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   BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03   

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https://dejure.org/2004,2474
BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03 (https://dejure.org/2004,2474)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2004 - IV R 10/03 (https://dejure.org/2004,2474)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - IV R 10/03 (https://dejure.org/2004,2474)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG a. F. (1990) § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG a.F. (1990) § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2
    Zwangsentnahme einer dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordneten Wohnung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG a.F. (1990) § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer fremd vermieteten Wohnung zu eigenen Wohnzwecken - Nutzung einer fremd vermieteten Wohnung für Wohnzwecke eines Altenteilers - Zwangsentnahme einer ehemals dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordneten Wohnung - Voraussetzung der auf Dauer angelegten ...

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 a.F. (1990); ; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Entnahme einer fremdvermieteten Wohnung zum Eigenbedarf während der Übergangsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ? Vermietung eines Altenteilerhauses ? Zwangsentnahme gewillkürten Betriebsvermögens im Zeitpunkt einer Fremdvermietung ? Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a. F. ? Abgrenzung zwischen gewillkürtem Betriebsvermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15 S 8 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 13
    Altenteiler; Entnahme; Landwirtschaft; Vermietung; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 426
  • BB 2004, 2062 (Ls.)
  • DB 2004, 2023 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 947
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 39/93

    Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
    Denn wie der Senat mit Urteil vom 17. Januar 1974 IV R 93/70 (BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240, m.w.N.) entschieden hat, kann eine eindeutige Entnahmehandlung durch Nutzungsänderung nicht angenommen werden, wenn ein Grundstück zwar eigenen Wohnzwecken zugeführt wird, aber Umstände vorliegen, die zweifelhaft erscheinen lassen, dass eine dauernde Nutzung zu Wohnzwecken beabsichtigt ist (s. auch Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873 zu 2.d, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621 unter 4.).
  • BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
    Eine solche Entnahmehandlung, die auch in einem entsprechenden Buchungsvorgang bestehen kann, muss jedoch erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398 zu dem vergleichbaren Fall einer Betriebsaufgabe).
  • BFH, 17.01.1974 - IV R 93/70

    Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksteils für eigene

    Auszug aus BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
    Denn wie der Senat mit Urteil vom 17. Januar 1974 IV R 93/70 (BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240, m.w.N.) entschieden hat, kann eine eindeutige Entnahmehandlung durch Nutzungsänderung nicht angenommen werden, wenn ein Grundstück zwar eigenen Wohnzwecken zugeführt wird, aber Umstände vorliegen, die zweifelhaft erscheinen lassen, dass eine dauernde Nutzung zu Wohnzwecken beabsichtigt ist (s. auch Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873 zu 2.d, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621 unter 4.).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02

    Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
    Die Steuerbefreiung zielte also darauf ab, die Befriedigung des Wohnbedarfs nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung auch in den Fällen zu begünstigen, in denen während der Übergangszeit (1987 bis 1998) für den Betriebsinhaber oder für einen oder mehrere Altenteiler neuer Wohnbedarf entstand (Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277 zu 1.b der Gründe).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
    Denn wie der Senat mit Urteil vom 17. Januar 1974 IV R 93/70 (BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240, m.w.N.) entschieden hat, kann eine eindeutige Entnahmehandlung durch Nutzungsänderung nicht angenommen werden, wenn ein Grundstück zwar eigenen Wohnzwecken zugeführt wird, aber Umstände vorliegen, die zweifelhaft erscheinen lassen, dass eine dauernde Nutzung zu Wohnzwecken beabsichtigt ist (s. auch Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873 zu 2.d, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621 unter 4.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

    Kurzfristige Vermietungen z.B. als Ferienwohnungen oder Vermietungen zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken des Mieters fielen nicht unter die Vergünstigungsnorm (BFH-Urteil vom 1.7.2004IV R 10/03, BStBl II 2004, 947).

    Die bloße Absicht des Erwerbers, das Grundstück auf Dauer einer außerbetrieblichen Nutzung zuzuführen, kann deshalb eine Entnahme noch nicht bewirken (BFH-Urteile vom24.6.2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181 und vom 1.7.2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947).

    d) Der Auffassung des FA, die Regelung des § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG erfasse keine kurzfristig, z.B. als Ferienwohnung, vermietete Wohnungen (ebenso Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 10. Aufl., Rz 249 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 1.7.2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947 und vom 14.03.2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66), folgt der Senat hingegen nicht.

    aa) Das BFH-Urteil vom 1.7.2004 IV R 10/03 musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Voraussetzungen einer Entnahme im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG n.F. (bzw. § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F.) vorlagen.

  • BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von

    a) Zwar führt die unentgeltliche Überlassung betrieblicher Wirtschaftsgüter zu außerbetrieblichen Zwecken jedenfalls dann zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen, wenn sie nicht nur von vorübergehender Dauer ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947, unter 2.a der Gründe, m.w.N.; Felsmann, a.a.O., B Rz 389a; Leingärtner/Kanzler, Besteuerung der Landwirte, Kap. 24, Rz 102).
  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Die unentgeltliche Überlassung betrieblicher Wirtschaftsgüter zu außerbetrieblichen Zwecken führt aber dann zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen, wenn sie nicht nur von vorübergehender Dauer ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947, sowie in BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04

    Steuerfreie Entnahme des Grund und Bodens für eine Altenteilerwohnung setzt

    Eine solche Entnahmehandlung, die bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen allerdings nicht durch einen entsprechenden Buchungsvorgang dokumentiert werden kann, muss jedoch erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947, unter 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2008 - IV R 49/06

    Steuerfreie Entnahme einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden

    Die Nutzung einer vor dem 1. Januar 1987 vermieteten, dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken oder für Wohnzwecke eines Altenteilers nach dem 31. Dezember 1986 führt zu einer Zwangsentnahme dieser Wohnung (Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947), wobei der Entnahme- oder Veräußerungsgewinn außer Ansatz bleibt (§ 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung --EStG a.F.--, jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG).
  • OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04

    Steuerberaterhaftung: Beratungsfehler bei Ausscheiden eines später in Bauland

    Eine solche Entnahmehandlung, die auch in einem Buchungsvorgang bestehen kann, muss erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung kommt (vgl. BFH BStBl. II 2004, 947).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2005 - 11 K 11215/02

    Entnahmeprivileg; Betriebsvermögen; Vorweggenommene Erbfolge; Altenteil;

    Die Steuerbefreiung zielte also darauf ab, die Befriedigung des Wohnbedarfs nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung auch in den Fällen zu begünstigen, in denen während der Übergangszeit (1987 bis 1998) für den Betriebsinhaber oder für einen oder mehrere Altenteiler neuer Wohnbedarf entstand (BFH-Urteile vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BStBl II 2004, 277; vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BStBl II 2004, 947).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 8 K 389/01

    Renovierung einer anschließend steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnommenen

    Eine solche, nicht unter die Sonderregelung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG 1998 fallende Entnahmehandlung muss jedoch erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung der stillen Reserven kommt (BFH-Urteil vom 23.11.1995, IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; BFH-Urteil vom 1.7.2004, IV R 10/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 947).
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