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   BFH, 01.08.1986 - VI R 26/85   

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https://dejure.org/1986,5446
BFH, 01.08.1986 - VI R 26/85 (https://dejure.org/1986,5446)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1986 - VI R 26/85 (https://dejure.org/1986,5446)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1986 - VI R 26/85 (https://dejure.org/1986,5446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsprüfung in Form der Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen im Sinn des § 33 Abgabenordnung (AO)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 18.06.2001 - IV B 119/00

    Schwerwiegenden Verstoß gegen Verfahrensrecht - Sonderfälle greifbarer

    Auch in dem Urteil vom 1. August 1986 VI R 26/85 (BFH/NV 1987, 77) würden konkrete Anhaltspunkte verlangt.
  • FG Hessen, 18.02.2008 - 10 K 2317/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung des Nichtbestehens von

    Ziel einer Außenprüfung kann auch sein, erst die Arbeitgebereigenschaft sowie die Einbehaltungs- und Abführungspflichten eines Steuerpflichtigen festzustellen, um so die potentielle Haftungs- und Steuerschuldnerschaft zu überprüfen (BFH, Urteil vom 01.08.1986 VI R 26/85, BFH/NV 1987, 77 für die Lohnsteuer-Außenprüfung, allgemein BFH, Beschluss vom 02.03.1999 I B 132/98, BFH/NV 1999, 1183 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13

    Prüfungsanordnung vom 03.09.2012

    Diese beschränkt sich aber ihrerseits von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer, wobei sie sich auf diesbezügliche Vorfragen (zum Beispiel [z.B.]: Feststellung der Arbeitgebereigenschaft des betroffenen Steuerpflichtigen; hierzu: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. August 1986 - VI R 26/85 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 77) und - wenn überhaupt - auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern lässt.
  • FG Thüringen, 10.07.1997 - II 303/96

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage; Formerfordernis der

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  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Hierfür konnte die 1989 durchgeführte Lohnsteueraußenprüfung rechtlich nicht relevant sein: Selbst wenn sie sich auf die Arbeitgebereigenschaft des Klägers und auf die Arbeitnehmereigenschaft der Klägerin erstreckte (vgl. BFH- Urteil vom 1. August 1986 VI R 26/85, BFH/NV 1987, 77; wozu sich im übrigen aus der insoweit allein maßgeblichen Prüfungsanordnung -- Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 42 f Tz. 7, m. w. N. -- nichts ergibt), geschah dies, auch für die Betroffenen erkennbar, immer nur im Hinblick auf die zutreffende lohnsteuerrechtliche, bezogen auf Einkommensteuerschuld und Einkommensteuerfestsetzung also in jedem Falle vorläufige Behandlung dieses Sachverhaltskomplexes (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG und dazu näher Ruban in Hübsch mann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 171 AO 1977 Tz. 61; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 38 Tz. 1 ff.; Trzaskalik, a.a.O., § 38 Rdnr. A 3 und A 20).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 3 K 1461/15

    Ermessensgerechte Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung an

    Es genügt eine potenzielle Steuer- oder Haftungsschuldnerschaft, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass für die deutsche Besteuerung erhebliche Sachverhalte (vgl. § 200 Abs. 1 Satz 1 AO) verwirklicht wurden (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1986 VI R 26/85, BFH/NV 1987, 77 und VI R 20/83, juris; vgl. Fissenewert in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Kommentar, § 42 f EStG, Rn. 11).
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