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   BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08   

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https://dejure.org/2010,305
BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08 (https://dejure.org/2010,305)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2010 - VII R 35/08 (https://dejure.org/2010,305)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2010 - VII R 35/08 (https://dejure.org/2010,305)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • openjur.de

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • Bundesfinanzhof

    AO § 226 Abs 1, BGB § 387, InsO § 35, InsO § 94, InsO § 96 Abs 1, InsO § 294, InsO § 295 Abs 2, UStG § 13b
    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • Bundesfinanzhof

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 Abs 1 AO, § 387 BGB, § 35 InsO, § 94 InsO, § 96 Abs 1 InsO
    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 94, 96, 294, 295; BGB § 387; AO § 226
    Aufrechnung des Finanzamts mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners aus freigegebenem Neuerwerb

  • Betriebs-Berater

    Aufrechnung Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütung

  • rewis.io

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung einer Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen durch eine aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene gewerbliche Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Insolvenzschuldners; Ermöglichung einer gewerblichen Tätigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen USt-Vergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Finanzamt kann Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch aus vom Verwalter freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners aufrechnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Finanzamt und die Unternehmertätigkeit des Insolvenzschuldners

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung einer Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen durch eine aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene gewerbliche Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Insolvenzschuldners; Ermöglichung einer gewerblichen Tätigkeit eines ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufrechnung Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen Vergütungsansprüche

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Finanzamt kann Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch aus vom Verwalter freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners aufrechnen

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    FA kann Insolvenzforderung gegen USt-Vergütungsanspruch aus vom Verwalter freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners aufrechnen

Besprechungen u.ä.

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 490
  • ZIP 2010, 2359
  • NZI 2011, 35
  • BB 2010, 2988
  • DB 2010, 2596
  • BStBl II 2011, 336
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2000 - V R 87/99

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
    Dem entspreche es, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 28. Juni 2000 V R 87/99 (BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639) entschieden habe, dass Vorsteuer, die im Bereich der Konkursmasse angefallen ist, nicht von der Umsatzsteuer abgesetzt werden darf, die für den konkursfreien Unternehmensteil anzusetzen ist.

    Dass der Kläger Schuldner und Gläubiger vorgenannter Forderungen ungeachtet ihrer Entstehung vor bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist --und diese deshalb nicht etwa verschiedenen Rechtspersönlichkeiten zuzuordnen sind--, ist vom FG eingehend und zutreffend dargelegt worden; dem ist nichts hinzuzufügen (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639).

    Das von der Revision ferner in diesem Zusammenhang angeführte BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639 betrifft die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Veranlagung und ist schon deshalb für die Frage der Aufrechenbarkeit aus einer solchen Veranlagung herrührender Forderungen nicht ergiebig, das BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 deshalb nicht, weil es ausschließlich auf der Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO beruht, um den es hier nicht geht.

    Auch dass Vorsteuer, die durch Verwaltung des mit dem Insolvenzbeschlag belegten Vermögens angefallen ist, nicht von der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann, die für den freigegebenen Unternehmensteil anzusetzen ist (so BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639), lässt nicht die Schlussfolgerung zu, gegen den vom Insolvenzbeschlag nicht umfassten Vergütungsanspruch des Klägers könnten Insolvenzforderungen nicht aufgerechnet werden.

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
    Derselbe Rechtsgedanke spiegele sich auch in der Entscheidung des BFH vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) wider, wonach Steuerschulden, die aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren, keine Masseverbindlichkeiten darstellen.

    Das von der Revision ferner in diesem Zusammenhang angeführte BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639 betrifft die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Veranlagung und ist schon deshalb für die Frage der Aufrechenbarkeit aus einer solchen Veranlagung herrührender Forderungen nicht ergiebig, das BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 deshalb nicht, weil es ausschließlich auf der Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO beruht, um den es hier nicht geht.

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 182/07

    Zulässigkeit weiterer Insolvenzanträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Juli 2008 (gemeint offenbar: IX ZB 182/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 3494) sei zu folgern, dass der BGH das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners als eine eigenständige Haftungsmasse ansehe, die von der vom Insolvenzbeschlag betroffenen Haftungsmasse getrennt sei.

    Etwas anderes lässt sich, anders als die Revision meint, auch nicht aus dem Beschluss des BGH in NJW 2008, 3494 herleiten.

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
    Bei einem Vorsteuervergütungsanspruch handle es sich nicht um einen an den Treuhänder abgetretenen Anspruch (Hinweis auf das BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391).
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
    Dass sich aus § 294 Abs. 1 InsO, der Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners verbietet, kein Aufrechnungsverbot ergibt, hat der erkennende Senat bereits entschieden (Urteil des Senats vom 21. November 2006 VII R 1/06, BFHE 216, 1, BStBl II 2008, 272).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    aa) Zwar gilt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Grundsatz der Unternehmereinheit, das Unternehmen besteht jedoch nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490; Der Betrieb --DB-- 2010, 2596, unter II.2.), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können.

    Eine Abweichung zur Rechtsprechung des VII. Senats des BFH besteht auch nicht insoweit, als dieser für Zwecke der Aufrechnung keine "fiktive Veranlagung auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung" vornimmt (BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745), da der VII. Senat hinsichtlich des Bestehens mehrerer Unternehmensteile im Insolvenzfall im Sinne des Senatsurteils in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639 zwischen "Veranlagung" und "Aufrechenbarkeit" differenziert (BFH-Urteil in BFHE 230, 490, DB 2010, 2596, unter II.2., und vom 9. April 2002 VII R 108/00, BFHE 198, 294, BStBl II 2002, 562, unter II.3.).

  • BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13

    Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

    Anders als ein etwaiger Umsatzsteuervergütungsanspruch wie im Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) gehöre ein Einkommensteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse.

    Deren alleiniger Rechtsträger bleibt in jedem Fall der Insolvenzschuldner (vgl. eingehend Senatsbeschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).

    Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Da zur Insolvenztabelle nur Insolvenzforderungen, nicht aber auch Masseverbindlichkeiten anzumelden sind, ist bei der Forderungsanmeldung zu berücksichtigen, dass, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.c aa unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) und vom 28. Juni 2000 V R 87/99 (BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639) entschieden hat, zwar auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Grundsatz der Unternehmereinheit gilt.
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    Allerdings betrifft diese Steuerfestsetzung nicht den Streitzeitraum und eine andere Teilmasse (das heißt einen anderen Unternehmensteil) des weiterhin einheitlichen Unternehmens (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 01.09.2010 - VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, Rz 18; vom 09.12.2010 - V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 28 und 29; vom 24.11.2011 - V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11), konkret die der Insolvenzmasse zuzurechnenden Umsätze vom 01.10.2014 bis 31.12.2014: Die am 01.10.2014 erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat zur Folge, dass trotz fortbestehender Unternehmenseinheit das Vermögen der Klägerin einem unterschiedlichen Rechtsregime unterworfen ist.
  • BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14

    Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter

    Dem Insolvenzschuldner ist lediglich das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über sein Vermögen entzogen, ihm verbleibt aber die Rechtsinhaberschaft, d.h. er bleibt Steuerschuldner und im Fall einer rechtsgrundlosen Steuerzahlung Rechtsträger des Erstattungsanspruchs (vgl. Senatsentscheidungen vom 26. November 2014 VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561; vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).
  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Ob die restlichen Steuerschulden --wie ebenfalls zwischen den Beteiligten unstreitig-- als Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzusehen oder stattdessen einem insolvenzfreien Bereich zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 271; BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759; zu § 3 Abs. 1 und § 57 der Konkursordnung BFH-Urteil vom 23. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602; vgl. auch Senatsurteile vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, und vom 26. November 2014 VII R 32/13, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2015, 532; für eine vollständige Zuordnung der Steuerschulden zum insolvenzfreien Bereich BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 bezüglich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411 bezüglich Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; offengelassen im Senatsurteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13), kann im Streitfall dahingestellt bleiben.
  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

    Nachdem das Finanzgericht (FG) die Klage des Antragstellers gegen einen Abrechnungsbescheid des FA, in dem vorgenannter Vergütungsanspruch als durch Verrechnung mit rückständiger Einkommensteuer aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgewiesen worden ist, abgewiesen, jedoch die Revision gegen sein Urteil mit Rücksicht auf das bei dem beschließenden Senat damals anhängige Revisionsverfahren VII R 35/08 zugelassen hat, ist dieser Rechtsstreit bei dem beschließenden Senat unter dem Az. VII R 58/10 anhängig.

    Denn der beschließende Senat hat in dem Verfahren VII R 35/08 durch Beschluss vom 1. September 2010 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) entschieden, dass ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom FA mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden kann.

    Denn bei Eingang des PKH-Antrages des Antragstellers am 14. Oktober 2010 war der Beschluss des Senats in der Sache VII R 35/08 bereits gefällt und der Geschäftsstelle des Senats übergeben, wenn auch noch nicht zugestellt und veröffentlicht, so dass der Antragsteller von ihm noch keine Kenntnis haben konnte.

    Für die vor Eingang des PKH-Antrages --und der Beschlussfassung des Senats in der Sache VII R 35/08-- bereits entstandenen Kosten kann PKH schon deshalb nicht bewilligt werden, weil das Gesetz einen PKH-Anspruch nur für die Kosten einer "beabsichtigten" Rechtsverfolgung, mithin für zukünftig entstehende Kosten einräumt.

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 732/14

    Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen

    Der Bekl durfte mit diesen "vorinsolvenzlichen" Forderungen aufrechnen (BFH, Beschlüsse vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336 und vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115).

    Denn diese begründet kein allgemeines Verbot, Ansprüche der einen Vermögensmasse gegen Forderungen, die in die andere fallen, zu verrechnen (BFH, Beschlüsse vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336 und vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115).

    Deshalb fällt der Vergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse (vgl. BFH, Beschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336).

    Aus den genannten Gründen kann dahin gestellt bleiben, ob der Bekl zum Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen kann (bejahend vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336; Schleswig-Holstein, Finanzgericht -FG-, Urteil vom 23. Oktober 2013 4 K 186/11, Entscheidungen der FG -EFG- 2014, 1028; Revision eingelegt Az. beim BFH VII R 10/14).

  • BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10

    Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der

    Nach der Entscheidung des Senats vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) darf ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden.
  • FG Münster, 14.02.2023 - 2 K 2804/21

    Verfahrensrecht - Darf das Finanzamt mit Steuerforderungen gegen

    Im Streitfall fallen die Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse (vgl. auch BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Unbeschadet der an §§ 80 Abs. 1, 89 Abs. 1 InsO deutlich werdenden strukturellen Unterscheidung zweier Vermögensmassen (Insolvenzmasse und insolvenzfreie Masse bzw. Alt- und Neumasse), die der InsO zugrunde liegt, enthält diese indes kein allgemeines Verbot, Ansprüche der einen gegen Forderungen, die in die andere fallen, zu verrechnen bzw. ein Gebot, die Trennung der vorgenannten Vermögensmassen in jeder Hinsicht strikt durchzuführen und insbesondere Insolvenzgläubigern als Haftungssubstrat ausschließlich die Insolvenzmasse zuzuweisen (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Weder ist eine Aufrechnung im Insolvenzverfahren unzulässig noch enthält der die Restschuldbefreiung und damit die Wohlverhaltensphase betreffende Achte Teil der InsO Aufrechnungsverbote, die hier in Betracht gezogen werden könnten (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

    Auch ergibt sich aus § 294 Abs. 1 InsO, der Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners verbietet, kein Aufrechnungsverbot (BFH, Urteil vom 01.09.2010 VII R 35/08, juris).

  • BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche

  • BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13

    Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

  • BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11

    Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 9 K 2564/14

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung auch im Falle der

  • BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf

  • FG Köln, 21.04.2011 - 6 K 1598/07

    Frage der Zugehörigkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen (aus einem

  • FG Münster, 27.09.2013 - 14 K 1917/12

    Eine Einkommensteuererstattung, die aus einer vom Insolvenzverwalter

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10

    Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines

  • BFH, 01.09.2010 - VII R 25/09

    Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 2060/08

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

  • FG Saarland, 04.08.2010 - 1 K 1130/07

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

  • FG Sachsen, 11.05.2010 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12109/09

    Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts für Altschulden in der Wohlverhaltensphase

  • FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09

    Neugründung eines Unternehmens durch vorher insolventen Einzelunternehmer als

  • FG Sachsen, 11.05.2011 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2013 - 2 V 90/12

    Umsatzsteuerberichtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter bei

  • FG Nürnberg, 11.09.2012 - 2 K 1153/10

    Aufrechnung von bestehenden Steuerschulden gegen neu erworbene

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