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist.

  • BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98

    ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF;

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt der der Senatsentscheidung vom 1. Juni 1989 IV R 54/87 (BFH/NV 1990, 634) zugrunde gelegen hat.
  • BFH, 30.09.2004 - IV B 189/02

    Kein Klärungsbedarf bei der Frage, ob eine Gewinnfeststellung zur Fehlerkorrektur

    Der Senat jedenfalls hat wiederholt die Frage einer gezielten Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass eines Grundlagenbescheids angesprochen und ausgeführt, dass eine nachträgliche einheitliche Gewinnfeststellung unter besonderen Umständen unzulässig sein kann (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 IV R 153/82, BFHE 142, 398, BStBl II 1985, 189; BFH-Beschluss vom 13. März 1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606, und BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 54/87, BFH/NV 1990, 634).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1664/99

    Keine Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass erstmaliger

    Eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung kann (und muss) auch dann noch durchgeführt werden, wenn die Einkommensteuerverlängerung der Personen, denen die einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte anteilig zugerechnet werden sollen, bereits ergangen und bestandskräftig sind (BFH-Entscheidungen vom 11. Oktober 1984 IV R 153/82, BStBl II 1985, 189 ; 13. März 1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606; 1. Juni 1989 IV R 54/89, BFH/NV 1990, 634).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 49/94

    Einkommensteuer; Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten

    Die Feststellung der Mitunternehmerschaft konnte vorliegend auch außerhalb eines Gewinnfeststellungsverfahrens nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO erfolgen, da es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt ( § 180 Abs. 3 AO ; vgl. BFH, Urteile vom 4. Juli 1985 IV R 136/83 , BStBl II 1985, 576, und vom 1. Juni 1989 IV R 54/87 , BFH/NV 1990, 634).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1996 - 1 K 1466/93

    Einkommensteuer; Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks

    Ein solcher ist anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln, nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen und insbesondere die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist ( BFH-Urteile vom 1. Juni 1989 IV R 54/87 , BFH/NV 1990, 634; vom 4. Juli 1985 IV R 136/83 ,BStBl II 1985, 576).
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