Rechtsprechung
BFH, 01.10.1986 - I R 96/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3
- Wolters Kluwer
Gewerbebetrieb - Vermietung eines bebauten Grundstücks - Entnahme - Betrieblich genutztes Grundstück - Vermietung und Verpachtung - Ausweis in Bilanz - Betriebliche Nutzung - Betriebsvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als Entnahme bei Veräußerung oder Einstellung des Betriebs im übrigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 148, 32
- BB 1987, 249
- BStBl II 1987, 113
- BStBl II 1997, 113
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Die Verpachtung unbeweglichen Vermögens stellt regelmäßig Vermögensverwaltung i. S. von § 21 Nr. 1 EStG dar (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1988 VIII R 262/80, BFHE 154, 536, BStBl II 1989, 291, 292; vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, 115). - BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen
Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens erst durch eine auf Dauer angelegte und nicht bereits durch eine nur vorübergehende außerbetriebliche Nutzung zu Privatvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, m.w.N.). - BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90
Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung
- oder die übernommenen Wirtschaftsgüter ausschließlich betrieblich genutzt werden können (Betriebsvermögen ohne Betrieb, vgl. dazu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, unter 5.), eine Möglichkeit, die hier schon deshalb ausscheidet, weil die Wirtschaftsgüter verpachtet wurden (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578).
- BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87
Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
Das Urteil des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113) steht dieser Auffassung nicht entgegen.Die Grundsätze dieser Entscheidung sind im Streitfall schon deshalb nicht anwendbar, weil der Kläger - anders als der Steuerpflichtige im Fall des Urteils I R 96/83 - seine gewerbliche Tätigkeit im Zeitpunkt der Verpachtung des Einzelunternehmens nicht eingestellt hat.
- FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07
Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe …
Nach dem BFH-Urteil vom 1.10.1986 I R 96/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 113 sei dieser Grundsatz jedoch nicht anzuwenden, wenn sich die Unwesentlichkeit eines Wirtschaftsguts (hier: eines im Betriebsvermögen erfassten Grundstücks) als Grundlage des Betriebes aus dessen tatsächlicher Nutzung im Betrieb ergebe.Das vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht zitierte BFH-Urteil in BStBl II 1987, 113 sei daher überholt (…BFH-Urteile vom 6.9.2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 229, vom 1.2.2006 XI R 41/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2006, 1455, BFH-Beschluss vom 10.7.2006 VIII B 227/05, BFH/NV 2006, 1837).
Zwar soll nach dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil in BStBl II 1987, 113 die Zurückbehaltung eines erhebliche stille Reserven enthaltenden Wirtschaftsgutes einer steuerbegünstigten (Teil-)Betriebsveräußerung ausnahmsweise dann nicht entgegenstehen, wenn sich die Unwesentlichkeit dieses Wirtschaftsgutes als Grundlage des Betriebes aus dessen tatsächlicher Nutzung im Betrieb ergibt.
- BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91
§ 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft …
In der Vermietung einer Wohnung des Hauses an einen fremden Dritten liegt hingegen eine Nutzungsänderung, die diesen Teil des Gebäudes nicht zu notwendigem Privatvermögen werden ließ (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113). - BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
Entnahme eines Betriebsgrundstücks
Die Rechtsprechung des BFH hat eine Entnahme verneint, wenn und solange der Steuerpflichtige das vermietete Grundstück in seiner Bilanz als Betriebsvermögen ausweist und objektive Merkmale fehlen, die darauf schließen lassen, daß eine spätere Verwendung zu betrieblichen Zwecken ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113).Die Berufung der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113 geht fehl.
- BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92
Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom FG herangezogenen Urteil des I. Senats des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).Denn abgesehen davon, daß der dort entschiedene Fall einen Gewerbebetrieb betraf, der in der Willkürung von Betriebsvermögen von vornherein freier ist (s. 2. d), besteht der entscheidende Unterschied zum Streitfall darin, daß es im Urteil in BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113 allein um die Frage der Entnahme bei Vermietung eines bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ging.
- BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt - …
Für seine entgegengesetzte Auffassung beruft sich das FG zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113). - BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88
Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut
Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung eines bisher eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsguts nicht um eine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut weiterhin in seiner Bilanz ausweist und objektive Merkmale fehlen, die darauf schließen lassen, daß eine spätere Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken ausgeschlossen erscheint (vgl. z.B. Urteile vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40, und vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113). - BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts - …
- BFH, 27.03.1987 - III R 214/83
Abgrenzung von Betriebsverpachtung und Betriebsausgabe
- FG Berlin, 08.12.2004 - 6 K 6562/00
Bestehen eines Gewerbebetriebs bei Vermietung und Verpachtung eines bebauten …
- BFH, 06.08.1996 - X B 143/95
Grundstücksentnahme durch Vermietung?
- BFH, 30.09.2003 - IX R 35/02
Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage
- BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen
- BFH, 17.05.1990 - IV R 27/89
Mietwohngrundstück als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters
- FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
- FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb; …
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01
Keine Zwangsentnahme bei Nutzungsänderung
- BFH, 30.11.1989 - IV R 49/88
Bestimmung der Entnahme von Grundstücken aus den Betriebsvermögen auf den …
- BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
- FG Münster, 04.03.2009 - 12 K 2884/08
Laufende Einkünfte aus einem Grundstück als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 4 K 2213/98
Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5211/94
Anteile an Komplementär-GmbH als Sonder-Betriebsvermögen
- FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91
Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung …
- FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 5476/95
Entnahme von Grundbesitz aus dem Besitzunternehmen bei Betriebsaufspaltung als …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 3 K 1174/93
Steuerrechtliche Problemgestaltungen wegen der Entnahme von drei Weinbergen aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 1632/97
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Rechtswirkung einer Grundstücksentnahme