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BFH, 01.09.2000 - VI B 63/00 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Einkünfte des Kindes - Berufsausbildung
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2
Ergänzungsstudium als Berufsausbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 01.09.2000 - VI B 63/00
Dabei müssen Zeit und Arbeitskraft des Kindes durch die Ausbildungsmaßnahme nicht überwiegend in Anspruch genommen werden, denn der Gesetzgeber hat den Umfang schädlicher ausbildungsbegleitender Tätigkeiten typisierend über die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) geregelt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710).
- FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 18 V 6587/02
Kindergeldfestsetzung; Unterhaltsbedürftigkeit; Wissenschaftlicher Assistent; …
Weder erfordert der Begriff der Berufsausbildung die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft des Kindes (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710 und VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701) noch steht einer Berufsausbildung entgegen, dass das Kind nebenher aus einer Berufstätigkeit Einnahmen erzielt (…vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655 betr. Jurastudium eines halbtags berufstätigen Steuerinspektors; BFH-Beschluss vom 1. September 2000 VI B 63/00, BFH/NV 2001, 310 betr. Ergänzungsstudium einer Verwaltungsangestellten) oder seinen Zivildienst ableistet (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BFHE 199, 210, BStBl II 2002, 807). - FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 5912/00
Anspruchsvoraussetzungen für Erhalt von Kindergeld im Falle einer …
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