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   BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98   

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https://dejure.org/1999,11116
BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98 (https://dejure.org/1999,11116)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1999 - VIII B 62/98 (https://dejure.org/1999,11116)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - VIII B 62/98 (https://dejure.org/1999,11116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Vertretungsbefugnis - Auseinandersetzungsvertrag - Steuerfahndungsprüfung - Gewerbesteuermeßbescheide - Gewerbesteuermeßbeträge - Sachentscheidungsvoraussetzung - Erfolgloses Vorverfahren

  • Judicialis

    FGO § 44; ; FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98
    Dies erfordert ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten sei (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 17.05.1994 - IV B 54/93

    Zulässigkeit der abschließenden Prüfung von Erfolgsaussichten einer Klage

    Auszug aus BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98
    Mit der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung (§ 40 Abs. 2 FGO) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1994 IV B 54/93, BFH/NV 1995, 86, m.w.N.) haben sich die Kläger nicht auseinandergesetzt.
  • BFH, 20.06.1994 - III B 39/94

    Begriff des Darlegens bei der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist auch nicht durch die unsubstantiierte Behauptung dargelegt, die Verneinung der Klagebefugnis durch das FG widerspreche der Verfassung (BFH-Beschluß vom 20. Juni 1994 III B 39/94, BFH/NV 1995, 50).
  • BFH, 26.11.1986 - II B 112/86

    Bestimmung der Grunderwerbssteuer

    Auszug aus BFH, 01.06.1999 - VIII B 62/98
    Dazu gehört auch, daß der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und darlegt, weshalb diese trotz der vorliegenden Entscheidungen des BFH noch nicht als geklärt betrachtet werden könne (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304).
  • BFH, 03.08.2001 - VIII B 121/00

    Unzulässige Beschwerde - Formelle Anforderungen der Begründung - Erteilung einer

    Da diese Beurteilung nicht nur der Auffassung der Verwaltungsbehörden (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 24. Juni 1987, BStBl I 1987, 474; vom 21. Februar 1990, BStBl I 1990, 146), sondern auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 16. März 1994 I R 12/93, BFH/NV 1994, 838; zustimmend Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 204 Rz. 23) entspricht, hätte sich die Beschwerdeschrift zur schlüssigen Darlegung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F.) nicht auf allgemeine Erwägungen --wie z.B. Gesichtspunkte der Planungs- und Rechtssicherheit des Steuerpflichtigen-- beschränken dürfen; vielmehr hätte die Klägerin eingehend dazu Stellung nehmen müssen, weshalb die Rechtsfrage trotz der Rechtsprechung des BFH noch nicht als geklärt betrachtet werden könne (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 1. Juni 1999 VIII B 62/98, juris).
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