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   BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09   

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BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09 (https://dejure.org/2010,9180)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2010 - IV B 132/09 (https://dejure.org/2010,9180)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2010 - IV B 132/09 (https://dejure.org/2010,9180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • openjur.de

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises; Anschaffungskosten; "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 5 Abs 2, BewG § 1 Abs 1, BewG § 6 Abs 1
    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • Bundesfinanzhof

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 5 Abs 2 EStG 2002, § 1 Abs 1 BewG 1991, § 6 Abs 1 BewG 1991
    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 5 Abs 2 EStG 2002, § 1 Abs 1 BewG 1991, § 6 Abs 1 BewG 1991
    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • IWW
  • rewis.io

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - Anschaffungskosten - "Aktivierungsaufschub" bei aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts wegen bisher nicht geklärten abstrakten Rechtsfragen; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Zulassung der Revision; Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob ein immaterielles Wirtschaftsgut entgeltlich erworben ist, soweit hierfür ein variabler gewinnabhängiger Kaufpreis vereinbart worden ist, der entfällt, wenn die Gewinne eines bestimmten Zeitraums für die Zahlung dieses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts wegen bisher nicht geklärten abstrakten Rechtsfragen; Voraussetzungen für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Zulassung der Revision; Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Aktivierungsaufschub" bei gewinnabhängigem Kaufpreis

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher nicht geklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).

  • BFH, 04.09.2007 - VI B 53/06

    NZB: doppelte Haushaltsführung, Tatbestandswürdigung des FG

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    Deshalb ist ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO auch nicht gegeben, soweit sich die Klägerin gegen die Richtigkeit der vom FG vorgenommenen Einzelfallwürdigung wendet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. September 2007 VI B 53/06, BFH/NV 2007, 2326, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    Indes sind --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht angemerkt hat-- aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen i.S. des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes nach der Rechtsprechung des BFH erst nach Eintritt der Bedingung bei den (insoweit nachträglichen) Anschaffungskosten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, m.w.N.; Fischer in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 6 Rz 30; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 29. Aufl., § 5 Rz 314, und Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 81).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Senatsbeschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    Entgeltlichkeit des Erwerbs setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige ihm entstandene Anschaffungskosten auch bezahlt hat, denn für den Bilanzansatz eines erworbenen Wirtschaftsguts ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unerheblich; Anschaffungskosten trägt danach auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
    Das Urteil des BFH vom 18. Januar 1989 X R 10/86 (BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549) steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

    Haftungsanspruch einer Bank gegen den Wechseleinreicher nach Art. 15 des Wechselgesetzes; Senatsurteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.3.b aa, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, sowie BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, unter 2.b, beide vorgenannten Entscheidungen betr.
  • BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2014 - III B 123/13

    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2016 - I B 32/15

    Steuerstreit unterfällt nicht Art. 6 EMRK

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13

    Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2013 - I B 17/13

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14

    Einzelbewertung der Leistungen aus einer Gebäudefeuerversicherung -

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