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   BFH, 01.08.2012 - V B 59/11   

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https://dejure.org/2012,30832
BFH, 01.08.2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • openjur.de

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall; Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69, FGO § 139, AO § 251, InsO § 21 Abs 2 Nr 2, InsO § 80, ZVG § 30d Abs 4, FGO § 138 Abs 1, InsO § 21 Abs 2 Nr 3
    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • Bundesfinanzhof

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 139 FGO, § 251 AO, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 80 InsO
    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • rewis.io

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde des Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung bei Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Rechtswirkungen der Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erledigungserklärung in einem unzulässigen Rechtsmittelverfahren; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung bei Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Rechtswirkungen einer Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung Vorauszahlungsbescheiden kann bis zur Insolvenzeröffnung mit einer Beschwerde angegangen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12

    Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender

    Unabhängig davon, ob es sich beim Finanzgericht Baden-Württemberg um ein Oberlandesgericht im Sinne von § 124 Abs. 2 S. 1 GWB handelt (siehe auch: Senat, Beschluss vom 16.04.08, VII-Verg 57/07 "Rabattverträge IV", juris) scheidet eine Divergenzvorlage aus, weil das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (BFH, Beschluss vom 1.8.2012, V B 59/11, juris), so dass der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegenstandslos geworden ist (BFH, a.a.O., Rdnr. 5).
  • FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16

    Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte

    Vorliegend wäre nach dem BFH (Hinweis auf Beschluss vom 01.08.2012 V B 59/11) ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der GmbH mangels Rechtsschutzinteresses aber unzulässig gewesen, da die Zwangsvollstreckung bereits untersagt worden sei.
  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit insgesamt hätten für erledigt erklären wollen (BFH-Beschluss vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181), weil dann dem Rechtsmittelgericht von vornherein die Möglichkeit gefehlt hätte, sachlich auf den Antrag des Rechtsmittelführers einzugehen (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17

    Haftung (Aussetzung der Vollziehung)

    Wenn die Zwangsvollstreckung nunmehr unzulässig und eine Durchsetzung derartiger Ansprüche nur noch nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung möglich ist und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuerforderungen lediglich ein Recht zur Teilnahme an dem Insolvenzverfahren gewähren, ohne dass die sachliche Begründetheit des Anspruchs schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens feststehen muss, weil die Prüfung der angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren erfolgt (§ 176 InsO), dann kann die Anordnung, die Vollziehung eines solchen Bescheides auszusetzen keinen Sinn mehr machen (so schon zum Konkursverfahren: BFH-Urteil vom 27. November 1974, I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl 1975, 208; BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

  • BFH, 31.01.2017 - V B 14/16

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen

    b) Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an einer Entscheidung ist aber entfallen, weil das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013; vgl. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O.O, § 128 Rz 18, m.w.N.).
  • FG Münster, 17.05.2017 - 15 V 2440/16

    Zur Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden, wenn zwischenzeitlich das

    Gemäß § 87 InsO kann die Finanzbehörde ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des steuerpflichtigen Steueransprüche, die als Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO anzusehen sind, nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger verfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass § 89 Abs. 1 InsO bestimmt, dass Zwangsvollstreckungen unzulässig sind (vgl. zum Ganzen BFH, Beschlüsse vom 31.01.2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27.08.2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 01.08.2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
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